Herzog Verena · Nationalrat · 2020-10-30
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-30
Wortprotokoll
An der Sitzung vom 21. Februar 2020 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Motion 19.3958, "Besteuerung von elektronischen Zigaretten", die von ihrer Schwesterkommission des Ständerates am 13. August 2019 eingereicht wurde, geprüft.
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung der E-Zigarette schafft. Dabei ist der zweite Teil der Forderung entscheidend: "Einem geringeren Risikoprofil ist durch eine differenzierte Regelung, d. h. eine Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu einem tieferen Satz als bei herkömmlichen Zigaretten, Beachtung zu schenken."
In der Beratung der SGK-N wurde zudem ein Antrag Roduit eingereicht und angenommen, der beantragt, den Motionstext wie folgt zu ergänzen: "Der Bundesrat sieht vor, dass die Bestimmungen zur Besteuerung von elektronischen Zigaretten nicht in Kraft treten, bevor das Bundesgesetz über Tabakprodukte (15.075) verabschiedet ist."
Nun zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Motion, weist aber darauf hin, dass die Frage der Besteuerung von E-Zigaretten nicht isoliert betrachtet werden kann. Aus gesundheitspolitischer Perspektive ist unserer Kommission eine Gesamtschau der Substanzen und Produkte, die sich in diesem Bereich auf dem Markt befinden, wichtig. Da mehrere der vorgeschlagenen Steuervarianten auf vergleichenden Kriterien des Risikos, der Menge und des Preises bei konventionellen Zigaretten basieren, ist es notwendig, die Bestimmungen des zukünftigen Bundesgesetzes über Tabakprodukte zu berücksichtigen.
Es geht also bei der heutigen Motion nicht um ein Ja oder Nein zur Besteuerung von E-Zigaretten oder darum, wie E-Zigaretten besteuert werden, sondern es geht darum, dass diese Fragen im Zusammenhang mit dem Tabakproduktegesetz behandelt werden sollen, das bereits in der nächsten Woche in der SGK-N traktandiert ist.
Somit beantragt Ihnen die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion gemäss ihrem Änderungsantrag anzunehmen.
Noch kurz eine Bemerkung zum Antrag Glarner: Obwohl Herr Glarner Mitglied der SGK-N ist, wurde der Antrag der Kommission nicht unterbreitet, wieso auch immer. Ich möchte jedoch nochmals Folgendes festhalten: Erstens geht es heute nur darum, dass die Motion 19.3958 der SGK des Ständerates gleichzeitig mit dem Tabakproduktegesetz behandelt werden soll. Die Beweggründe dazu habe ich bereits erläutert. Zweitens: Wenn Herr Glarner seine Ablehnung damit begründet, dass er grundsätzlich gegen neue Steuern, Gebühren [PAGE 2049] und Abgaben sei - das bin ich auch -, empfehle ich ihm, die Rechnung bitte schön fertig zu machen. Denn auch Krankenkassenprämien sind Abgaben. Und mit den E-Zigaretten werden die Gesundheitskosten weiter steigen. Denn Kinderärzte betrachten E-Zigaretten inzwischen als das "neue Gesicht des Nikotins" und als Einstieg für die Tabakzigarette.
Eine Metaanalyse von Jama Pediatrics aus dem Jahr 2017 zeigt, dass Kinder und Jugendliche, die E-Zigaretten dampfen, ein drei- bis vierfach höheres Risiko haben, mit dem Tabakrauchen anzufangen. Das Beschämende der "E-Zigi" ist ja gerade, dass mit dem Design und den unterschiedlichsten süssen Aromastoffen diese Klientel abgeholt werden will! Zudem sind E-Zigaretten kein Allerheilmittel: Gemäss einer Studie von Kuendig et al. aus dem Jahr 2017 rauchen in der Schweiz mehr als 70 Prozent der E-Zigaretten-Konsumenten auch Tabakzigaretten. Die aus gesundheitlicher Sicht bestehende Hoffnung, dass die E-Zigarette die noch schädlichere Tabakzigarette verdrängt, hat sich also nicht erfüllt.
Die Gesundheitskosten und damit auch die Krankenkassenprämien werden von allen bezahlt. Im Gegensatz dazu würde eine Besteuerung der E-Zigarette nach dem Verursacherprinzip erfolgen, welches mindestens von den Bürgerlichen stets befürwortet wird.
Aus all diesen Gründen danke ich im Namen der Kommission für Annahme der Motion.