Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-10-30
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Wir kommen in Block 2 nun zu den Offenlegungspflichten für uns Ratsmitglieder. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt sämtliche Forderungen in diesem Bereich ab. Es ist nicht so, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die Ablehnung vollumfänglich inhaltlich begründet. Vielmehr gehören die Anträge nicht in diese Vorlage, da der Initiant Änderungen und neue Regeln im Umgang mit Lobbyisten und Nichtparlamentsmitgliedern wollte und einige beantragte Änderungen erst vor Kurzem in diesem Rat debattiert und abgelehnt wurden. Dennoch beziehe ich gerne kurz zu den einzelnen Minderheitsanträgen Stellung.
Die Minderheit Masshardt fordert in Artikel 11 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes eine Offenlegung von Entschädigungen ab einem Entgelt von 12[NB]000 Franken. Die Staatspolitische Kommission lehnte diese Forderung mit 13 zu 11 Stimmen ab. Das Salär eines Parlamentariers tut nichts zur Sache, solange bekannt ist, welchen Mandaten jemand nachgeht. Im schlimmsten Fall hätte eine Offenlegung zur Folge, dass immer weniger Politiker einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Weiter würde diese Offenlegung auch die Kolleginnen und Kollegen der Politiker in den entsprechenden Gremien betreffen, weshalb sich Firmen auch zweimal überlegen würden, ob sie politisch exponierte Personen in ihren Gremien haben wollen.
Die in Artikel 11 Absatz 1ter geforderte Offenlegung der Namen von Spenderinnen und Spendern lehnte Ihre Kommission ebenfalls mit 13 zu 11 Stimmen ab, dies, da diese Frage bereits mehrmals in jüngeren Revisionen des Parlamentsgesetzes diskutiert wurde und eine Offenlegung dem Datenschutz widersprechen würde. Bereits[NB]heute[NB]können[NB]Spenderinnen und Spender, aber auch Politikerinnen und Politiker, Transparenz über ihre Finanzen schaffen.
Eine Begrenzung der Höhe von Entschädigungen, wie sie die Minderheit Marti Samira in Artikel 11 Absatz 1quater fordert, lehnte Ihre Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Eine Beschränkung der Einkünfte aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit wäre eine nicht legitime Einmischung in private Vertragsverhältnisse.
In der Folge lehnte Ihre Kommission auch ein öffentliches Register über die Reisetätigkeit von Parlamentsmitgliedern ab, und zwar mit 16 zu 8 Stimmen. Hingegen hat sich die Kommission bei 9 zu 9 Stimmen und 5 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, dass Parlamentsmitglieder Einladungen zu Reisen nur dann annehmen dürfen, wenn sie die Reisekosten selber bezahlen. Hier geht es nicht um Transparenz, sondern um die Vermeidung von Korruption.
Grundsätzlich ist Ihre Kommission der Ansicht, dass die heute geltenden Transparenzregeln genügend sind. Alle wissen, welche Mandate wir Politikerinnen und Politiker ausüben. Eine weitergehende Transparenz, z. B. in Bezug auf den Lohn oder die Reisetätigkeit, würde keinen Mehrwert schaffen, sondern unser Milizsystem einmal mehr aushöhlen. Wer das Milizsystem hochhält und kein Berufsparlament will, kann diese Forderungen nicht unterstützen.
[VS]