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AB 271989

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-01

Wortprotokoll

Blenden wir kurz zurück: Der Bundesrat verfolgt seit März dieses Jahres eigentlich eine Dreisäulenstrategie.

Der eine Bereich ist die Gesundheit. Dort arbeitet er zusammen mit den Kantonen. Hier haben Sie unter anderem Kredite für Masken bewilligt, jetzt für Tests und für Impfstoffe. In diesem Bereich haben wir genügend Mittel. Es braucht keine Aufstockung, aus heutiger Sicht sind wir für die nächsten Monate gerüstet.

Der zweite Bereich betrifft die Sicherung der Einkommen mit der Erweiterung der Kurzarbeit einerseits und mit der Erweiterung der Entschädigung für Selbstständigerwerbende andererseits. Hier haben Sie 20[NB]000 Millionen Franken bewilligt. Das Geld ist nicht aufgebraucht, es wird Kreditreste geben. Schliesslich haben Sie für Unternehmen Liquidität zur Verfügung gestellt, und zwar im Umfang von 40[NB]000 Millionen Franken. Davon sind etwa 13[NB]000 Millionen abgeholt worden.

Wir hatten also sowohl bei der Gesundheit als auch bei der Einkommenssicherung und bei den Unternehmen Kredite gesprochen, die glücklicherweise nicht ausgeschöpft werden mussten. Der Vorwurf, dass der Bundesrat hier nichts oder zu wenig gemacht hat, zielt in dieser Richtung etwas daneben. Wir haben nun aber eine neue Ausgangslage. Daher müssen wir auch das Gesetz, das erst 67 Tage alt ist, bereits wieder erneuern. Das könnte auch in den nächsten Monaten durchaus ein Rhythmus sein; je nachdem, wie sich diese Krise weiterentwickelt, sind allenfalls weitere kurzfristige Massnahmen notwendig.

Hier muss vielleicht doch auch angemerkt werden: Eine Krise wie diese, mit der wir uns in gesundheitlicher Hinsicht, vor allem aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht auseinandersetzen, hat noch niemand in diesem Saal erfahren. Es ist die grösste Krise seit der Erdölkrise 1974, also seit bald 50 Jahren. Wir haben nun mal gewisse Unbekannte, die wir lösen müssen. Massstab zu nehmen am bisher Bekannten, ist hier nicht möglich, wir werden die Situation also weiterhin prüfen und entsprechend Anpassungen vornehmen müssen, wenn wir das als notwendig erachten.

Mit dem Covid-19-Gesetz, das Sie im September beschlossen haben, haben wir und auch Sie den Weg gewählt, vom Massengeschäft des Frühjahrs auf Härtefälle respektive auf die Beurteilung von Einzelfällen überzugehen. Das war der Artikel, den Sie eingebracht haben. Damit wurde auch eine Verschiebung vom Bund zu den Kantonen beschlossen. Die Überlegung war, dass die Kantone die Situation vor Ort und die Härtefälle besser kennen und beurteilen können als der Bund mittels einer Massenlösung. Hier sind wir nun mit dieser Umsetzung gemäss Härtefallartikel im Gesetz. Wir haben die Härtefallverordnung aufgrund des jetzt geltenden Gesetzes bereits verabschiedet; diese tritt heute in Kraft. Bereits ab heute können also Kantone Gesuche behandeln und mit Unternehmen, welche diese Härtefalllösung in Anspruch nehmen, entsprechende Lösungen suchen. Das funktioniert, und das passiert aufgrund des heutigen Gesetzes.

Sie haben im September festgelegt, dass die Kantone die Fälle abhandeln und der Bund sich nur finanziell daran beteiligt. Sie haben damals festgelegt, dass Bund und Kantone sich an dieser Härtefalllösung mit je 50 Prozent beteiligen. Nun ist die zweite Welle gekommen. Davon hatten wir im September noch keine grosse Ahnung. Es zeigt sich, dass das Paket, das zu schnüren ist, möglicherweise die Kräfte der Kantone finanziell übersteigt. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen mit dieser Gesetzesänderung ein grösseres Paket von 1000 Millionen oder, wenn Sie wollen, 1 Milliarde Franken vorschlagen.

Wir möchten den Schlüssel etwas ändern. Im Gesamten würde das heissen, dass die Kantone 32 Prozent von dieser Milliarde übernähmen und der Bund 68 Prozent. Gleichzeitig sind die Kantone für den Vollzug verantwortlich. Dazu werden sie ebenfalls mehr Mittel aufwenden müssen, um diese Gesuche zu prüfen und rechtzeitig entsprechende Mittel und Beratungen bereitzustellen. Das ist der eine Bereich dieser Gesetzesänderung: Ein Paket von 1 Milliarde Franken; zwei Drittel werden vom Bund und ein Drittel wird von den Kantonen getragen. Die Verordnung tritt in Kraft, und wir würden sie dann ändern; wenn Sie dem Gesetz zustimmen, gibt es eine [PAGE 2119] Anpassung. Das ist das eine dieser Pakete, die Härtefallverordnung und die Härtefälle. Die Härtefälle sind in der Verordnung beschrieben. Wir haben dazu eine Vernehmlassung durchgeführt und die Verordnung aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse abgehandelt.

