Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-25
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Wir beginnen heute Morgen mit der Revision der Sozialwerke und nehmen die Finanzierungsbeschlüsse der 11. AHV-Revision, die Vorlagen 1 und 3, die Gesamtfinanzierung, voraus. Unmittelbar danach werden wir heute die 4. IV-Revision beraten. In der kommenden Wintersession werden wir die Revision der AHV und der beruflichen Vorsorge, des BVG, bei uns beraten und beschliessen.
Warum haben wir uns in der Kommission für diese Zweiteilung entschieden? Die erste und die zweite Säule - AHV und BVG - haben einen engen sachlichen Zusammenhang, denn zusammen wollen die beiden Säulen ja 60 Prozent des letzten Einkommens garantieren; viele Bestimmungen beeinflussen sich gegenseitig. Wenn wir das Haus renovieren, ist es daher richtig, dass wir beide Säulen, die zum Eingang führen, gemeinsam in Arbeit nehmen. Gerne hätten wir Ihnen alle Sozialwerke in dieser Session vorgelegt, doch die grosse Arbeitsbelastung hat das nicht erlaubt. Sehen Sie, drei grosse Revisionen stehen gleichzeitig zur Beratung an; fast jede dieser Revisionen ist ein Legislaturgeschäft für sich allein. Wir stossen an die Grenzen des Milizparlamentes. Wir haben es in der Kommission schlicht nicht geschafft - trotz Überstunden und zusätzlichen Sitzungen -, alle drei Vorlagen auf diese Session hin bereitzumachen. Es sei nicht verschwiegen: Wie wir fast fertig waren, so haben uns das Geschick und der Bundesrat wieder Überraschungsgeschäfte wie den Mindestzinssatz des BVG auf den Tisch gelegt. Auch das hat uns zusätzlich Verzögerungen gebracht.
Die entscheidende Frage aber ist - ich habe gehört, dass sich einige von Ihnen diese Frage gestellt haben -: Begeben wir uns auf einen Blindflug, wenn wir die Finanzierungsbeschlüsse vorziehen? So hat es auch der Schweizerische Gewerbeverband geschrieben. Sollen wir nicht zuerst die materiellen Revisionen abschliessen und anschliessend die Finanzierung regeln?
Aus zwei Gründen sind wir zum gegenteiligen Schluss gekommen; ich bin davon überzeugt, Sie können unserer Argumentation folgen, wenn ich Sie Ihnen darlege:
1. Wir beraten ja gleichzeitig die 4. IV-Revision. Es bleibt also nur die Frage der materiellen Revision der AHV offen.
2. Die Auswirkungen der AHV-Revision sind ebenfalls bekannt. Es ist bekannt, was der Nationalrat an zusätzlichen Ausgaben beschlossen hat. Es ist auch bereits bekannt, welche Beschlüsse Ihnen unsere Kommission im Wesentlichen vorlegen will. Wir haben Ihnen Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der 11. AHV-Revision schriftlich vorgelegt.
Wie auch immer wir beschliessen werden: Die Bandbreite der finanziellen Entscheide zwischen Bundesrat, Nationalrat und Ständerat ist eng! Die finanziellen Auswirkungen sind bis auf wenige hundert Millionen Franken pro Jahr dieselben, je nachdem, was Sie auf der Renten- oder der Beitragsseite beschliessen. Unsere Entscheide beeinflussen die Jahresaufwendung nur um Promille, also ist auch die langfristige Entwicklung sehr klar absehbar.
Aus dieser Entwicklung ersehen wir, egal, wie wir im Rahmen der vorliegenden Bandbreite beschliessen, dass eine Zusatzfinanzierung notwendig ist. Die einzige Abweichung - ich werde darauf eingehen - ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Mehrwertsteuer erhöht werden soll. Dafür haben wir - so meine ich - einen guten Mechanismus im Beschluss gefunden, der der Ungewissheit der Zukunft angemessen Rechnung trägt.
Es ist daher kein Blindflug, sondern - in Erinnerung an unsere gestrige Debatte gesprochen - eine kontrollierte Fahrt mit 0,0 Promille. Der Fahrplan, den wir Ihnen beliebt machen: Beratung dieser Finanzierungsbeschlüsse und der IV-Revision in dieser Session; in der nächsten Session folgt die Beratung der Vorlagen betreffend die Revision von AHV und BVG.
