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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-11-30

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-11-30

Wortprotokoll

Hier muss ich vielleicht ein bisschen weiter ausführen, weil das Geschäft doch - auch durch die Differenzen - etwas komplizierter geworden ist. Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat der CSS-Krankenversicherung.

Es geht um die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an das entsprechende Bundesamt. Wie gesagt, wir sind in der Differenzbereinigung. Das Konzept beruht ja auf der parlamentarischen Initiative Eder 16.411. Der Nationalrat hat dem ständerätlichen Beschluss bei Artikel 35 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes zugestimmt. Somit ist die Frage der Datenweitergabe für Aufsichtszwecke bereinigt und nicht mehr Bestandteil unserer heutigen Beratung. Differenzen bestehen bei der Datenweitergabe durch die Krankenversicherer im Bereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, namentlich bei Artikel 21 KVG, den wir hier vor uns haben.

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ihre Kommission hat zur Ausarbeitung der Vorlage für die parlamentarische Initiative Eder eine Subkommission eingesetzt, die sich an neun Sitzungen detailliert mit der Problematik auseinandersetzte. Danach hat auch die Kommission selber sich noch damit befasst. Wir haben über Jahre, muss man sagen, hier versucht, die Lösung zu finden, die sachgerecht ist. Die nun noch bestehenden Differenzen und Anliegen des Nationalrates waren auch Bestandteil der Diskussion, sowohl in der Subkommission als auch in der Gesamtkommission. Dazu kommt, dass wir basierend auf diesen Vorarbeiten das Postulat 18.4102 der SGK-S, "Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen", angenommen haben und auf dessen Beantwortung durch den Bundesrat warten. Ich werde das dann bei einer Differenz noch erläutern.

Der Nationalrat hat diese Vorlage nun beraten, ist ohne Gegenstimme darauf eingetreten und hat, wie gesagt, einige Differenzen geschaffen. Ich werde die Differenzen dann einzeln begründen. Es geht um die Daten, die hauptsächlich vom BAG benötigt werden und von den Versicherern im Bereich der OKP an das BAG weitergegeben werden müssen. Damit stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit der Datenabfrage und -lieferung. Es stellt sich die Frage, in welcher Form die Daten zu liefern sind. Diese sollen, wir werden dazu kommen, wenn möglich aggregiert geliefert werden. Individualdaten, bei denen die Gefahr der Rückverfolgbarkeit besteht, sollen nur in Ausnahmefällen geliefert werden und auch dann nur anonymisiert. Das ist die Grundlage.

Ich komme jetzt zur ersten Differenz in Artikel 21 Absatz 1 KVG. Sie sehen in der Fahne, dass der Nationalrat entgegen der Formulierung im Entwurf der Kommission des Ständerates hier eine jährliche Weitergabe der Daten möchte. In der Formulierung Ihrer Kommission steht, dass die Versicherer "regelmässig" Daten weitergeben müssen. Der Nationalrat möchte das einschränken. Hier beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, bei der Version des Ständerates zu bleiben, und zwar mit der Begründung, dass auch Ausnahmemöglichkeiten bestehen müssten, zum Beispiel bei einer Pandemie, bei der auch unterjährige Dateneinforderungen möglich sein müssen. Die Beschränkung auf die jährliche Weitergabe erachtet Ihre Kommission als zu starr. Man sollte das nicht von vornherein so machen. Es wurde uns von der Verwaltung auch klar dargelegt, dass eine jährliche Lieferung die Regel sein sollte und sein wird.

Der zweite Satz dieses Artikels 21 Absatz 1 will auch noch weiter einschränken. Der Nationalrat will mit seiner Fassung, dass das Bundesamt den Versicherern den konkreten Zweck der Datenlieferung vorgängig bekannt geben muss. Auch hier hat Ihre Kommission natürlich mit dem gleichen Stimmenverhältnis, mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, auf der Ständeratsversion beharrt. In der Diskussion wurde klar, dass es unnötig ist, diese konkrete Zweckangabe noch einzuverlangen, da das ganze Gesetz darauf ausgerichtet ist, [PAGE 1089] anzugeben, für welchen Zweck die einzelnen Daten jeweils gebraucht werden. Das ist schon aus der Gesetzessystematik ersichtlich. Die Lösung des Nationalrates führt auch zu mehr Aufwand und zu einer Verlangsamung.

Ich würde Ihnen hier, Herr Präsident, nach dieser ersten Differenz das Wort zurückgeben, damit ich dann die nächste Differenz in einem Konzept erläutern kann. Die erste Differenz kann man isoliert betrachten.

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