Müller Damian · Ständerat · 2020-12-02
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission hat sich an der Sitzung vom 6.[NB]Oktober im Rahmen der Differenzbereinigung erneut mit den Bundesbeschlüssen zur Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank auseinandergesetzt. Da bei Vorlage 3, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation, keine Differenzen mehr vorhanden waren, war dieser Bundesbeschluss nicht mehr Teil der Behandlung. Der Fokus der Diskussion lag somit auf den Vorlagen 1 und 2. Die beiden Vorlagen, der Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe sowie der[NB]Bundesbeschluss[NB]über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der[NB]Afrikanischen[NB]Entwicklungsbank, wurden von der Kommission in der erstmaligen Beratung klar angenommen.
Der zweitberatende Nationalrat beschloss jedoch die Hinzufügung von fünf Artikeln, welche die strategische Ausrichtung der Schweizer Beteiligung an der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank betreffen. Nach einer intensiven Kommissionsbehandlung wurde klar, dass ein Kompromiss zielorientiert wäre. Dieser Kompromiss wurde mit der Verwaltung ausgearbeitet und beinhaltet die Elemente zwischen dem ursprünglichen Beschluss des Ständerates, d.[NB]h. keine Handlungsanweisungen in den Bundesbeschlüssen, und eben dem Beschluss des Nationalrates, d. h. Handlungsanweisungen in fünf verschiedenen Bestimmungen.
Eine Minderheit Sommaruga Carlo möchte in beiden Vorlagen zusätzlich zu Artikel 3a an Artikel 3c gemäss Nationalratsbeschluss festhalten. Inhaltlich geht es beim Antrag der Minderheit um die Veröffentlichung des Schweizer Abstimmungsverhaltens und um eine Berichterstattung ans Parlament. Diese beiden Elemente sind in Artikel 3a nicht enthalten.
Der Kompromissvorschlag löst die Thematik so, dass wir einen Artikel 3a formuliert haben. Dieser Artikel funktioniert demnach als umhüllende Bestimmung für den gesamten Beschluss. Der Kompromissvorschlag, welcher in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet wurde, wurde in der Kommission dann mit 11 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung sehr deutlich angenommen.
Das klare Abstimmungsresultat zeigt, dass die Kommission das zugrunde liegende Anliegen des Nationalrates unterstützt, nämlich den Bundesbeschlüssen einen strategischen Leitfaden mitzugeben. Das Votum der Kommission geht aber gleichzeitig in Richtung einer übersichtlichen und eleganten Lösung.
Im Namen einer grossen Kommissionsmehrheit möchte ich Sie somit bitten, ihren Beschlüssen zu folgen und ebenfalls für den eleganten und korrekten Lösungsvorschlag zu stimmen, welcher von der Verwaltung ausformuliert und eingebracht wurde.
Herr Präsident, ich erlaube mir, Ihnen noch eine redaktionelle Anpassung des französischen Textes von Artikel 3a mitzugeben. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass in der französischen Version von Artikel 3a ein kleiner und rein redaktioneller Fehler vorliegt. Damit dieser in aller Transparenz korrigiert werden kann, möchte ich Folgendes zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten: Im Bundesbeschluss 1 wird es im letzten Satz von Artikel 3a heissen: "dans les stratégies et projets du Groupe de la Banque mondiale". Gestrichen werden müsste: "des deux organisations de développement". Im Bundesbeschluss 2 wird es im letzten Satz von Artikel 3a heissen: "dans les stratégies et projets de[NB]la[NB]Banque[NB]africaine[NB]de[NB]développement". Gestrichen werden müsste ebenfalls: "des deux organisations de développement".
Es handelt sich hierbei um Korrekturen rein redaktioneller Art, welche keinen Einfluss auf den Inhalt der Handlungsrichtlinien von Artikel 3a haben. Der französische Text wird nach der Beratung in den Räten im Hinblick auf die[NB]Publikation[NB]der Bundesbeschlüsse entsprechend angepasst.
[VS]