Würth Benedikt · Ständerat · 2020-12-01
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-01
Wortprotokoll
Ich erkläre zuerst, wieso ich bewusst die Eintretensdebatte abwarten wollte und dieses ungewöhnliche Vorgehen hinsichtlich der Einreichung meines Antrages gewählt habe. Ich wollte ganz bewusst die Diskussion unter dem Aspekt analysieren, wie wir im Plenum die verfassungsrechtlichen Problemstellungen gewichten, die sich hier eröffnen. Wir haben im Grundsatz zwei Bestimmungen, die zur Disposition stehen, Artikel 14 und Artikel 119 der Bundesverfassung. Die allermeisten Votantinnen und Votanten haben sich insbesondere zu Artikel 14 geäussert und haben insbesondere auch gesagt - ich referenziere auf die Voten der Kollegen Jositsch und Rechsteiner -, im Prinzip sei der Verfassungstext ja eigentlich dergestalt, dass man diese Öffnung durchaus machen könne. Kollege Jositsch hat mit Bezug auf Artikel 8 betreffend die Rechtsgleichheit gesagt: Wieso soll man mit dem Argument der Rechtsgleichheit diese Öffnung nicht jetzt bewerkstelligen? Das hat schon etwas für sich, das muss ich einräumen. Wo ist der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung? Das war eigentlich der Ausgangspunkt der Argumentationslinie von Kollege Jositsch. [PAGE 1112]
Ich habe wie Kollege Michel den von ihm erwähnten Test auch bei mir zuhause gemacht und festgestellt, dass bei meinen Kindern die Antwort gleich war wie in der Familie Michel. Was die Öffnung der Ehe anbelangt, ist die heutige Generation offen, und ich bin es auch selber; ich möchte diesen Schritt machen. Ja, ich glaube, es ist ein positiver Fortschritt. Es stärkt die Ehe, wenn wir diesen Schritt machen. Ich habe da keinen negativen Reflex. Sie haben nun den Weg gewählt, dass wir das über die Gesetzgebung machen; das kann man so machen.
Die zweite Fragestellung im Bereich der Fortpflanzung, Artikel 119 der Bundesverfassung, haben meine Kinder etwas differenzierter beurteilt und sind auch ins Grübeln gekommen. Es sind ja nicht nur die Kinder, die sich das überlegen, wir alle müssen uns das überlegen. Auch der Bundesrat hat sich das überlegt. Wir haben es vorhin von Frau Bundesrätin Keller-Sutter gehört, dass der Bundesrat in der Frage der Verfassungsmässigkeit - Sie können es in der Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative nachlesen - eine Differenzierung macht. Währenddem der Bundesrat bei Artikel 14 sagt, man könne das über eine Gesetzesrevision machen, sagt er bei Artikel 119, dass die Frage der Notwendigkeit einer Verfassungsrevision noch nicht abschliessend geklärt sei. Auch die Lehre differenziert meines Erachtens doch nochmals bei Artikel 119. Es ist ein grösserer Teil der Lehre, der bei Artikel 119 Vorbehalte hat.
Insofern scheint es mir wichtig, dass wir das Konzept, das ursprünglich von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates angedacht war, hier nochmals diskutieren. Mit meinem Antrag eröffne ich im Grunde genommen die Möglichkeit für diese Diskussion. Ich persönlich war erstaunt, dass die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zu dieser Frage gar keinen Minderheitsantrag formuliert hat. Darum stelle ich diesen Einzelantrag, der im Grunde genommen, ich wiederhole es, das Konzept der RK-N aufnimmt, das Konzept, das in die Vernehmlassung geschickt wurde. Wir machen eine Kernvorlage, die sich auf die Revision von Artikel 14 der Bundesverfassung konzentriert, und wir werden alle Fragen rund um die Fortpflanzungsmedizin in einem zweiten Schritt angehen.
