preparatory:AB 271998
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
Die in Artikel 1 Absatz 1bis vorgenommene Ergänzung bezüglich der Orientierung für die Härtefallbeurteilung an den Grundsätzen der Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit ist aus grünliberaler Sicht sinnvoll. Wir unterstützen diese. [PAGE 2124]
In Artikel 3 Absatz 4 unterstützt die grünliberale Fraktion die Mehrheit. Hier wird festgelegt, dass der Bund bei einer Einschränkung oder einem Verbot der Durchführung von nicht dringend angezeigten Untersuchungen und Behandlungen auch die Abgeltung der Kosten, die dem Leistungserbringer infolge dieser Massnahmen entstehen, regeln soll.
Zum Sportbereich: Der Bundesrat hat im Sportbereich eine aus unserer Sicht angemessene und umsetzbare Lösung gefunden. Die Clubs hätten natürlich gerne mehr gehabt, aber angesichts der Situation und auch im Vergleich mit den übrigen betroffenen Bereichen und Branchen ist diese Lösung massvoll und zielführend. Harte Anforderungen an die Clubs sind für uns zwingend. Wir setzen hier schliesslich Steuergelder ein.
Bei Artikel 12b Absatz 1 geht es um die A-Fonds-perdu-Beiträge für Clubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports. Wir unterstützen hier die Fassung des Bundesrates. Eine Beteiligung der Kantone wäre sehr kompliziert und würde zudem zu einer ungleichen Lastenverteilung führen. Das lehnen wir ab.
Zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b: Wir unterstützen hier die Anpassungen unserer Kommission, wonach die Löhne auf 148[NB]000 Franken oder in der Summe im Durchschnitt um 20 Prozent gesenkt werden müssen. Damit werden die Gehälter insgesamt gleich stark gesenkt wie mit der Lösung des Bundesrates, aber mit dem Begriff "Durchschnitt" besteht die notwendige Flexibilität für individuelle Lösungen. Es handelt sich hier schliesslich um einen Eingriff in befristete Arbeitsvertragsverhältnisse mit entsprechenden Komplikationen. Deshalb ist diese Lösung zielführend. Sie verhindert, dass einzelne Spieler dem Club den Zugang zu diesen A-Fonds-perdu-Beiträgen verunmöglichen könnten. Auch die Präzisierungen der WAK-N in Absatz 6 Buchstaben c und d sind zielführend, da sie klar regeln, welchen Bedingungen die Löhne in den kommenden fünf Jahren unterliegen und dass die Nachwuchsförderung sowie die Frauenförderung im Club mindestens im selben Umfang weitergeführt werden sollen wie in den vergangenen drei Jahren.
Bei Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3 Buchstabe a unterstützen wir die Mehrheit.
Bei Ziffer II geht es um die Ordnungsbussen. In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 12a, dem Epidemiengesetz, unterstützen wir die Mehrheit, ebenso in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b. Ordnungsbussen sollen aus unserer Sicht bei Verstössen gegen die Maskentragepflicht oder gegen die vorgeschriebenen Schutzkonzepte verhängt werden können. Wo die Abgrenzung schwierig ist, zum Beispiel in Fussgängerzonen, kann darauf verzichtet werden. Die Handhabung ist zwar nicht immer einfach und wird nicht immer einfach sein, und es ist Fingerspitzengefühl gefragt. Aber es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, diese Möglichkeit zu haben, damit die geltenden Massnahmen auch wirklich in aller Breite ernst genommen und umgesetzt werden. Gerne verweisen wir dabei auch auf das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches für uns zentral ist und selbstverständlich auch hier angewendet werden soll.
Die vorauseilende Anpassung in Artikel 30 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose lehnen wir ab. Wir unterstützen hier die Mehrheit.
Noch ganz kurz zu den Einzelanträgen: Den Einzelantrag Aebischer Matthias zu Artikel 11 unterstützen wir. Die vorgesehenen Unterstützungsbeiträge können damit neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden zukommen. Das erachten wir als zielführend. Die Einzelanträge Büchel Roland zu Artikel 12b Absatz 1 und zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe e lehnen wir ebenso ab wie den Einzelantrag Reynard zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe c und den Einzelantrag Fivaz Fabien zu Artikel 15 Absatz 3bis.