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Schmid Martin · Ständerat · 2020-12-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich möchte dort anschliessen, wo Kollege Paul Rechsteiner aufgehört hat. Der Nationalrat hat ja eine Regelung zum Geoblocking erlassen, die Geoblocking zulässt, sofern sachliche Rechtfertigungsgründe gegeben sind. Wir würden jetzt da noch hinzufügen: "Der Bundesrat bestimmt die Ausnahmen."

Von der Gesetzgebung her wäre dann der Bundesrat aus meiner Perspektive eigentlich völlig eingeschränkt, hier weitere Ausnahmen zu gewähren. Er könnte auch nicht einfach auf der Verordnungsstufe die EU-Regelungen übernehmen. Denn wir würden im Gesetz sagen, dass das Geoblocking vorbehältlich bestimmter Rechtfertigungsgründe verboten ist. Gleichzeitig würde man dann dem Bundesrat noch eine Kompetenz geben, um das einzuschränken, ohne aber zu sagen, an welchen Kriterien der Bundesrat sich[NB]bei[NB]solchen[NB]Einschränkungen zu orientieren hätte. Kollege Rechsteiner hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man eigentlich ins Gesetz schreiben müsste, ob es ein öffentliches Interesse ist, auf dem diese Einschränkung beruht, oder nicht.

Die Konsequenz wäre, dass ich, wenn der Bundesrat dann gestützt auf diese formelle Gesetzgebung eine Verordnung erlassen würde, diese sofort vor Bundesgericht anfechten würde. Denn bundesrätliche Verordnungen können vom Bundesgericht auf ihre Gesetzmässigkeit überprüft werden. Das ist eben der Unterschied: Die Bundesgesetze werden nicht auf Verfassungsrecht geprüft, aber die bundesrätlichen Verordnungen schon. Hier würde ich dann die Materialien des Ständerates zitieren, die besagen, dass eben das Bestimmtheitsgebot verletzt sei. Ergo dürfte aus meiner Sicht der Bundesrat von seiner Kompetenz, die wir ihm jetzt geben wollen, dann gar nicht Gebrauch machen.

Deshalb, glaube ich, ist es in der Konsequenz der richtige Weg, wenn Sie mit der Minderheit stimmen und wir das Thema des Geoblockings in einer formellen Gesetzesvorlage ausserhalb des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aufnehmen und dort regeln.