Widmer Céline · Nationalrat · 2020-10-30
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Ich vertrete in diesem zweiten Block die drei Minderheitsanträge von Nadine Masshardt.
Das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen ist unbezahlbar. Dieses Vertrauen ergibt sich aber nicht von selbst. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, zu erfahren, wer als Lobbyist Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung nehmen will, und vor allem auch, welche möglichen finanziellen Abhängigkeiten von Parlamentsmitgliedern bestehen. Um Letzteres geht es konkret in den drei Minderheitsanträgen Masshardt zu Artikel 11 des Parlamentsgesetzes.
Es ist kein Geheimnis, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier Mandate haben. Aber es ist leider in vielen Fällen ein Geheimnis, wie viel die einzelnen Parlamentsmitglieder für ihre Mandate erhalten, als Beiräte, als Verwaltungs- oder Stiftungsräte, durch Anstellungen oder Aufträge. Es gibt nur Schätzungen, und diese gehen davon aus, dass Parlamentsmitglieder durch Einsätze bei Krankenkassen, bei Versicherungen und Banken jährlich - Sie haben es vorhin gehört - Millionen von Franken kassieren. Übrigens zeigen diese Schätzungen auch, dass Männer ungleich viel mehr solche Entschädigungen entgegennehmen als Frauen. Fakt ist: Wo grosse finanzielle Mittel fliessen, entstehen Abhängigkeiten. Die SP hat schon immer gesagt, dass sie das grösste Problem bezüglich Transparenz und Offenlegung bei den Parlamentsmitgliedern selbst sieht, da im Parlament die grösseren Lobbyistinnen und Lobbyisten sitzen, als in der Wandelhalle herumlaufen. Wenn jemand beispielsweise durch ein Krankenkassenmandat Zehntausende von Franken, ja in gewissen Fällen sogar über 100[NB]000 Franken bekommt, können Sie mir doch nicht weismachen, dass dies keine Auswirkungen auf politische Entscheidungen hier im Rat hat, wenn es eben genau um diese Branche geht. Die SP verlangt schon lange, dass eben genau solche finanziellen Abhängigkeiten von Parlamentsmitgliedern endlich auch offengelegt werden.
Zu den konkreten Anträgen: Der Minderheitsantrag zu Artikel 11 Absatz 1bis will, dass die Geldflüsse zu den Tätigkeiten, die gemäss Absatz 1 Buchstaben b bis e offenzulegen sind, ebenfalls offengelegt werden müssen. Es sollen also nicht nur die Tätigkeiten der Parlamentsmitglieder offengelegt werden, sondern auch die dazugehörigen Entgelte ab einer gewissen Grenze. Es geht nicht um berufliche Entgelte, sondern um Entgelte, die mit Interessenbindungen in Zusammenhang stehen, und zwar sollen Entgelte über 12[NB]000 Franken jährlich offengelegt werden. Diese Grenze haben Sie im Rahmen der Parlamentsgesetzrevision schon einmal auf einen Antrag Jauslin hin diskutiert.
Der zweite Minderheitsantrag Masshardt betrifft Artikel 11 Absatz 1ter. Er will, dass jedes Ratsmitglied die Namen von Spenderinnen und Spendern offenlegt, sofern die Spende für [PAGE 2074] seine politische Tätigkeit bestimmt ist. Auch dies gilt erst ab einer bestimmten Grenze, nämlich ab 5000 Franken Einzelspende oder wenn der Gesamtbetrag der in einem Kalenderjahr von derselben Spenderin oder demselben Spender erhaltenen Spende mehr als 10[NB]000 Franken beträgt. Diese Regelung lehnt sich an die Offenlegungspflichten von Abgeordnetenspenden im Deutschen Bundestag an.
Mit dem dritten Antrag zu Absatz 2 wird sichergestellt, dass sowohl die Angaben zu den Tätigkeiten und den finanziellen Entschädigungen dafür gemäss den Absätzen 1 und 1bis als auch die Spenden gemäss Absatz 1ter in das öffentliche Register aufgenommen werden und dass damit für die Öffentlichkeit auch wirklich Transparenz geschaffen wird. Es geht hier explizit nicht darum, etwas zu verbieten. Allerdings stellt sich für mich persönlich schon auch grundsätzlich die Frage, ob wir nicht ernsthaft über ein ganz neues System nachdenken sollten, das bezahlte Mandate von National- und Ständeräten grundsätzlich ausschliesst, damit der Vorwurf der gekauften Politikerin, des gekauften Politikers gar nicht mehr aufkommen kann und sich alle Parlamentsmitglieder unabhängig von wirtschaftlichen Interessen auf ihr Politikmandat konzentrieren können. Aber um einen solchen Professionalisierungsschritt geht es heute nicht. Es geht lediglich um Transparenz, und diese braucht es dringend, damit sich Bürgerinnen und Bürger überhaupt ein klares Bild von den politischen Verhältnissen machen können. Es kann nicht sein, dass dies Aufgabe von privaten Studien ist, sondern es braucht einen Automatismus, sodass Einnahmen von Mandaten und Spenden immer transparent ausgewiesen werden.
Ich gehe davon aus, dass wir hier drin alle nichts zu verbergen haben. Deshalb spricht überhaupt nichts dagegen, dass Sie diesen Anträgen zustimmen, und darum bitte ich Sie auch.