Burgherr Thomas · Nationalrat · 2020-12-01
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-01
Wortprotokoll
Ich habe in Block 1 versehentlich auch schon ein kleines Thema von Block 2 vorweggenommen; ich komme kurz darauf zurück.
Auch in Artikel 12 möchten wir dem Konzept des Bundesrates folgen. Das Konzept des Bundesrates stützt auf die Beteiligung der Kantone ab. Die Minderheit Wermuth in Absatz 1 würde diesen eingeschlagenen Weg verlassen. Die Vorteile der föderalistischen Strukturen könnten dadurch nicht zum Tragen kommen. Es würde zudem zu Doppelspurigkeiten kommen. Hier beantragen wir, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Dasselbe gilt auch bei Absatz 1 Buchstabe b. Hier will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und eine Deckelung der Finanzhilfen vorsehen. Dies ist ein wichtiger Schutz, um die Kosten für den Bund im Griff zu haben. Ohne diese Deckelung öffnen wir die Schleusen ohne Not. Wir bitten Sie hier, die Minderheit abzulehnen.
Da die vorliegenden Hilfen nur für Härtefälle gedacht sind, sollten wir auch nicht die Hürden bei Absatz 1bis anpassen. Das Konzept des Bundesrates mit 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes sollte aus unserer Sicht so beibehalten werden. Somit lehnen wir den Antrag der Minderheit[NB]I ab, die diesen Wert auf 70 Prozent erhöhen will. Wir lehnen aber auch den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, welche noch die nicht gedeckten Fixkosten in die Vermögens- und Kapitalsituation der Unternehmen einrechnen will. Dies würde zu einer weiteren Verkomplizierung führen und ist teilweise indirekt schon berücksichtigt. Wir bitten Sie, hier dem Minderheitsantrag II (Schneeberger) zuzustimmen und somit auf der Linie des Bundesrates zu bleiben.
Auch die Minderheit zu Absatz 1ter sollte abgelehnt werden. Diese Diskussion haben wir bereits bei der Verordnung geführt. Das sollten wir jetzt nicht via Gesetz übersteuern. Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, sollten tendenziell nicht als Härtefälle zusätzlich unterstützt werden. Für Spezialfälle, das heisst beispielsweise kleine, finanzschwache Gemeinwesen, gibt es ja Ausnahmen.
Auch bei den Zusätzen zu Absatz 2 möchten wir das Konzept des Bundesrates nicht mit weiteren Anliegen verkomplizieren oder sogar noch neue Unklarheiten schaffen. Dabei unterstützen wir die Minderheit Markwalder bei Absatz 2ter, die Kommissionsmehrheit bei Absatz 2quater und Absatz 3 sowie die Minderheit Markwalder bei Absatz 4. Mit diesen Anträgen bleibt der bundesrätliche Vorschlag, wie er ist. Er liegt damit auf der Linie der Verordnung und der Kantone. Er öffnet keine unnötigen Interpretationsspielräume, die wieder zu neuen Diskussionen Anlass geben. Insbesondere bei der Umsatzgrenze gemäss Absatz 4 müssen wir auch die Verhältnismässigkeit der administrativen Kosten berücksichtigen. Die Verordnungsregelung genügt.