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Moret Isabelle · Nationalrat · 2020-12-01

Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Art.[NB]11[NB]Abs.[NB]2 [GZ]

Antrag Aebischer Matthias [GZ]

Zur Unterstützung der Kulturunternehmen und Kulturschaffenden kann das Bundesamt für Kultur mit einem oder mehreren Kantonen Leistungsvereinbarungen in der Höhe von insgesamt höchstens 100 Millionen Franken abschliessen. Die Beiträge werden den Kulturunternehmen und Kulturschaffenden auf Gesuch als Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte ausgerichtet.

Schriftliche Begründung [GZ]

Zahlreiche Kulturschaffende generieren ihre Einnahmen mit Auftritten/Aufträgen in der Privatwirtschaft, also nicht für Kulturunternehmen. Diese können keine Ausfallentschädigung beantragen und so auch nicht indirekt die Gagen der Kulturschaffenden geltend machen. Kommt hinzu, dass viele selbstständige Kulturschaffende die Umsatzeinbusse von 55 Prozent für Corona-Erwerbsersatz nicht belegen können. Sie erhalten keinen Erwerbsersatz, oder wenn sie ihn erhalten, dann berücksichtigt er weder einen Jahresdurchschnitt (z. B. von drei Jahren) noch den Brutto-Umsatz bzw. Fixkostenbeitrag. Die Kulturschaffenden können erst, wenn sie ihr Erspartes aufgebraucht haben (Vermögensgrenze 30[NB]000 Franken plus 15[NB]000 Franken pro Kind), Nothilfe beantragen. Die Nothilfe ist kein Ersatz für das fehlende Einkommen aufgrund eines Arbeitsverbotes (Veranstaltungsverbot, "Bleiben Sie zuhause!"), sie ist ein Auffanginstrument. [PAGE 2128]

[VS]

Art.[NB]11 al. 2 [GZ]

Proposition Aebischer Matthias [GZ]

L'Office fédéral de la culture peut conclure des conventions de prestations avec un ou plusieurs cantons afin de soutenir des entreprises culturelles et des acteurs culturels, pour un montant total de 100 millions de francs au plus. Les contributions sont octroyées sur demande aux entreprises culturelles et aux acteurs culturels, au titre de l'indemnisation des pertes financières et pour des projets de transformation.