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Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

Es ist doch ziemlich viel durcheinandergeraten. Da wir in der Fahne hin und her springen, ist es auch schwierig, die Zusammenhänge zu erkennen, wenn Sie sich damit nicht schon in der Kommission befasst haben. Trotzdem glaube ich, dass die Diskussion wichtig und notwendig ist.

Ich bin Kollege Bischof dankbar, dass er das mit der WTO klargestellt hat. Ich weiss nicht, warum diese Behauptungen immer auftreten. Natürlich kann man irgendwo in einen Konflikt hineingeraten, das ist normal im Geschäfts- oder im Wirtschaftsleben. Es gibt immer Abgrenzungsfragen, und im Kartellrecht gibt es besonders viele Abgrenzungen. Wenn Sie jetzt die Voten von Kollege Noser und vor allem auch Kollege Ettlin bedenken, dann müssen Sie wissen, dass beide für Nichteintreten gestimmt haben und eigentlich gar nichts wollen. Herr Noser hat den Antrag auf Nichteintreten gestellt. Damit ist eigentlich auch klar, dass diese Verwedelung am Schluss einfach heisst, dass wir mehr oder weniger beim alten Recht bleiben. Genau das haben wir beim Eintreten ausführlich dargelegt. Wenn wir wollen, dass etwas passiert, müssen wir hier und heute Nägel mit Köpfen machen.

Weil das jetzt auch diskutiert worden ist: In Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g - das ist die sogenannte Nespresso-Klausel betreffend den Reimport, also wenn die Ware im Ausland billiger ist als dann, wenn man sie zurücknehmen könnte - vertrete ich die Minderheit. Ich möchte dazu noch einige Überlegungen machen. Nehmen Sie diesen Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g. Bei Buchstabe g handelt es sich um ein zusätzliches Fallbeispiel für Artikel 7 Absatz 2. Er besteht aus zwei Teilsätzen. Der erste Teilsatz ist wie folgt auszulegen: Im Kontext des Titels von Artikel 7 und Artikel 7 Absatz 2 des Kartellgesetzes geht es darum, dass Einschränkungen des Bezugs von Produkten im Ausland zu dortigen Preisen - neben den anderen Beispielen, die in den Buchstaben a bis f des geltenden Rechts aufgeführt sind - zusätzlich als unzulässige Verhaltensweisen nach Artikel 7 Absatz 1 in Betracht gezogen werden. Es ist jetzt oft gesagt worden, nachher müssten sich nur noch die Gerichte mit den Fällen befassen. Nein, dem ist nicht so. Die Weko könnte einige Leiturteile fällen. Dann gibt es vielleicht den einen oder anderen Gerichtsfall, der dann für alle anderen wegweisend ist. Ganz sicher ist man ja nie, darum wollen wir auch, dass die relative Marktmacht nicht überstrapaziert wird. Kollege Bischof hat das hervorgehoben: Es ist ein vernünftiger Weg, der im Übrigen von den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren unterstützt wird. Die wollen ganz sicher nicht, dass die Löhne ihrer Bürger runtergehen - das wollen wir alle auch nicht.

Damit noch die Ausführungen zum zweiten Teilsatz: Ein Vorschlag zur Güte bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g könnte auch sein, beim Semikolon aufzuhören, also mittendrin, und dann die Bestimmungen zum Reexport herauszunehmen. Vielleicht würde das eine Einigung zwischen der Minderheit und der Mehrheit erleichtern. Etwas anderes ist der Reimport. Dieser Entscheid steht heute an, den müssen Sie fällen. Ich vertrete hier wie gesagt die Position der Minderheit und werde mich bei der Abstimmung auch so verhalten. Der zweite Teilsatz ist WTO-konform formuliert und daher nach meiner Überzeugung - das hat auch Kollege Bischof ausgeführt, und auch viele Experten sagen das - nicht protektionistisch.

Jetzt noch zur Minderheit Noser zu Artikel 7 Absatz 3: Die Mehrheit will zum Ausdruck bringen, dass internationale Preisdifferenzierungen zulässig sind. Wenn der Ständerat das so beschliesst, hätten wir dort auch eine entsprechende Differenz. Ich möchte zu diesem Absatz 3 einfach noch etwas Materielles in Bezug auf die Preisdifferenzierungen sagen. Es trifft zu, dass der Satz im Text der Initiative vorgesehen ist. Er befindet sich dort aber in den Übergangsbestimmungen. Das heisst, es geht an die Adresse der Bundesversammlung und des Bundesrates, und es geht um Orientierungsgesichtspunkte, die beim Erlass von Ausführungsbestimmungen beachtet werden sollen. Genau gesehen handelt es sich um Selbstverständlichkeiten. Es ist klar, dass Preise international differenziert werden dürfen. Der Einkauf im Ausland soll aber nicht mit kartellrechtswidrigen Mitteln verhindert werden. In einer liberalen Gesellschaft mit einer liberalen [PAGE 1133] Rechtsordnung soll nicht in Gesetzen gesagt sein, was erlaubt ist und was verboten ist. Darum habe ich dort schon auch Verständnis für die Minderheit. Das ist eine Erwägung, die ich jetzt als Kommissionssprecher mache, auch aus der Diskussion heraus. Sie können entscheiden. Ich möchte eigentlich nicht, dass all diese Dinge im Konzept mit einem Wisch entschieden werden, sonst habe ich dort ein Problem.

