Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-02
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen versichern, dass dieses Geschäft aus der WAK einfacher ist als das vorherige. Sie müssen erstens nur ein Mal abstimmen. Zweitens wird es hoffentlich schneller gehen, denn es gibt keine Minderheitsanträge. Drittens sind die Streithähne von vorhin wieder mehr oder weniger geeint unterwegs. Das wird es einfacher machen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir in der Herbstsession über Eintreten bzw. Nichteintreten verhandelt haben. Sie sind grossmehrheitlich eingetreten. Wir haben nun in der WAK die Detailberatung gemacht. Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage vor, die Zölle für Industrieprodukte - darunter fallen z. B. auch Textilien und Schuhe - auf null zu setzen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Detailberatung gemacht und mit 8 zu 5 Stimmen der Vorlage des Bundesrates klar zugestimmt.
Daher darf ich Ihnen heute die Position der Mehrheit zur Aufhebung der Industriezölle vorstellen. Das ist eine sehr wichtige Vorlage für die Schweizer Wirtschaft, vor allem aber für die KMU und das Gewerbe. Die Importzölle sind in der Schweiz [PAGE 1148] heute zwar meistens tief, zusammen mit den damit verbundenen administrativen Kosten sind sie trotzdem ein Hindernis für den hiesigen Wirtschaftsstandort. Sie verteuern den Import von Vorleistungen und Konsumgütern. Der ursprüngliche Schutzfaktor von Zöllen hat in der Schweiz schon lange ausgedient. Daher ist es nun an der Zeit, diese Altlast auf effiziente Art und Weise abzubauen - im Interesse der Wirtschaft, aber auch des Konsumenten. Dafür bietet der Gesetzentwurf des Bundesrates in den Augen der Mehrheit Ihrer WAK-S die passende Vorlage.
Mit der Zollaufhebung gehen wichtige administrative und finanzielle Entlastungen einher. Das kommt in erster Linie den kleinen Firmen mit wenig Personal und wenig finanziellen Mitteln zugute. Denn die Zollaufhebung setzt zum einen Mittel für Investitionen frei und macht zum andern im Gewerbe und in der Industrie neue Geschäftsmodelle möglich, die heute noch durch die Last der Zölle, aber in erster Linie durch die administrativen Kosten und die Risiken, die bei falscher Abwicklung auf die Firmen zukommen, verhindert werden. Sie dürfen die Zollrisiken für kleine Firmen nicht unterschätzen. Ein Verzollungsvorgang kann ein KMU auch noch Jahre später beschäftigen, denn eine Schweizer Firma haftet für alle Fehler, die bei einer Verzollung passieren, auch für jene, die der Lieferant begangen hat, z. B. die falsche Ausstellung eines Ursprungszeugnisses eines ausländischen Lieferanten. Diese Forderungen können bis fünf Jahre zurück erhoben werden. Das kann sich rasch auf hohe Beträge summieren. Für ein Schweizer KMU ist es sehr schwierig, erstens über fünf Jahre zurück immer alles belegen zu können und zweitens diese Risiken zu tragen. Die Aufhebung der Industriezölle sorgt also auch hier für mehr Rechtssicherheit.
Schauen wir kurz ein Beispiel eines Textilunternehmens mit etwa 200 Mitarbeitern an - das Beispiel ist real, und der eine oder andere Ständerat weiss vielleicht, aus welchem Kanton es kommt -, um die Bedeutung der Vorlage zu verstehen. Mit der Aufhebung der Industriezölle spart dieses KMU jährlich 170[NB]000 Franken ein. Dieses Geld hat das in diesem Tiefmargen-Segment tätige Unternehmen zur Verfügung, um mehr zu investieren, um korrektere oder höhere Löhne zu bezahlen oder um die Produktpreise zu senken und damit konkurrenzfähiger zu werden. Diese 170[NB]000 Franken sind ein grosser Betrag für dieses KMU.
