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Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen hier, diese Regelung, die der Nationalrat für den Online-Vertrieb eingeführt hat, eben noch um die Ausnahmebestimmung zu ergänzen. Wenn beim Online-Vertrieb von Waren oder Leistungen Nachfragerinnen und Nachfrager aus der Schweiz nicht zu den öffentlich bekannt gegebenen und im Ausland praktizierten Preisen bedient werden, würde das auch unter dem Tatbestand erfasst. Ich glaube, das ist auch richtig so. Man spricht hier von Geoblocking.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Regel nicht ideal ist. Die EU hat eine wesentlich komplexere Auslegung. Wir haben eigentlich gesagt, wir wollen hier dem Nationalrat die Gelegenheit für eine bessere Lösung geben, die sich allenfalls dann auch an der Regelung der EU anlehnen kann. Diese hat dort, wie gesagt, ein ganz komplexes System implementiert. Wir aber glauben, dass der Handlungsbedarf entsprechend besteht.

Darum bitte ich Sie, diese Litera v im Sinne des Nationalrates aufzunehmen, aber noch um diese Bestimmung zu ergänzen. Dann haben wir eine Differenz, und wir geben gleichzeitig dem Bundesrat die Möglichkeit, dass er eben dort bestimmte Ausnahmen bestimmen kann. So, glauben wir, ist es in einer ersten Runde vertretbar, das einzufügen.