Ich weiss nicht, Herr Präsident, ob Herr Ettlin Artikel 4 Absatz 2bis auch schon begründet hat. Er hat auf jeden Fall Verweise dazu gemacht. Dann würde ich meine Ausführungen dazu auch machen. Entschuldigen Sie, dass es jetzt doch etwas komplex geworden ist, weil wir in der Fahne hin und her springen.

In Artikel 4 Absatz 2bis wird die Minderheit Ettlin Erich, die dem Bundesrat folgt, von den Kollegen Noser, Schmid Martin und Wicki unterstützt. Der Nationalrat und die Mehrheit der WAK-S wollen, dass das Konzept der relativen Marktmacht für Anbietende und Nachfragende auf den Märkten gilt. Die Minderheit Ettlin Erich und der Bundesrat wollen dagegen nur die Anbietenden der Neuregelung unterstellen. Auf den Märkten gibt es relativ marktmächtige Anbietende und relativ marktmächtige Nachfragende. Denken Sie nur an die grossen Detailhändler, die einen Grossteil der in der Schweiz produzierten Markenartikel und Agrarprodukte nachfragen. Es wäre nach Meinung der Mehrheit der WAK-S unfair, nur abhängigen Nachfragenden zu helfen, nicht aber auch abhängigen Anbietenden. Und es wäre auch inkonsequent, bei diesem Punkt eine vom geltenden Recht abweichende Regelung zu treffen - das geltende Recht steht in Artikel 4 Absatz 2 des Kartellgesetzes.

Damit hoffe ich, dass ich Ihnen ein bisschen helfen konnte. Noch einmal: Das Konzept betreffend Artikel 7a ist einfach eine Verkomplizierung. Es ist den beiden Sprechern ausgezeichnet gelungen aufzuzeigen, wie komplex man ein System machen könnte. Das machen Sie aber erst, wenn Sie der Minderheit folgen und Artikel 7a überhaupt aufnehmen. Es ist doch klar: Über Artikel 7a Absatz 1 - das hat Herr Ettlin ausgeführt, das ist auf Seite 8 der Fahne - kann man entscheiden. Dort steht: "[...] von ihm abhängigen Unternehmen den Bezug einer Ware oder Leistung im Ausland zu den dort von ihm praktizierten Preisen und Geschäftsbedingungen ohne sachliche Gründe verweigert." In Absatz 2 wird verlangt, dass Vorteile bei Bezug einer Ware oder Dienstleistung im Ausland an ihre Abnehmer weitergegeben werden müssen. In Bezug auf die Lieferung der Ware, muss man sagen, spielt[NB]der[NB]Wettbewerb. Aber dort, wo er natürlich nicht spielt, darauf habe ich ja verwiesen - Spitäler, ÖV, SBB, Gemeinden usw. -, ist es problematisch. Dort haben wir den Vergleich nicht. Darum müssen wir hier flexibel sein.

In Artikel 7a Absatz 2, das möchte ich noch ausführen, will Herr Ettlin eigentlich den Wettbewerb regulieren. Es heisst dort: "Unternehmen, die sich auf Absatz 1 berufen, müssen nachweisen oder glaubhaft darlegen, dass und wie die entsprechenden Vorteile bei Bezug einer Ware oder Dienstleistung im Ausland an ihre Abnehmer weitergegeben werden." Sorry, Kollege Ettlin, viel komplizierter geht es nicht mehr! Wenn der Wettbewerb spielt, ist das gar nicht nötig, dann kommen die tieferen Preise. Das müssen wir aber nicht über eine staatliche Preiskontrolle oder über ein Margenkartell, das Sie eigentlich einführen möchten, bewerkstelligen. Ich glaube, hier dürfen wir auf den Wettbewerb vertrauen. Was Sie jetzt bringen wollen, ist übrigens eine Regelung, die 1995 bei der Revision des Kartellgesetzes eliminiert worden ist. Ich bitte Sie, nicht einen Rückschritt um 25 Jahre zu machen. Das wäre fatal.

Folgen Sie zu guter Letzt den Anträgen der Mehrheit der WAK.