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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-12-02

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Wir beraten unter diesem Traktandum heute ausnahmsweise drei Geschäfte. Wie der Präsident es erwähnt hat, beraten wir neben dem Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 und dem Nachtrag II für den Voranschlag des laufenden Jahres auch die Staatsrechnung 2019. Die Verzögerung ergab sich aufgrund der Corona-Krise: Weil die Subkommissionen der Finanzkommission im Frühjahr aus den bekannten Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht tagen konnten, konnte die Staatsrechnung nicht früher in Ihrem Rat beraten werden.

Beim Nachtrag II ist zu präzisieren, dass es sich um den ordentlichen zweiten Nachtrag handelt. Enthalten sind hier die ordentlichen, nicht durch Corona-Massnahmen bedingten Mehraufwendungen im Voranschlag des laufenden Jahres. Sie haben ja im Verlauf des Jahres zusätzliche Nachträge mit Unterstützungsmassnahmen aufgrund der Corona-Krise schon beraten.

Es ist vor dem Hintergrund der aktuellen Lage nicht erstaunlich, dass auch der Voranschlag 2021 inhaltlich stark von der Corona-Krise und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen geprägt ist. So überwies der Bundesrat sowohl in der Botschaft als auch in drei Nachmeldungen Kreditanträge, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu sehen sind. Ebenfalls in den Nachmeldungen enthalten ist ein Antrag zur Verwendung eines Teils des strukturellen Überschusses der Staatsrechnung 2019 für eine Gutschrift auf dem Amortisationskonto. Ich komme später noch dazu.

Lassen Sie mich zu Beginn ein paar Worte über die wirtschaftliche Lage der Schweiz verlieren. Bereits im Jahr 2019 verzeichnete die Schweiz mit 1,1 Prozent ein Wachstum des Bruttoinlandprodukts, welches unter dem langfristigen Trend liegt. Im laufenden Jahr 2020, das wissen Sie alle, befindet sich nun die Schweiz aufgrund des Coronavirus und der Massnahmen zu dessen Bekämpfung in einer tiefen, schweren wirtschaftlichen Rezession. Gemäss den jüngsten Prognosen des Bundes rechnen wir mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts von 3,8 Prozent. Damit sind die Aussichten für das laufende Jahr zwar etwas besser als auch schon, aber man darf auch nicht vergessen, dass wir seit der letzten Prognose eine zweite Welle haben, die dann auch noch weitere Auswirkungen auf die Wirtschaft haben könnte. Deshalb sind diese Prognosen mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Im kommenden Jahr geht die Expertengruppe dann von einer Wiedererstarkung der Wirtschaft aus. Das reale Wachstum wird gemäss den Oktober-Prognosen auf 4,1 Prozent geschätzt.

Nun, was heisst das für den Voranschlag und auch für den Nachtrag II? Das Bruttoinlandprodukt wird sowohl im laufenden als auch im nächsten Jahr unter seinem langfristigen Trend liegen. Dies hat dann natürlich entsprechende Auswirkungen auf die Schuldenbremse. Es ist dann möglich, dass der Bundeshaushalt hier konjunkturelle Defizite schreibt. Ansonsten befindet sich der Bundeshaushalt, wenn man von diesen Voraussetzungen ausgeht, in einer guten Verfassung. Der Bund hat seit Jahren strukturelle Überschüsse geschrieben, wodurch ein grosser Teil der Schulden abgebaut werden konnte. Die Schuldenquote der Schweiz liegt denn auch deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Staaten und vor allem deutlich unter dem Durchschnitt der EU-Staaten. Wir können deshalb feststellen, dass trotz der hohen ausserordentlichen Ausgaben aufgrund der Covid-19-Krise die Stabilität der Bundesfinanzen in keiner Art und Weise gefährdet ist. [PAGE 2152]

Zur Rechnung 2019: Wie bereits erwähnt, hatten wir schon im Jahr 2019 ein eher schwächeres Wachstum. Das heisst, die Wirtschaftsprognosen waren bei der Budgetierung zu optimistisch. Trotzdem schliesst die Rechnung des Bundes mit einem strukturellen Überschuss von 3,1 Milliarden Franken ab und damit deutlich besser als budgetiert und auch deutlich besser, als mit der Schuldenbremse möglich gewesen wäre. Einen Teil dieses Überschusses, nämlich 928 Millionen, hatte der Bund bereits budgetiert. Der Bundesrat beantragt deshalb in seiner ersten Nachmeldung in Anwendung von Artikel 17c des Finanzhaushaltgesetzes, den budgetierten strukturellen Überschuss dem Amortisationskonto gutzuschreiben. Auf dem Amortisationskonto werden bekanntlich die Überschüsse und Fehlbeträge des ausserordentlichen Haushalts verbucht, und mit dieser Gutschrift kann somit bereits vorsorglich ein kleiner Teil der durch die Corona-Pandemie bedingten ausserordentlichen Ausgaben kompensiert werden. Der Rest dieses strukturellen Überschusses, also 2,2 Milliarden Franken, fliesst auf das Ausgleichskonto und somit letztlich in den Schuldenabbau. Auf dem Ausgleichskonto werden bekanntlich die Überschüsse und Defizite des ordentlichen Haushalts verbucht. Das Ausgleichskonto weist somit Ende 2019 einen Stand von 27,8 Milliarden Franken auf.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, die Bundesbeschlüsse I bis III zur Staatsrechnung des Jahres 2019 zu genehmigen.