Warum behandeln wir auch die AHV-Finanzierung bereits heute? Ein weiterer Grund sei ergänzend angeführt: Die IV benötigt das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent dringend. Das ist auch unbestritten. Die Volksabstimmung muss im nächsten Frühjahr stattfinden, sofern die Mehrwertsteuererhöhung auf das Jahr 2004 in Kraft treten soll. Wenn wir die Volksabstimmung nicht im nächsten Frühjahr ansetzen, können wir sie erst auf 2004 terminieren, weil nächstes Jahr Wahlen stattfinden und weil zwischen Spätfrühling und Herbst keine Sachabstimmungen stattfinden sollen. Auch das ist ein Grund, weshalb wir die Beratung über die Finanzierungsbeschlüsse bereits heute abschliessen wollen, sodass die Abstimmung auf das Frühjahr des nächsten Jahres angesetzt werden kann.
Für die Beratung haben wir Ihnen Zahlen vorgelegt, und zwar separat nach AHV und IV. Diese Zahlen beinhalten zweierlei: zum Ersten die jährlichen Auswirkungen der Beschlüsse der IV- und der AHV-Revision gemäss dem heutigem Stand der Kommissionsberatungen. Daran dürfte sich kaum mehr etwas Wesentliches ändern. Zum Zweiten erhielten Sie für beide Bereiche ein Blatt, auf dem der Finanzhaushalt der 11. AHV-Revision und der 4. IV-Revision dargestellt sind. Sie ersehen daraus den Finanzhaushalt bis ins Jahr 2020.
Nach dem Ergebnis der Abstimmung vom letzten Sonntag sind alle Zahlen ohne Nationalbankgold gerechnet. Enthalten ist nur die Finanzierung durch Beiträge der Versicherten, durch Mehrwertsteuer und durch die Bundesanteile.
Nun zur zweiten Frage, derjenigen nach dem Mehrbedarf an finanziellen Mitteln: Warum bedürfen AHV und IV einer zusätzlichen Finanzierung? Beide Sozialwerke weisen einen immensen Mehrbedarf auf. Der Bundesrat hat die Zahlen in seiner Botschaft dargelegt. Sie wurden aufgrund des Postulates Beerli 02.3172 vor wenigen Monaten aktualisiert. Ich verweise auf die Zahlen, die Sie in Ihren Unterlagen haben. Die Gründe für den zusätzlichen Finanzbedarf sind nicht bei beiden Sozialwerken die gleichen.
Bei der AHV sind es demographische Gründe. Jährlich wächst die Zahl der Rentenbezüger um 2,4 Prozent. Wir sind gesund und werden alt; die Lebenserwartung steigt [PAGE 742] zusehends. Auf eine Person im Rentenalter kommen immer weniger Erwerbstätige. Das führt dazu, dass der Finanzbedarf von heute 29 Milliarden Franken auf 36 Milliarden Franken im Jahr 2010 und gar auf 46 Milliarden Franken im Jahr 2020 steigt.
Bei der IV beruht der zusätzliche Finanzbedarf zu einem kleineren Teil auch auf demographischen Gründen; zum weitaus grösseren Teil beruht er auf der ungebremsten Zunahme der Zahl von IV-Rentenbezügern. Die Schweizer Gesellschaft wird - in der IV - zusehends verrentet. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Sicher gehören die berufliche Belastung und der Stress dazu. Die Schweiz lebt an der physischen und psychischen Limite, was ihre Leistungsfähigkeit betrifft. Aber auch Unfälle, langwierige Krankheiten und dergleichen gehören zu den Gründen. Zu einem grossen Teil aber - das sei nicht verschwiegen - ist die Invalidenversicherung ein Ersatzeinkommen für ausgesteuerte Arbeitslose. Sie ist auch zusehends ein Instrument für Frühpensionierungen geworden. Es gibt auch eine nicht zu unterschätzende Zahl an Bürgerinnen und Bürger schweizerischer oder anderer Nationalität, die bewusst auf das Ziel einer IV-Rente hinarbeiten. Das wissen wir auch.
