Moret Isabelle · Nationalrat · 2020-10-30
Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Art.[NB]5-10 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art.[NB]11 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag Ruppen [GZ]
Abs. 5 [GZ]
... nicht geltend gemacht werden. Die übrigen gesetzlich geschützten Berufsgeheimnisse (Art. 321 StGB) sind in jedem Fall zu wahren.
Schriftliche Begründung [GZ]
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird das Berufsgeheimnis des Anwalts in der Rechtsordnung besonders geschützt. Es ist ein nicht nur im Interesse des Klienten, sondern ebenfalls im öffentlichen Interesse geschaffenes Institut. Wenn ein Anwalt bei seiner Bank einen Kredit beantragt, um in den Genuss einer Covid-19-Solidarbürgschaft zu kommen, muss er sich durch seine Unterschrift auf dem Formular verpflichten, die Bank und alle betroffenen Behörden vom Steuer-, Bank- und Amtsgeheimnis zu entbinden. Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf vor, diese Entbindung auf das Revisionsgeheimnis auszudehnen (Art. 11 Abs. 5). Die Botschaft stellt in diesem Zusammenhang fest, dass "spezifische, gesetzlich verankerte Berufsgeheimnisse, insbesondere diejenigen von Rechtsanwälten und Ärzten, weiterhin gelten". Diese Klarstellung sollte nicht nur implizit, sondern ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen werden. Da viele Anwaltskanzleien als Aktiengesellschaften organisiert sind, muss auch verhindert werden, dass der Schutz der Geheimhaltung umgangen wird, indem das Geheimnis ihrer Wirtschaftsprüfer aufgehoben wird. Aus erwähnten Gründen ist bei Artikel 11 Absatz 5 des Entwurfes folgender Satz hinzuzufügen: "... Die übrigen gesetzlich geschützten Berufsgeheimnisse (Art. 321 StGB) sind in jedem Fall zu wahren."
[VS]
Art.[NB]11 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Proposition Ruppen [GZ]
Al. 5 [GZ]
... dans le présent article. Les autres secrets professionnels protégés par la loi (art. 321 CP) doivent dans tous les cas être respectés.