Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Ich weise darauf hin, dass wir letzte Woche die Motion des Nationalrates 00.3693 (Keller Robert) behandelt und abgelehnt haben. Die Motion verlangte die Einsitznahme eines Bauexperten in den ETH-Rat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Votum unseres Kollegen Briner. Das Anliegen einer guten Gebäudebewirtschaftung ist selbstverständlich unbestritten. Die Forderung der Wert- und Funktionserhaltung wird in Artikel 35b des revidierten Gesetzes ausdrücklich aufgenommen. Im Rahmen seiner Aufsichtskontrolle muss sich der ETH-Rat um die massgeblichen Investitions- und Unterhaltsprozesse kümmern. Dies bedeutet aber in Zukunft nicht, dass eine bestimmte Person des ETH-Rates selber in bautechnische und bauwirtschaftliche Vollzugsfragen der sechs Institutionen eingreifen sollte. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass die seit 1999 entwickelte Rahmenorganisation zweckmässig arbeitet. Gezielte Kontrollen führt der ETH-Rat auch in Zukunft mit Hilfe interner und externer Spezialisten durch. Das EDI verhandelt darüber hinaus mit dem EFD über ein spezielles baubezogenes Prüfungsmandat, das erstmals mit dem Leistungsauftrag 2004 bis 2007 wirksam werden soll.