Diese Härtefallverordnung, das müssen wir uns ehrlicherweise eingestehen, kann nicht sämtliche Probleme lösen, die jetzt entstanden sind. Das muss uns einfach bewusst sein. Wenn Herr Wermuth den ganzen Nationalratssaal mit Anfragen tapezieren könnte, könnten wir wahrscheinlich ganz Bern mit Anfragen tapezieren. Wenn es mal zwei Tage oder eine Woche geht, bis wir eine Antwort geben, hängt das einerseits mit der Fülle der Anfragen zusammen und andererseits mit der Komplexität. Wir möchten ja die Leute ernst nehmen und ihnen dann auch Ratschläge geben, wie sie weiter vorgehen können. Es gibt aber nicht in jedem Fall eine Bundeslösung. Das muss man einfach fairer- und ehrlicherweise sagen. Wir sind übergegangen vom Massengeschäft des Frühjahrs zu einem Einzelgeschäft, das jetzt entsprechend angeschaut werden muss. Eine Einzelfallprüfung geht etwas länger als ein Entscheid im Massengeschäft, der innerhalb von Stunden gefällt werden kann.

Das ist also das eine Paket in diesem Gesetz. Das zweite betrifft den Ligasport. Hier schlagen wir Ihnen vor, dass wir von den 175 Millionen Franken, die als Darlehen zur Verfügung gestellt worden sind, 115 Millionen in A-Fonds-perdu-Beiträge umwandeln. Das betrifft die Ligen. Dahinter ist natürlich auch der ganze Junioren- und Damensport. Dafür sind die Clubs dann verantwortlich. Man sieht jetzt immer die Spitzensportler in diesen beiden Ligen, aber es geht natürlich um sehr viel mehr. Es geht um Hunderttausende von Zuschauern jedes Wochenende, die jetzt nicht kommen können. Es geht um Tausende junge Kinder, Mädchen und Knaben, die Fussball und Eishockey spielen. Es geht um die Damenligen, die jetzt im Aufbau sind. Das alles hängt zusammen. So gesehen haben diese 115 Millionen Franken aus unserer Sicht eine gute Hebelwirkung für die Gesellschaft, für die Gesundheit und für den Sport. Das ist das, was wir Ihnen im Sport vorschlagen.

Dann kommt der Wiederausbau der Kurzarbeitsentschädigung: Wir beurteilen die Situation so, wie sie auch geschildert wurde, dass wir hier noch eine längere Durststrecke haben. Wir beantragen Ihnen die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer, den Einbezug befristeter Arbeitsverhältnisse, den Einbezug von Lernenden und die Aufhebung der Karenzzeit. Das sind die Elemente, die wir Ihnen beantragen. Weitergehende Anträge lehnen wir ab.

Schliesslich kommt dann noch das Ordnungsbussenverfahren. Das wurde etwas kritisiert. Betrachten Sie das aber in einem Gesamtzusammenhang. Die Schweiz gibt ihrer Bevölkerung wie in keinem anderen Land sehr viel Eigenverantwortung. Wir lassen die Läden offen, bei uns geht alles normal weiter. Die Leute haben also eine hohe Eigenverantwortung. Dort, wo diese missachtet wird, braucht es eine mögliche Sanktion. Denken Sie an die hilflosen Polizisten, die zwar feststellen, dass sich Leute an nichts halten, aber nicht handeln können. Auch die Kantone fordern Sanktionen. Ich habe den Vorwurf gelesen, man müsse auf die Eigenverantwortung der Leute setzen. Dazu sage ich: Ja genau, das machen wir. Wir lassen sehr viel Spielraum, aber wir setzen Grenzen, damit dieser Spielraum nicht ausgenutzt werden kann.

Was wir Ihnen vorschlagen, ist Stand heute. Wir wissen nicht, wie sich die Situation in den nächsten Wochen oder im Laufe des Winters entwickeln wird. Möglicherweise braucht es wieder Anpassungen. Was wir Ihnen beantragen, was Ihre Kommission beraten hat, ist, noch einmal: 1 Milliarde Franken von Bund und Kantonen für Härtefälle, für A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung des Sports und für die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung und ein Ordnungsbussenverfahren, um Missbräuche zu verhindern.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen.