Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-10-30
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Kennen Sie Quickzoll, die App der Eidgenössischen Zollverwaltung, respektive haben Sie diese App bereits auf Ihrem Smartphone installiert? Ich habe ehrlich gesagt grösste Zweifel, dass die grosse Mehrheit in diesem Saal und in der Bevölkerung diese App bereits installiert hat. Das müsste aber eine Mehrheit tun, respektive diejenigen müssten das tun, die im Ausland einkaufen gehen, wenn die vorliegende Motion nicht zu einer übermässigen Bürokratie führen soll.
Doch zuerst einen Schritt zurück: Wer Waren in die Schweiz einführt, kann dies heute bis zu einem Wert von 300 Franken tun, ohne hier in der Schweiz Mehrwertsteuern bezahlen zu müssen. Die ausländische Mehrwertsteuer kann ab einem gewissen Mindestbetrag zurückgefordert werden. Das ist die sogenannte Bagatellgrenze. Sie ist je nach Land unterschiedlich. In Frankreich ist sie bei 175 Euro, in Italien bei 155 Euro, in Deutschland seit diesem Jahr bei 50 Euro. Weil diese Bagatellgrenze und die Wertfreigrenze in der Schweiz nicht miteinander harmonieren, kann die Situation entstehen, dass Güter unversteuert ins Inland gelangen. Das ist natürlich unschön, passiert aber schon seit Jahrzehnten so. [PAGE 2060]
Hier setzt die Motion an, für die ich sogar als Minderheitssprecherin ein gewisses Verständnis habe. Denn sehr viele Läden, insbesondere in der Grenznähe, haben Mühe. Sie stehen in enger Konkurrenz zum grenznahen Einkauf. Der Kampf um die Kundinnen und Kunden ist hart, weil die Preisdifferenz zum Ausland sehr hoch ist. Sie ist in den letzten zehn Jahren auch stark angestiegen, von rund 20 auf 60 Prozent.
Doch die Hauptgründe sind das höhere Preisniveau in der Schweiz und vor allem auch die Frankenstärke, die wir seit mehreren Jahren erleben, und nicht die Wertfreigrenze oder die Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland, welche diese Motion angehen möchte. Das ist vergleichsweise eine Bagatelle, ein sehr kleiner Betrag.
Schweizerinnen und Schweizer kaufen nicht wegen der Wertfreigrenze im Ausland ein, sondern wegen den schon bestehenden Preisunterschieden. Im Vergleich zu den Preisen im Ausland wären die Produkte bei uns auch ohne Wertfreigrenze nicht sehr viel billiger, und die Leute würden nach wie vor im Ausland einkaufen. Diese lenkende Wirkung hält sich also sehr in Grenzen.
Würde die Wertfreigrenze herabgesetzt, würde das aber einen ziemlichen bürokratischen Aufwand für die Wareneinfuhr mit sich bringen, zulasten der Reisenden und auch zulasten des Zollpersonals. Das Zollpersonal müsste dann Kleinstbeträge abrechnen. Würde z. B. die Wertfreigrenze auf 50 Franken gesenkt, müsste jemand, der in Deutschland, in Konstanz z. B., zwei Bücher kauft und noch eine regionale Spezialität - Kostenpunkt umgerechnet 52 Franken -, diese Einfuhr verzollen. Das Zollpersonal müsste eine Rechnung in der Höhe von Fr. 1.30 ausstellen. Dass diese Erhebung nicht kostendeckend ist, solange Quickzoll nicht flächendeckend genutzt wird, das ist für uns alle klar. Es müsste dann eine Gebühr verlangt werden, der Personalbestand müsste ausgebaut werden - da sind dann wiederum Sie diejenigen, die das verhindern wollen -, und das steht einfach in keinem Verhältnis zu den Kosten und zum Nutzen. Würde die Wertfreigrenze der Schweiz auch stark unter 300 Franken gesenkt werden, würde sie sich im Vergleich zu den Wertfreigrenzen der Nachbarstaaten deutlich davon abheben. Die EU kennt bekanntlich 300 Euro als Wertfreigrenze.
Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen. Wir reden hier jetzt immer von Einkaufstouristinnen und Einkaufstouristen. Die gibt es, die es als Wochenenderlebnis sehen oder zumindest vor Corona als Wochenenderlebnis gesehen haben, nach Konstanz oder ins grenznahe Gebiet einkaufen zu gehen. Aber es gibt eben auch die Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sie im Ausland z. B. Lebensmittel einkaufen gehen können, weil sie sich die hohen Preise in der Schweiz nicht leisten können. Wir haben es in der Hand, die Kaufkraft dieser Menschen zu stärken, indem wir Mindestlöhne einführen oder indem wir jetzt, mitten in der Corona-Krise, sagen, dass diejenigen, die auf Kurzarbeit gesetzt sind und tiefe Löhne haben, nicht nur 80 Prozent, sondern 100 Prozent ihres Lohnes kriegen.
Es gibt also Mittel, die Kaufkraft der Menschen zu stärken - diese Vorlage dient nicht dazu. Die Hochpreisinsel Schweiz lässt sich nicht mit einer Bürokratisierung der Wareneinfuhr bekämpfen. Sie lässt sich bekämpfen, indem wir die Hochpreisinsel bekämpfen, z. B. mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative, die bereits hier im Rat behandelt wurde.