Mit einer Zustimmung zu meinem Einzelantrag würden Sie genau diesen Weg gehen. Sie würden also diese Bestimmungen, welche die RK-S nachjustiert hat, nun aus der Vorlage herausnehmen und dann wieder zu diesem Kern zurückkommen, auf das ursprüngliche Konzept der RK-N, das ich als positiv erachtet habe.
Frau Bundesrätin Keller-Sutter hat die Bedenken des Bundesrates, welche nicht nur verfassungsrechtlicher Natur, sondern auch materieller Natur sind, ausgeführt. Das muss ich nicht nochmals wiederholen. Ich kann Ihnen hier einfach offenlegen, wieso ich persönlich eine gewisse Sensibilität bei dieser Fragestellung habe.
Die Frau Bundesrätin hat erwähnt, dass sie demnächst Betroffene empfängt, welche das Recht auf Abstammung nicht genügend wahrnehmen können. Es geht konkret um die ganzen Vorfälle von Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka in der Schweiz im Zeitraum von 1973 bis 1997. Das Recht jedes Menschen auf Kenntnis seiner Abstammung ist ein verfassungsmässiges Recht, und dieses ist zu gewährleisten. Der Forschungsbericht zu den Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka in diesem Zeitraum behandelt meinen Kanton ziemlich prominent, sogar meine eigene Wohngemeinde. Unsere Aufsichtsbehörden haben in diesem Zeitraum nicht wirklich gut gearbeitet, und das hat dazu geführt, dass auch die heutigen Behörden, auch meine Regierung - ich war damals noch dabei -, dieses Thema aufarbeiten mussten. Es wurde auch eine Kooperation mit der Interessengemeinschaft "Back to the Roots" aufgebaut. Das sind sehr schwierige Fragen, dieses Thema ist hochsensibel, und es lohnt sich meines Erachtens, dass wir alle diese Themen rund um die Fortpflanzung wirklich separat angehen und separat vertiefen. Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, dann eröffnen Sie diese Chance.
Schlussendlich müssen wir vielleicht auch eine politische Überlegung machen. Es öffnen sich nach dieser Abstimmung über das Eintreten im Grunde genommen zwei Pisten. Die eine Piste ist die Ehe für alle ohne die Bestimmungen zur Fortpflanzung. Sie würde in diesem Rat und auch im Nationalrat eine komfortable Mehrheit haben; sie ist verfassungsrechtlich gangbar. Die andere Piste ist die Ehe für alle mit Bestimmungen zur Fortpflanzung, wo es eine deutlich schmälere Mehrheit gäbe. Wir haben dort verfassungsrechtlich erheblichere Einwendungen und auch verschiedene materielle Fragen, die wir nach wie vor nicht geklärt haben, sowie Fragen, die auch im Vernehmlassungsverfahren auf breiter Basis vorgebracht wurden.
Ich könnte jetzt davon ausgehen, dass die Abstimmung zu meinem Antrag gleich ausgehen wird wie jene zum Rückweisungsantrag. Ich appelliere aber an Sie alle, diese differenzierten Überlegungen doch nochmals zu reflektieren. Ich glaube, es ist es wert, wenn wir jetzt nochmals den Weg des Bundesrates gehen, indem wir sagen: Wir machen diese Öffnung "Ehe für alle", aber in einem zweiten Schritt möchten wir die Fragen der Fortpflanzung sauber abklären. Dort geht es eben um weit komplexere Fragestellungen. Es geht um Interessenabwägungen, die auch das Kindeswohl ins Zentrum stellen müssen. Man kann dort nicht einfach sagen: Wir haben die Rechtsgleichheit in der Verfassung, und darum müssen wir jetzt Artikel 14 mithilfe von Artikel 8 der Bundesverfassung so interpretieren, dass die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare offen ist. Es kommen dort weitere Interessen zum Zuge, die Kindeswohlinteressen. Diesen Aspekt müssen wir vertieft anschauen.
Darum bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Er gibt uns die Chance, diese schwierigen Interessenabwägungen sauber zu machen. Ich meine, der Bundesrat hat gut überlegt, indem er in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative genau dieses Vorgehen den Räten empfohlen hat. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.