Ich komme zum Nachtrag II zum Voranschlag: Im Jahr 2020 wird der Konjunkturfaktor angesichts der starken Unterauslastung der Wirtschaft deutlich über 1 liegen, gemäss Oktober-Prognose bei 1,048. Das heisst, dass die Schuldenbremse im ordentlichen Haushalt 2020 ein Defizit von 3,4 Milliarden Franken zulassen würde, welches jedoch nicht ausgeschöpft werden wird. Gemäss der zweiten Hochrechnung für das Jahr 2020 ergibt sich nämlich ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 1,9 Milliarden Franken. Da die beantragten Nachträge im ordentlichen Haushalt insgesamt zu Mehrausgaben von "nur" 460 Millionen führen, kann die Schuldenbremse auch mit diesen Nachträgen noch gut eingehalten werden. Die mit Covid-19 zusammenhängenden Nachträge, die Sie schon früher genehmigt haben, werden ausserordentlich verbucht und tangieren deshalb die Schuldenbremse nicht. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss IV über den Nachtrag II zum Voranschlag 2020 zu genehmigen.

Zum Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan: Auch im Jahr 2021 wird der Konjunkturfaktor über 1 liegen, nämlich gemäss Voranschlag bei 1,043. Das heisst, es wird weiterhin eine Unterauslastung der Volkswirtschaft prognostiziert. Dies hat zur Folge, dass der zulässige Ausgabenplafond der Schuldenbremse auch im Jahr 2021 deutlich über den ordentlichen Einnahmen liegt. Das wiederum heisst, dass der Bund ein konjunkturelles Defizit in der Höhe von maximal 3,2 Milliarden Franken budgetieren könnte. Weil sich die Wirtschaft nur langsam von der Corona-Pandemie erholt, lässt die Schuldenbremse auch in den Finanzplanjahren 2022 und 2023 konjunkturbedingte Defizite von 1,7 Milliarden Franken bzw. 633 Millionen Franken zu. Erst im Jahr 2024 ist unter der Annahme, dass unsere Volkswirtschaft wieder zum Wachstumstrend zurückkehrt, mit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen.

Mit den Anträgen für den Voranschlag 2021 schöpft die Finanzkommission den vorhandenen Spielraum jedoch nicht vollständig aus. Sie beantragt Ihnen für das Jahr 2021 bei Einnahmen von insgesamt 75,8 Milliarden Franken ordentliche Ausgaben in der Höhe von 77,8 Milliarden Franken und somit ein Defizit von 2 Milliarden Franken. Weil das konjunkturbedingte Defizit eben 3,2 Milliarden Franken betragen dürfte, beträgt der strukturelle Überschuss so 1,2 Milliarden Franken. Auch dieser Überschuss soll gemäss Artikel 17c des Finanzhaushaltgesetzes dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden, also auch vorsorglich für den Abbau der zusätzlichen Schulden, die wir mit den Corona-Unterstützungsmassnahmen in diesem Jahr ausserordentlich gebucht haben. Zu beachten ist, dass auch im Jahr 2021 Mehrausgaben aufgrund der Corona-Massnahmen entstehen werden, nämlich insgesamt 5,4 Milliarden Franken. Einen Teil dieser Mehrausgaben, nämlich rund 2,5 Milliarden, beantragt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission im ordentlichen Haushalt zu verbuchen. Der Rest, 2,9 Milliarden, wird dann als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Zusammen mit dem ordentlichen Defizit in der Höhe von 2 Milliarden Franken resultiert dann letztendlich ein Finanzierungsdefizit von 4,9 Milliarden Franken. Die unterschiedliche Verbuchung der Covid-19-Massnahmen teilweise im ordentlichen, teilweise im ausserordentlichen Haushalt wurde in der Finanzkommission intensiv diskutiert. Wir werden dann auf diese Frage noch in Block 1 zurückkommen.

Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, die Bundesbeschlüsse Ia und Ib über den Voranschlag 2021 zu genehmigen. Den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021 beantragt Ihnen die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu genehmigen, und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds beantragt die Kommission einstimmig zu genehmigen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle im Namen der Kommission beim Bundesrat, der Verwaltung und dem Sekretariat der Finanzkommission für ihre Arbeit für diese Vorlagen und ihren in diesem Jahr doch ungewöhnlich grossen und sicherlich nicht immer leichten Einsatz für die Bundesfinanzen.