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Schilliger Peter · Nationalrat · 2020-12-02

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Als deutschsprachiger Vertreter der FDP-Liberalen Fraktion gehe ich in der allgemeinen Aussprache zur Staatsrechnung 2019 und zum Voranschlag 2021 auf die finanzpolitische Grosswetterlage ein und befasse mich mit den bisherigen Überschüssen und der prognostizierten Schuldenentwicklung.

Das Jahr 2019 ergibt bei leichtem Rückstand in der BIP-Entwicklung einen Ertragsüberschuss von stolzen 3,1 Milliarden Franken. Dies übersteigt den Voranschlag um den stolzen Wert von 1,9 Milliarden. Wir konnten feststellen, dass die Wirtschaft läuft, und das ist der Hauptgrund für die Verbesserung des Abschlusses. Die positive Entwicklung bei den Einnahmen lässt sich grösstenteils auf die verschiedenen Steuerkanäle zurückführen. Dank dieser Einnahmen konnten auch Schulden abgebaut werden, und der Stand des Ausgleichskontos konnte erhöht werden.

Das Jahr 2020 wird bezüglich Staatsfinanzen als ausserordentlich in die Geschichte eingehen. Die Liste der Nachmeldungen, meist im Bereich der ausserordentlichen Ausgaben, ist gewaltig lang. Insgesamt werden wir dann gemäss Hochrechnung einen Ausgabenüberschuss von 18 Milliarden Franken ausweisen müssen. Dank unserer sehr guten Bilanzstruktur mit akzeptabler Gesamtverschuldung können wir ein solches Jahr einmalig verantworten und verkraften. Zu beachten ist auch, dass das BIP im aktuellen Jahr rund 3 bis 4 Prozent zurückgehen wird. Wir werden im internationalen Vergleich damit jedoch noch gut dastehen.

Nun zum Voranschlag 2021: Die aktuelle Darstellung nach der Beratung in der Finanzkommission und nach Einbuchung aller Nachmeldungen zeigt ein Finanzierungsdefizit von rund 4,8 Milliarden Franken. Wir gehen dabei davon aus, dass sich die Wirtschaft wieder erholen wird und ein leichter Anstieg des BIP erreicht werden kann. Dass sich die Situation rasch wieder verschlechtern kann, haben wir mit der zweiten Corona-Welle erlebt. Welche Auswirkungen ein Scheitern der Impfungen hätte, kann kaum abgeschätzt werden.

Eine grosse Diskussion entstand mit der Frage, welcher Anteil der Corona-Ausgaben in den ordentlichen und welcher Anteil in den ausserordentlichen Ausgaben verbucht werden soll. Eigentlich ist das eine Diskussion um die Schuldenbremse. Konkret sind rund 2,5 Milliarden Franken dieser Ausgaben im ordentlichen Bereich eingebucht. Falls wir alle Ausgaben im ausserordentlichen Bereich verbuchen würden, hätte es im aktuellen Budget noch Luft für strukturelle Ausgaben im Umfang von rund 3,7 Milliarden bis zum Erreichen der Schnittstelle zur Schuldenbremse.

Diese Sichtweise wäre aus unserer Sicht jedoch falsch. Denn es würde Anreize für die weitere Steigerung von strukturellen Ausgaben auslösen. Das wollen wir verhindern, denn die Folgen der Krise werden auch Spuren im Ertrag der kommenden Jahre hinterlassen. Fakt bleibt, dass nach Verbuchung aller bekannten Tatsachen und gemäss Prognose Ende der kommenden Jahresperiode im Amortisationskonto ein Minusbestand von rund 15 Milliarden Franken zu verzeichnen sein wird. Der Bundesrat wird uns demnächst Vorschläge unterbreiten, wie er diesen Minusbestand wieder zu amortisieren gedenkt. Eine Zusatzlast ab dem Jahr 2022 ist jedoch sicher.

Nach all diesen Ausführungen steht für uns fest: Erstens darf eine Erhöhung der Mittel gemäss bundesrätlicher Vorlage nur erfolgen, wenn stichhaltige Gründe vorliegen. Zweitens lehnen wir eine Budgetierung auf Vorrat ab, denn wir haben bewiesen, dass wir die unterbreiteten Nachträge mittragen, wenn dies notwendig ist. Und drittens ist die Schuldenbremse ein Erfolgsmodell und muss erhalten bleiben. Dank diesem Führungsmittel waren wir fähig, die aktuelle Krise zu meistern.

Wir stimmen den Vorlagen zu und bedanken uns bei der Verwaltung für die wertvolle Arbeit und für die gute Unterstützung.