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Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-26

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Über diesen Artikel haben wir lange gesprochen, obwohl keine materielle Änderung vorliegt. Die Kommission hat mich beauftragt, auch hier im Rat zu erwähnen, was der Bundesrat in seiner Botschaft zu diesem Artikel festhält: Die Entscheidungen der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) und der von ihr bestimmten Organe sind auch für die beiden ETH verbindlich. Die Zusammenarbeit mit allen anderen Hochschulen der Schweiz wird mit dem bestehenden Wortlaut von Artikel 3 Absatz 1 und insbesondere von Absatz 3 vollständig erfasst. Ausserdem wird die Koordinationspflicht mit dem von der Kommission vorgesehenen Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe fbis nun mit aller Klarheit dem ETH-Rat ins Pflichtenheft geschrieben. Entsprechende gesetzliche Vorlagen befinden sich auch in Artikel 5 des Universitätsförderungsgesetzes. Deshalb ist die Kommission nach reiflicher Überlegung zum Schluss gekommen, dass hier in der Formulierung keine Änderung nötig ist.