Die Mehrheit der WAK-S ist sich bewusst, wie wichtig die Annahme der Vorlage für die administrative Entlastung der Unternehmen ist. Das gilt ganz besonders für die Spezialverfahren im Zollrecht. Heute benötigen viele Unternehmen komplexe und zeitaufwendige Spezialverfahren, z. B. für den Veredelungsverkehr, um auch nur annähernd einen reduzierten Zollsatz nutzen zu können. Ich habe mir einmal angeschaut, wie viele Stufen beim Veredelungsverkehr eingehalten werden müssen. Das ergibt ein Flussdiagramm mit über 20 Positionen. Das kostet Zeit und Geld. Viel effizienter, als die administrativen Prozesse zu vereinfachen, ist es, dieses Spezialverfahren komplett überflüssig zu machen. Das schafft die bundesrätliche Vorlage durch eine umfassende Zollaufhebung für diese Vorleistungen und Industrieprodukte.
Die Mehrheit der WAK-S unterstützt die Aufhebung der Zölle zum jetzigen Zeitpunkt, da gleichzeitig auch das komplizierte System der Schweizer Zolltarife vereinfacht wird. Damit ist es möglich, dass die Verwaltung der Wirtschaft zwei Reformen aus einem Guss anbieten kann. So muss sie sich nur einmal auf die ganze Sache umstellen. Das ist meiner Ansicht nach ein sehr gutes Beispiel für Strukturpolitik, und ich möchte den beiden zuständigen Bundesräten dafür danken.
Mit der Annahme der Vorlage wird administrativer Leerlauf beseitigt. Bitte bedenken Sie heute die historische Stunde. Keine Vorlage hat in den letzten zehn Jahren administrativ so viel Entlastung gebracht wie diese. Die Vorlage wurde in erster Linie als Massnahme gegen die Hochpreisinsel erarbeitet - dieses Thema haben wir heute auch schon behandelt. Dieses Ziel erfüllt sie, denn auch der Import von Alltagsprodukten wie Kleidern, Kosmetika oder Velos wird dadurch günstiger. Es war immer wieder zu hören, dass es nicht möglich sei, Firmen und Konsumenten gleichzeitig zu entlasten. Doch, das ist es! Der Begriff "Industrieprodukt" umfasst viele Zollkapitel, die wir heute abschaffen.
Zentral für die Beratung sind auch die finanzpolitischen Implikationen der Vorlage. Der Bund geht davon aus, dass ihm etwa 310 Millionen Franken entgehen. Wenn man die Studien anschaut, sieht man, dass man davon ausgehen kann, dass der volkswirtschaftliche Nutzen etwa 860 Millionen Franken beträgt. Im Verhältnis zu den Ausfällen ist das vermutlich eine sehr effiziente Massnahme.
Zur Argumentation der Minderheit: Die Minderheit ist erstens der Ansicht, dass diese Ausfälle zu hoch sind. Die Minderheit ist zweitens der Ansicht, dass man sich bei den Verhandlungen von Freihandelsabkommen in eine schlechtere Position begibt, wenn man diese Massnahmen jetzt ergreift. Drittens hat die Minderheit Angst, dass wir mit unseren Grenzschutzmassnahmen in der Agrarproduktion unter Druck kommen. Ich überlasse es dem Bundesrat, zu den ersten zwei Punkten Stellung zu nehmen. Ich möchte vor allem auf den dritten Punkt eingehen.
Agrarprodukte sind von dieser Vorlage ausgenommen. Die Landwirtschaft braucht vor dieser Vorlage keine Angst zu haben. Jedem und jeder hier im Rat ist es klar, dass die Schweiz eine eigene, starke Lebensmittelproduktion für die Versorgung der Bevölkerung braucht. Jedem und jeder hier drin ist es klar, dass diese nicht zu Weltmarktpreisen zu haben sein wird. Damit sind die Grenzschutzmassnahmen für die Landwirtschaft gesichert. Ich sage das ausdrücklich auch als Unternehmer und Ständerat des grössten Wirtschaftskantons: Wir stehen zu diesen Schutzmassnahmen.
Das Timing der Vorlage könnte kaum besser sein. Wir befinden uns wegen der Pandemie in einer aussergewöhnlichen Krise. Mit der Annahme der Vorlage helfen wir mit einfachen Massnahmen unzähligen Unternehmerinnen und Unternehmern in Gewerbe und Industrie; sie können einfacher arbeiten und neue Geschäftsmodelle umsetzen. Glauben Sie mir, diese Weihnachtsüberraschung können die Firmen für die Erhaltung der Arbeitsplätze in der Schweiz gut brauchen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der WAK-S, diese Vorlage gutzuheissen und heute zu verabschieden.