Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-09-26
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-26
Wortprotokoll
Sie haben soeben vom Kommissionspräsidenten gehört, dass die Kommission einstimmig beantragt, es sei auf die Vorlage einzutreten, und dass auch keine Minderheitsanträge vorliegen. Dennoch bin ich der Meinung, dass im Rahmen des Eintretens noch zwei Gesichtspunkte etwas näher ausgeleuchtet werden sollten.
Zum ersten Gesichtspunkt: Im Umfeld der Revision des ETH-Gesetzes sind gewichtige Stimmen laut geworden, welche einen Aufschub bzw. eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat gefordert haben. Dies geschah unter anderem mit der Begründung, es sei anstelle einer Zementierung von Strukturen unverzüglich eine Reform des gesamten schweizerischen Hochschulsystems an die Hand zu nehmen. Unüberhörbar waren auch die Bedenken der Vertreter der kantonalen Universitäten. Obwohl diesen Vorbringungen die Berechtigung nicht grundsätzlich abgesprochen werden kann, erfolgen sie meines Erachtens im Zusammenhang mit der zur Diskussion stehenden Gesetzesrevision zum falschen Zeitpunkt, und sie richten sich in diesem Zusammenhang auch gegen das falsche Objekt. Dies ist in erster Linie deshalb so, weil eine gesamtschweizerische Reform des Hochschulwesens - ich meine damit insbesondere die Ausrichtung der institutionellen Strukturen auf die veränderten Verhältnisse, und das auf gesamtschweizerischer Ebene - zurzeit gar nicht möglich ist, weil hierfür eine neue Verfassungsgrundlage die unabdingbare Voraussetzung bilden würde.
Diese Fragen können - ich bin aber auch der entschiedenen Auffassung: sie müssen - dann angegangen werden, wenn der Inhalt des neuen Hochschulartikels feststeht. Im Rahmen der Beratung dieses neuen Verfassungsartikels, dieser Verfassungsbestimmung, und dann auch im Anschluss an die Überarbeitung der Gesetzgebung wird es sich herausstellen, ob eine allfällige Gleichstellung der ETH mit den Universitäten Realität wird oder werden könnte. Es würde indessen den Rahmen dieser Eintretensdebatte bei weitem sprengen, wenn ich jetzt auf diese mit allerhand Zündstoff verbundene Frage noch näher eingehen würde.
Der Kommissionspräsident hat bereits erwähnt - es wird dann auch im Rahmen der Detailberatung zweifellos noch näher erläutert werden -, dass bereits heute eine Einbindung der ETH in den gesamtschweizerischen Hochschulbereich, in die gesamtschweizerische Hochschullandschaft, Tatsache ist. Es wird sich ja auch im Rahmen der Beratung der bevorstehenden Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie Gelegenheit bieten, sich näher mit diesem Problemkreis zu beschäftigen, insbesondere was die Finanzierungsfragen anbelangt. Das sind Tatsachen, die die Kommission zu Recht zum Schluss geführt haben, dass es keinerlei Gründe dafür gibt, mit der Revision zuzuwarten.
Gegenstand der Revision bildet im Wesentlichen die Führungsstruktur; sie beschränkt sich auf die Führungsstruktur der beiden Bundeshochschulen. Ich bin der Meinung, die angestrebten Veränderungen sind nötig, damit verhindert werden kann, dass bei den im direkten Verantwortungsbereich des Bundes liegenden Hochschulen Sand ins Getriebe gerät. Wir können uns eine derartige Situation schlechterdings nicht leisten. Persönlich bin ich der Meinung, dass die Ihnen jetzt vorgeschlagene Führungsstruktur im Einzelnen nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ich bin aber auch der Meinung, dass eben dennoch das eine zu tun ist, nämlich deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, und das andere, nämlich eine Reform des gesamtschweizerischen Hochschulwesens, als Zweites dann ohne Zeitverzug an die Hand zu nehmen ist.
Ein kurzer Hinweis auf den zweiten Gesichtspunkt: Es geht um die Tatsache, dass die bisher auf Verordnungsstufe geregelte Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) nun im Gesetz verankert wird. Die Kommission schlägt Ihnen im Zusammenhang mit dem vierjährigen Zahlungsrahmen zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereiches vor, gleichzeitig auch den Leistungsauftrag zur Genehmigung zu unterbreiten. Dem Evaluationsbericht Flag ist zu entnehmen, dass diese Regelung, die wir Ihnen vorschlagen, möglicherweise unter dem Gesichtspunkt der reinen Lehre zu Kritik Anlass geben kann. Wie der Kommissionspräsident erwähnte, weist die Arbeitsgruppe "Revision ETH-Gesetz" in ihrem Bericht aber ausdrücklich darauf hin, dass das Festschreiben der parlamentarischen Befugnisse zur Beschlussfassung über den Leistungsauftrag als sachlich angemessen erscheint.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang für mich aber auch eine Aussage im erwähnten Evaluationsbericht. Auf Seite 5 des Evaluationsberichtes Flag wird nämlich Folgendes festgehalten: "Die Gutachter vertreten die Meinung, dass das Modell Flag keine Kompetenzverschiebung vom Parlament zum Bundesrat bewirkt, die durch eine Genehmigung des Leistungsauftrages kompensiert werden müsste" - das ist die Grundaussage -, "aber für den Fall, dass trotz dieser Bedenken die Mitwirkung des Parlamentes bei der Erteilung von Leistungsaufträgen im Sinne der Genehmigung ausgedehnt werden sollte, müsste sich diese auf die politisch-strategischen Vorgaben beschränken." Das steht in diesem Bericht. Genau das wollen wir, und genau das tun wir, nicht mehr und nicht weniger! Die Kommission beschränkt sich darauf, einen Leistungsauftrag genehmigen zu wollen, der nicht mehr und nicht weniger als eben politisch-strategische Vorgaben enthält.
Dass das auch sachlich gerechtfertigt ist, zeigt folgender Hinweis: Wenn Sie sehen, dass allein unter dem Titel Ausgaben für die Bundeshochschulen - ich klammere da die Forschungsausgaben aus - im Voranschlag 2002 immerhin 1,3 Milliarden Franken zur Diskussion stehen, und wenn Sie dieses Geld jetzt auf vier Jahre hochrechnen, dann scheint mir das ein Finanzrahmen zu sein, der es doch auch im Sinne einer politisch-strategischen Vorgabe gewiss rechtfertigt, den Leistungsauftrag durch das Parlament gleichzeitig mit dem Finanzrahmen zu genehmigen. Soviel zum Gesichtspunkt der Genehmigung des Leistungsauftrages.
Auch ich ersuche Sie, auf diese Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission in der Detailberatung zuzustimmen.