Das führt dazu, dass die Invalidenversicherung ein Fass mit Löchern ist - nicht ein Fass ohne Boden, aber ein Fass mit erheblichen Löchern. Aus diesen Löchern fliesst mehr hinaus, als wir hineinschütten. Jährlich wächst die Zahl der IV-Rentenbezüger um 2,2 Prozent. Das Defizit beträgt jährlich derzeit etwas über eine Milliarde Franken. Bis ins Jahr 2004 wird das Defizit auf 1,45 Milliarden Franken ansteigen. Diese immensen Steigerungen der IV-Ausgaben, die starke Zunahme der Verrentungen sowie der Rentenbezüger ist unser grosses Problem. Eines der Hauptprobleme der Sozialversicherung in den nächsten Jahren lässt sich in der Frage formulieren: Wie stoppen wir die Verrentung?
Wir haben in der Schweiz zwei markante Gefälle:
1. Es gibt das Gefälle zwischen Stadt und Land. In der Stadt Basel sind beispielsweise 7,5 Prozent aller Einwohner IV-Rentenbezüger. In den ländlichen Gebieten der Inner- und Ostschweiz sind es hingegen nur 3 Prozent.
2. Es gibt weiter ein markantes Ost-West-Gefälle: Je weiter wir in den Osten gehen, desto weniger IV-Rentenbezüger gibt es tendenziell.
Heute ist die IV zur gesellschaftlichen Auffangeinrichtung geworden. Dieses Problems müssen wir uns in den nächsten Jahren annehmen. Unsere heutige Revision löst dieses Problem noch nicht; es liegt aber als Aufgabe auf dem Tisch.
Nun kommen wir zur dritten Frage: Wie finanzieren wir den Mehrbedarf? Den Mehrbedarf decken wir mit zwei Massnahmen. Auf der einen Seite - zu einem kleineren Teil, zugegeben - sind es sozialverträgliche Einsparungen. Unsere Kommission ist überzeugt: Die Einsparungen, die wir vorlegen, sind sozialverträglich, sind ausgewogen, vertretbar. Auf der anderen Seite stillen wir den zusätzlichen Finanzbedarf aber zum grösseren Teil durch Mehreinnahmen, nämlich durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, und bei der IV zusätzlich auch dadurch, dass wir dem EO-Fonds 1,5 Milliarden Franken entnehmen. Die Finanzierung erfolgt also nicht für beide Sozialwerke gleich.
Lassen Sie mich mit der Invalidenversicherung beginnen: Ich verweise Sie in erster Linie auf die schriftlichen Unterlagen, die wir Ihnen vorgelegt haben, auf welchen Sie den Finanzhaushalt gut erkennen. Gemessen an der heutigen Zahl der Rentner wollen wir bei der Invalidenversicherung 227 Millionen Franken an Leistungen sozialverträglich einsparen, obwohl wir die Assistenzentschädigung einführen. Das genügt aber nicht. Wir haben einen Finanzierungsbedarf von derzeit einer Milliarde Franken, steigend auf 1,45 Milliarden Franken im Jahre 2004. Daher haben wir beschlossen, für die IV zwei Quellen fliessen zu lassen, entsprechend dem Entwurf des Bundesrates.
Die erste Quelle ist der EO-Fonds, dem 1,5 Milliarden Franken entnommen werden sollen. Das ist eine Zweckentfremdung des EO-Fonds aus einer finanziellen Notlage heraus. Wir begehen eine schlechte Tat für einen guten Zweck.
Die zweite Quelle ist die Mehrwertsteuer. Generell sollen nicht die Lohnprozente, sondern es soll die Mehrwertsteuer erhöht werden; darin sind sich alle einig. Die Mehrwertsteuer soll für die Invalidenversicherung sofort um 1 Prozent erhöht werden. Bis ins Jahr 2010 sollen die Schulden der Invalidenversicherung abbezahlt und die Rechnung ausgeglichen werden; danach - so das Ziel des Bundesrates und unserer Kommission - soll eine Senkung erfolgen können. Wie gross wird diese Senkung sein? Wir rechnen mit 2 bis 3 Promille. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: einerseits von der wirtschaftlichen Entwicklung, andererseits davon, ob die Invalidisierung im heutigen Ausmass weiterhin steigt oder ob es uns gelingt, diesen Trend zu brechen.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent ist sofort nötig. Daher soll sie der Bundesrat sofort nach der Abstimmung über die Verfassungsänderung beschliessen und, bei günstiger Lage, den Satz in etwa sieben oder acht Jahren wieder um einige Promille senken.
