Moret Isabelle · Nationalrat · 2020-10-30
Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Art.[NB]4 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 [GZ]
... jährlich per 31. März, erstmals per 31. März 2028, die ...
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Matter Thomas, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bertschy,[NB]Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Grossen Jürg, Lüscher, Martullo, Walti Beat)[GZ]
Abs. 2 [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag Fischer Roland [GZ]
Abs. 3 [GZ]
Die Anpassung richtet sich nach dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank. Ist der Leitzins höher als minus 0,5 Prozent, so beträgt der Zinssatz nach Absatz 1 Buchstabe a der Leitzins zuzüglich 0,5 Prozent und derjenige nach Absatz 1 Buchstabe b der Leitzins zuzüglich 1 Prozent. [PAGE 2043]
Schriftliche Begründung [GZ]
Der Bundesrat schlägt in Artikel 4 Absatz 2 vor, dass der Bundesrat auf Antrag des EFD die Zinssätze jährlich per 31.[NB]März an die Marktentwicklung anpasst, erstmals per 31.[NB]März 2021. Orientieren will sich der Bundesrat u. a. am Leitzins der Schweizerischen Nationalbank. Es wäre für alle Beteiligten nützlich, wenn die Anpassung des Zinssatzes regelbasiert erfolgt. Dadurch entsteht eine höhere Rechtssicherheit sowohl für die Kreditnehmer als auch für die Banken. Den Banken wird eine angemessene Zinsmarge zugestanden, auch wenn die Zinsen allgemein steigen. Die Kreditnehmer haben zudem die Garantie, dass der Zinssatz nicht übermässig steigt. Der SNB-Leitzins beträgt zurzeit minus 0,75 Prozent. Mit der beantragten Formel ist sichergestellt, dass der Zinssatz weiterhin 0,0 Prozent bzw. 0,5 Prozent beträgt, solange der SNB-Leitzins deutlich im negativen Bereich liegt. Refinanzieren sich die Banken über die SNB-Covid-19-Refinanzierungsfazilität, deren Zinssatz dem SNB-Leitzins entspricht, so beträgt aktuell die Zinsmarge der Banken für die Covid-19-Solidarbürgschaftskredite 0,75 Prozent bzw. 1,25 Prozent. Steigt der SNB-Leitzins jedoch über minus 0,5 Prozent, so werden die Zinssätze so angepasst, dass eine Zinsmarge von 0,5 Prozent bzw. 1 Prozent verbleibt. Damit entsteht zum einen Rechtssicherheit sowohl für die Banken als auch für die Kreditnehmer. Zum andern wird den Banken eine Zinsmarge zugestanden, welche einen Beitrag an deren Kosten leistet. Eine regelbasierte Erhöhung der Zinssätze würde auch verhindern, dass diejenigen Unternehmen, welche keinen Covid-19-Solidarbürgschaftskredit beantragt haben, nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie für ihre Kredite steigende Zinsen in Kauf nehmen müssen, während die Unternehmen, welche den Covid-19-Solidarbürgschaftskredit bezogen haben, eventuell von einem Zins profitieren, der unter dem Marktzins liegt. Zu beachten ist auch, dass aufgrund von Artikel 3 Absatz 3 die Kreditdauer neu maximal 10 Jahre dauern kann. Dies bedeutet, dass der Bundesrat 10 Jahre lang jedes Jahr einen Entscheid über die Zinsen fällen muss.
[VS]
Art.[NB]4 [GZ]
Proposition de la majorité [GZ]
Al. 1 [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 [GZ]
... la première fois le 31 mars 2028. Le taux ...
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Matter Thomas, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bertschy,[NB]Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Grossen Jürg, Lüscher, Martullo, Walti Beat)[GZ]
Al. 2 [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Proposition Fischer Roland [GZ]
Al. 3 [GZ]
L'adaptation se fait en fonction du taux directeur de la Banque nationale suisse. Si le taux directeur est supérieur à moins 0,5 pour cent, le taux d'intérêt défini à l'alinéa 1 lettre a, correspond au taux directeur majoré de 0,5 pour cent, et le taux d'intérêt défini à l'alinéa 1 lettre b, au taux directeur majoré de 1 pour cent.
[VS]
La présidente (Moret Isabelle, présidente): M. Thomas Matter a déjà développé sa proposition de minorité. Les groupes se sont également déjà exprimés. M. le conseiller fédéral renonce à prendre la parole.