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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-12-01

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Ich darf zu den drei Minderheitsanträgen Jans sprechen. Wir sind bei Artikel 17 im Rahmen der Massnahmen bezüglich der Arbeitslosenversicherung.

Ich bitte Sie, hier bei Buchstabe c, wo es um die Frage der Ausweitung der Rahmenfrist geht, der Minderheit Jans zu folgen.

Sie kennen das Prinzip, wir hatten diese Massnahme bereits. Der Bundesrat hat zwischen März und August gelten lassen, dass wir die Rahmenfristen verlängern. Damit haben wir verhindert, dass die Menschen aus dem Bezugsbereich des AVIG herausfallen. Aber so, wie sich die Krise jetzt entwickelt - wir haben die Diskussion bei den älteren Arbeitslosen bereits geführt, ich wiederhole nicht noch alles einmal von vorne -, sind wir darauf angewiesen, Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit zu ergreifen. Eine der Massnahmen, die wir ergreifen können, ist, dafür zu sorgen, dass Menschen von den Sozialversicherungen aufgefangen werden.

Insbesondere bitten wir Sie, die Minderheit Jans zu Buchstabe cbis zu unterstützen. Hier geht es ganz spezifisch um die Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen. Einfach damit Sie wissen, worum es geht: Es geht um Menschen, die aufgrund ihrer befristeten Arbeitsverhältnisse Mühe haben, die erforderte Beitragszeit zu erreichen, die sie brauchen, um AVIG-anspruchsberechtigt zu sein, also Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Sie können sich das vorstellen wie eine Zeitschiene, die wir über ihren Kalender schieben: Je länger die Pandemie andauert, desto mehr Monate gibt es, in denen diese Menschen gar nicht arbeiten konnten, weil sie beispielsweise in einem Bereich tätig sind, der jetzt ein Verbot hat, z. B. im Bereich der Kultur, im Bereich des Entertainments, im Bereich der Veranstaltungsindustrie. Diese Menschen haben gar keine Chance mehr, die entsprechenden Beitragszeiten zu erfüllen. Deshalb müssen wir rückwirkend auf die Zeit, in der sie noch arbeiten konnten, die Rahmenfristen verlängern, damit sie nicht aus dem Anspruchsbereich der Arbeitslosenversicherung herausfallen. Bitte tun Sie das. Das Einzige, was wir tun, wenn wir das nicht machen, ist, dass wir das Problem nicht lösen, sondern die Kosten auf Kantone und Gemeinden verschieben. Das kann in diesem Moment aber keine Bundesstrategie sein.

Bei Artikel 17b, in Sachen Kurzarbeitsentschädigung, bitte ich Sie, der Minderheit Jans zu folgen. Sie wissen, Kurzarbeit wird nur teilweise, zu 80 Prozent, entschädigt, und das hat seine historischen Gründe. Wenn das für eine kurze Frist der Fall ist, dann ist das auch für Familien und Haushalte mit tieferen oder mittleren Einkommen durchaus machbar. Wenn das aber über mehrere Monate dauert, wenn sie nur 80 Prozent ihres Lohns haben und ihre Miete, die Kosten für die Kinder, die Krankenkassenprämien zu 100 Prozent weiterlaufen, kommen sie schnell in ein ernsthaftes Problem. Das gilt auch für Leute mit ganz normalen Einkommen, vielleicht solchen in der unteren Hälfte der Verteilung. Wir schlagen Ihnen hier einen sehr allgemein formulierten Artikel vor. Er gibt dem Bundesrat nur dort die Kompetenz, wo es wirklich nötig ist, einen Teil dieser Einkommensausfälle der Familien zu kompensieren. So schaffen wir hier nicht Härten, so stellen wir hier nicht sinnloserweise auch die Massenkaufkraft weiter infrage, als dies für die Betroffenen ohnehin schon der Fall ist. [PAGE 2142]

Es gibt Kantone, die Lösungen gefunden haben. Der Kanton Waadt beispielsweise finanziert 10 Prozent zusätzlich aus der kantonalen Kasse. So weit würden wir nicht mal gehen: Wir bitten den Bundesrat und Sie, das nur in den Fällen und maximal bis zum Medianlohn zu tun, in denen die Haushalte in den nächsten Monaten wirklich in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten. Ich weise Sie auch darauf hin, dass Sie von einer Reihe von Organisationen angeschrieben worden sind, die sich mit der Armutsbekämpfung in diesem Land auseinandersetzen. Wir sind in vielen Fällen bereits an der Schwelle, an welcher diese Kosten zum ernsthaften Problem werden.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 17 Buchstaben c und cbis und bei Artikel 17b den Minderheiten Jans zu folgen. Ich danke Ihnen.