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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-03-20

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Berberat abzulehnen.

Es ist ein wenig erstaunlich, aber doch bezeichnend, dass zum Teil aus dem Kreise der Leute, die eine einzige Netzgesellschaft wollten und die am liebsten eine staatliche Monopolgesellschaft gehabt hätten, nunmehr diese Vorbehalte, diese Angst geäussert werden bezüglich des Verhaltens einer solchen einzigen Netzgesellschaft gegenüber den Arbeitnehmern. Ich möchte diesen Leuten zurufen: Schenken Sie doch Ihrem Kind, das Sie haben wollten und das Sie in diesem Rat geboren haben, Vertrauen. Das ist das eine.

Das andere ist, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen in diesem Gesetz ohnehin keinen Platz haben. Wir beraten hier das Elektrizitätsmarktgesetz und nicht ein Arbeitsgesetz. Wir haben keinen Platz in diesem Gesetz für spezifische arbeitsrechtliche Bestimmungen. Die Konsequenz wäre ja, dass letztlich bei jeder Branche - wenn immer etwas Spezielles beraten wird - jedes Produkt mit einem Zuschlag bedacht werden müsste: einen Batzen in einen Fonds für die Käsehersteller, wenn diese Strukturschwierigkeiten haben; einen Batzen für den Schuhmacher, für den Fahrradhändler. Auch diese Leute, die ganze Wirtschaft, haben Strukturprobleme; es sind strukturelle Umorganisationen im Gang. Es ist nicht einzusehen, warum jetzt ausgerechnet bei der Umstrukturierung im Elektrizitätsmarkt solche arbeitsrechtliche Bestimmungen im Elektrizitätsmarktgesetz Eingang finden sollten, wenn wir anderweitig spezielle arbeitsrechtliche Bestimmungen haben.

Die FDP-Fraktion will keine staatlichen Eingriffe, keine Interventionen in den Arbeitsmarkt an sich und schon gar nicht im Speziellen in Form von Bestimmungen im Elektrizitätsmarktgesetz, das ganz anderes zu regeln hat.

Ich muss Ihnen also beliebt machen und bitte Sie eindringlich: Öffnen Sie hier nicht ein Tor, das dann in anderen speziellen Gesetzgebungen erneut geöffnet wird und Eintritt gewährt, damit jeder und jede Institution nach Belieben Anträge einbringen und seine bzw. ihre persönlichen Interessen, auch arbeitsmarktliche Interessen, durchzusetzen versuchen kann. Denken Sie nochmals daran: Es geht hier um den Elektrizitätsmarkt, den wir öffnen wollen, für den wir vernünftige Rahmenbedingungen haben wollen. Es geht erstens nicht um arbeitsrechtliche Bestimmungen, und zweitens ist für solche auch kein Bedarf, weil diese Grundsätze anderswo bereits geregelt sind.