Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-12-01

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Ich bin froh um das Votum von Frau Z'graggen. Nachdem der Kommissionspräsident und -berichterstatter aus seiner eigenen Position keinen Hehl gemacht und mehr die Minderheit als die Mehrheit vertreten hat - was ich ihm nicht verüble -, ist es wichtig, dass wir auch die Mehrheit angemessen vertreten. Die Mehrheit hat so entschieden. Das mag im ersten Moment als eine radikale Entscheidung erscheinen, aber es ist eine konsequente Entscheidung, weil wir uns nämlich überlegt haben: Was bringt dieses Zustimmungserfordernis minderjährigen Personen, die sich im falschen Geschlecht fühlen?

Die eigene Identität zu haben, ist ein höchstpersönliches Recht. Dieses höchstpersönliche Recht haben auch Jugendliche, soweit sie zurechnungsfähig sind - genau gleich wie Minderjährige ihre höchstpersönlichen Rechte auch in anderen Bereichen selbstständig wahrnehmen können respektive müssen, weil es keine Stellvertretung gibt.

Nun besteht natürlich eine gewisse Angst - man hat das in der Kommission diskutiert -, es würden nun voreilig Geschlechter geändert, es gebe ein Hin und Her oder was auch immer. Wenn man sich mit der Realität beschäftigt und mit den Organisationen spricht, die solche Personen begleiten oder vertreten, zeigt sich, dass das jahrelange Prozesse sind, die eng begleitet werden, denen zahlreiche Diskussionen vorangehen. Die Gefahr, dass nun massenweise[NB]vorschnell[NB]Geschlechter geändert würden, besteht nicht. Das haben alle, die in der Realität damit zu tun haben, bestätigt.

Das Umgekehrte ist, dass man nun sagen kann: "Was ist störend daran, wenn die Minderjährigen halt noch die Zustimmung der Eltern brauchen? Das gehört halt auch zum Prozess!" Stellen Sie sich vor - Frau Z'graggen hat das bereits angesprochen -, was Sie den Familien zumuten, solche Diskussionen. Jetzt kommt ein Kind - ich stelle mir das in meinem Fall vor: Mein Sohn kommt und sagt mir, er wolle das Geschlecht ändern. Was soll ich jetzt mit meiner Zustimmung bewirken? Diese Entscheidung muss er treffen. Natürlich möchte ich nicht, dass mein Kind das Geschlecht ändert, aber ich möchte auch nicht, dass mein Kind unglücklich ist. Wo ist nun bei einer solchen Entscheidung die Richtschnur? Weil es eben eine höchst persönliche Entscheidung ist, kann man sie nicht an die Eltern übertragen. Stellen Sie sich vor - Frau Z'graggen hat das gut geschildert -, die Eltern und Kinder müssten so etwas via Kesb lösen: Haben Sie das Gefühl, dass sie dann noch zusammen Weihnachten feiern? [PAGE 1120]

Ich habe das Gefühl, dass das kein sinnvoller Weg ist. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, den Minderheitsantrag Hefti abzulehnen.

Jetzt gibt es noch den Kompromissantrag von Herrn Caroni, das Limit bei 16 Jahren anzusetzen. Aber seien wir realistisch: In der Praxis ist das vermutlich die Mehrheit der Fälle. Mein Sohn ist jetzt 16, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in der Praxis unter 16 Jahren schon so weit gereift ist, dass es ein Thema ist. Aber das ist natürlich inkonsequent. Bei 16 Jahren stellt sich dann immer die Frage: Wieso nicht bei 15,5 Jahren, wieso nicht bei 15 Jahren?

Insofern empfehle ich Ihnen auch, den Antrag Caroni abzulehnen, weil er einfach nicht konsequent ist. Aus der Praxis betrachtet deckt er aber wahrscheinlich die überwiegende Mehrheit der Fälle ab.