Flach Beat · Nationalrat · 2020-10-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Mit meiner Motion stelle ich Ihnen den Antrag, dass wir Artikel 261 StGB, den sogenannten Blasphemieartikel, aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dieser Artikel besagt: Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft, verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, ist mit Busse zu bestrafen. Diese Bestimmung ist in einem säkularen Staat wie der Schweiz heute nicht mehr notwendig. Um gegen Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Störungen, Hausfriedensbruch usw. vorzugehen, gibt es längst andere Möglichkeiten, auch strafrechtliche. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch in Frankreich und im Nahen Osten im Zusammenhang mit Protesten gegen zugegebenermassen fragwürdige Karikaturen von Mohammed sollte man in meinen Augen ein klares Zeichen geben, dass man Menschen nicht bestraft, weil sie sich über einen Glauben lustig machen. Menschen kann man bestrafen, wenn sie radikal, böswillig Sachbeschädigungen begehen oder Menschen verletzen. Dann müssen sie auch bestraft werden. Sie müssen auch bestraft werden, wenn sie Rassismus betreiben, und das ist ja eigentlich der Hauptgrund für all diese Dinge, die jetzt gerade passieren.
Der Bundesrat lehnt die Streichung des Blasphemieverbotes im Strafgesetzbuch auch mit der Begründung ab, man würde damit ein negatives Signal geben. Ich glaube aber, gerade das Gegenteil ist der Fall. Wir sollten ein klares Signal dafür abgeben, dass die Kunst, die Redefreiheit und die Glaubensfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfen, weil eine radikale Gruppierung meint, ihr eigener Glaube bzw. ihre Vorstellung sei die einzige, welche zu schützen sei, und dann dazu aufruft, Andersgläubige oder Menschen, die das nicht so sehen, anzugreifen oder noch Schlimmeres zu tun.
Entsprechend bitte ich Sie, diese Bestimmung im Strafgesetzbuch jetzt zu streichen.