Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-10-30
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung: Das Geschäft wurde in der Finanzkommission in der vergangenen Legislatur behandelt. Der damals ernannte Kommissionssprecher, Thomas Müller, ist, wie etliche weitere damalige Mitglieder, nicht mehr in der Kommission vertreten. Deshalb bin ich als Kommissionssprecherin eingesetzt worden, obwohl ich zu den Unterzeichnerinnen der Minderheit gehöre.
Zur Motion: An ihrer Sitzung vom 5./6. September 2019 behandelte Ihre Finanzkommission den Bericht des Bundesrates vom 29. Mai 2019 in Erfüllung des Postulates 17.3360 über die Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer. Es ging dabei namentlich um den Einkaufstourismus und die daraus resultierenden Mehrwertsteuerausfälle. Geprüft wurden verschiedene Varianten im Umgang mit der Einfuhrsteuer bzw. der Wertfreigrenze sowie deren Vor- und Nachteile.
Der Bundesrat kam im Bericht zum Schluss, dass die analysierten Varianten nur eine geringe Wirkung hätten und sie angesichts der bereits eingeleiteten Schritte zur Bekämpfung der hohen Preise nicht erforderlich und auch nicht zielführend seien. Sollte das Parlament trotzdem Massnahmen an der Grenze umsetzen wollen, so wäre gemäss Bundesrat höchstens eine bedingte Senkung der Wertfreigrenze sinnvoll. Den Einfluss dieser Massnahme auf die Preisdifferenz und somit auf den Einkaufstourismus hält der Bundesrat für äusserst gering.
Trotz den Bedenken des Bundesrates schlägt die Finanzkommission Ihnen die nun vorliegende Kommissionsmotion zur Annahme vor. Der Bundesrat soll eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, welche die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs verbessert. Vorgeschlagen werden zwei der im erwähnten Bericht des Bundesrates studierten Massnahmen: die Senkung der Wertfreigrenze und/oder die Anpassung der Wertfreigrenze an die Bagatellgrenze des Herkunftslandes. Dabei sollen die neuen technischen Möglichkeiten der Verzollungs-App Quickzoll berücksichtigt werden.
Der Einkaufstourismus war während der Corona-Krise etwas eingeschränkt, aber er ist nicht weniger aktuell. Die Zahlen stimmen vielleicht für dieses Jahr nicht mit den Zahlen überein, die ich Ihnen hier nenne. In der Finanzkommission wurde für den Einkaufstourismus in einem Normaljahr ein Volumen von 11 Milliarden Franken geschätzt. Die Mehrwertsteuerausfälle sollen nach verschiedenen Schätzungen zwischen 300 und 750 Millionen Franken betragen.
Die Mehrheit der Kommission sieht im Einkaufstourismus eine Steuerbenachteiligung für diejenigen, die im Inland einkaufen. Einerseits bezahlen diese im Inland Mehrwertsteuern, die sie beim Einkauf im Ausland zurückerstattet erhalten würden. Andererseits müssen sie - also diejenigen, die im Inland einkaufen - aufgrund der durch den Einkaufstourismus verursachten Mehrwertsteuerausfälle in der Schweiz mit einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes oder mit der Erhöhung anderer Steuern rechnen.
Das Ziel der Motion ist, die Steuergerechtigkeit zwischen Einkaufstouristen und denjenigen, die im Inland einkaufen, so weit wie möglich wiederherzustellen. Die Mehrheit der Finanzkommission sieht dazu zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht in der Senkung der Wertfreigrenze für den kleinen Grenzverkehr. Heute beträgt diese 300 Franken. Wird sie gesenkt, werden weniger Waren gänzlich steuerfrei eingeführt werden können. Der Bundesrat befürchtet, dass eine neue Ungleichbehandlung der Einkaufstouristen, je nachdem, wo sie einkaufen oder wohnen, entstehen könnte. Auch sind damit grössere Schwierigkeiten bei den Kontrollen verbunden. Die zweite Möglichkeit ist die Anpassung der Wertfreigrenze an die Bagatellgrenze des Herkunftslandes. Dagegen spricht gemäss Bundesrat, dass diese Lösung wohl gegen das WTO-Prinzip der Meistbegünstigung verstossen würde. Auch würde die Programmierung der Quickzoll-App aufwendiger, da namentlich die von Land zu Land unterschiedlichen Bagatellgrenzen hinterlegt werden müssten. Beide Varianten scheinen einer Mehrheit der Kommission aber geeignet, den Einkaufstourismus einzudämmen und zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit beizutragen.
Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die Problematik des Einkaufstourismus vielmehr beim enormen Preisunterschied zum Ausland, also in überhöhten Preisen für gleichartige Produkte, sowie in der Frankenüberbewertung liege. Die Mehrwertsteuer stelle demgegenüber nur einen kleinen Teil der Differenz dar.
Die Finanzkommission hat schliesslich der Motion mit 10 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.