Anders verhält es sich bei der AHV. Ich darf wieder auf unsere Unterlagen verweisen. Nach den Beschlüssen unserer Kommission sollen jährlich 645 Millionen Franken eingespart werden: 242 Millionen wollen wir weniger an Renten zahlen, 403 Millionen zusätzlich an Beiträgen erhalten.
Der Nationalrat hat die Kasse um 200 Millionen Franken weniger entlastet. Sie sehen also, dass die Bandbreite der Entscheide relativ eng ist.
Welche Massnahmen sollen den Finanzierungsbedarf bei der AHV decken? Die Mehrwertsteuer soll gesamthaft um höchstens 1,5 Prozent erhöht werden: nach den heutigen Berechnungen im Jahr 2009 um 0,5 Prozent und im Jahr 2013 um ein weiteres Prozent. Die Erhöhung erfolgt also erst in sechs bis elf Jahren. Weil die Erhöhungen in fernerer Zukunft liegen, sollen sie nicht in die Kompetenz des Bundesrates gelegt, sondern durch ein Bundesgesetz, also durch einen referendumsfähigen Erlass, bestimmt werden.
Damit komme ich zum vierten Punkt, nämlich zur Zusammenfassung und zur Charakteristik der Vorlage: Ich fasse zusammen: Die Invalidenversicherung soll nebst den Einsparungen zusätzlich durch die Entnahme von 1,5 Milliarden Franken aus dem EO-Fonds und durch ein sofortiges zusätzliches Mehrwertsteuerprozent finanziert werden. Diese Erhöhung soll ab etwa 2010 wieder um 2 bis 3 Promille gesenkt werden können. Die Erhöhung erfolgt linear für alle Sätze. Die AHV soll durch maximal 1,5 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente finanziert werden: nach den heutigen Berechnungen im Jahr 2009 um ein halbes Prozent und dann drei, vier Jahre später um ein weiteres Prozent. Dabei ist vorgesehen, dass der Bundesanteil weiterhin bestehen bleibt.
Der Bundesanteil zulasten dieser Mehrwertsteuerprozente soll weiterhin bestehen bleiben: 17 Prozent für die AHV und 15 Prozent für die IV. Was an künftigen zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten fliesst, geben wir zu gesamthaft maximal 32 Prozent in die Bundeskasse weiter. In der Detailberatung werde ich Ihnen die Gründe darlegen; Sie sehen, dass es eine Mehrheit und eine Minderheit gibt.
Die Kommission ist auch davon überzeugt, dass es richtig ist, die gesamte Finanzierung vorzulegen, sodass das Volk nächstes Jahr gesamthaft über die gesamte AHV- und IV-Finanzierung für die nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahre beschliessen soll. Das Gebot der Transparenz verlangt das. Für die einzelnen Sozialwerke soll nicht Stückwerk beschlossen werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger sollen gemeinsam entscheiden: Wollen wir die Finanzierung im vorgeschlagenen Rahmen für die nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahre sicherstellen oder nicht? Zudem wollen wir verhindern, dass die Invalidenversicherung und die AHV gegeneinander ausgespielt werden.
Sie ersehen daraus: Wenn Sie diesen Vorlagen des Bundesrates - mit den Präzisierungen der Kommission - zustimmen, sind die AHV und die IV auf rund zwanzig Jahre hinaus gesichert. Wir tun dies durch eine Mehrwertsteuererhöhung von höchstens 2,5 Prozent. Auch wenn wir diese Massnahmen beschlossen haben - ich betone es nochmals, weil es die dringendste Aufgabe unseres Parlamentes in den [PAGE 743] nächsten Jahren im Bereich der Sozialversicherung ist -, bleibt uns die Aufgabe, die Zunahme der Verrentungen zu stoppen. Nach der Individualisierung der Gesellschaft haben wir eine Invalidisierung der Gesellschaft eingeleitet, und diesen Zustand können wir nicht weiter hinnehmen.
Ich bitte Sie - auch wenn wir die Rezepte noch nicht kennen, aber wir haben die Aufgabe -, diesen Entwürfen zuzustimmen.