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Riniker Maja · Nationalrat · 2020-12-02

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Gerne spreche ich im Namen der FDP-Fraktion zu Ihnen. Ich nehme den Entscheid vorweg: Wir unterstützen diese sehr wichtige Gesetzesvorlage einstimmig. Wir anerkennen wohlwollend, dass es dem Bundesrat in der zweiten Welle innert kürzester Zeit gelungen ist, zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens erneut die Armee im Assistenzdienst einzusetzen. Die Gesuche der Kantone zur Unterstützung lagen ab dem 28. Oktober vor. Wir sprechen allen Angehörigen der Armee unseren ausdrücklichen Dank für ihren Einsatz aus.

Diskussionen haben heute Morgen in der Kommission primär zum Antrag Porchet stattgefunden. Sie haben es gehört: Dieser jetzt als Minderheit vorliegende Antrag möchte, dass der Armee-Einsatz auch zugunsten von Alters- und Pflegeheimen im Bereich der Pflege ausgeweitet wird. Den Minderheitsantrag Porchet und auch den Minderheitsantrag Fivaz Fabien lehnen die meisten Mitglieder unserer Fraktion ab. Die Gründe, warum dieser Assistenzdienst nicht auch auf die Arbeiten in Alters- und Pflegeheimen ausgeweitet werden soll, lege ich Ihnen hier dar.

Der Bundesrat erarbeitete nach den Erkenntnissen über den Armee-Einsatz aus der ersten Welle einen absolut stringenten Kriterienkatalog, nach welchem ein Kanton ein Gesuch um Unterstützung der Armee stellen darf. Darin, in der Botschaft in Kapitel 2.5, sind kaskadenmässig zehn Schritte erwähnt, die zuerst erfüllt sein müssen, bis im elften Schritt ein Armee-Einsatz in einem Spital stattfindet. Im zwölften Schritt wird dann noch erwähnt, dass der Einsatz ausschliesslich für die im Gesuch des Kantons erwähnten Aufgaben zu erfolgen hat. Im letzten, dreizehnten Schritt wird ebenfalls dargelegt, dass die Armeeangehörigen zurückbeordert werden, sobald ihre Unterstützung nicht mehr gefordert ist.

Bis aber der elfte Schritt, eben dieser Armee-Einsatz, stattfindet, müssen alle anderen Ressourcen ausgeschöpft sein, namentlich Leistungen des Privatsektors, Rekrutierung von zusätzlichem Personal, Anstellung von arbeitslosen Personen in Zusammenarbeit mit den regionalen RAV, Ressourcen des Zivilschutzes, von Feuerwehr und Zivildienst, Studierende der Medizin und Freiwillige. Es besteht unseres Erachtens noch grosses Potenzial, bis der letzte Schritt nötig wäre.

Wie schon ausgeführt, haben wir heute Morgen in der Kommissionssitzung auch mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass während der ersten Welle 16[NB]000 Zivildienstleistende für einen Einsatz angefragt wurden und sich letztlich ganze 550 dazu bereit erklärt haben. So kann keine Krise "prästiert" werden. Die Armee rechnet nun jedem Angehörigen der Armee für seinen Einsatz zugunsten der zivilen Bevölkerung weitere 38 Diensttage an; das sind zwei WK. Möglicherweise könnten sogar bis zu vier WK in diesem Jahr angerechnet werden. Das führt letztlich dann dazu, dass durch die Einsätze in diesem Jahr der Unterbestand der Armee in den kommenden fünf bis sechs Jahren noch weiter zunehmen könnte. Wir brauchen weitere Ressourcen und Reserven der Armee für die Herausforderungen der nächsten Jahre. Niemand in diesem Saal kann mir die Frage beantworten, was die Herausforderungen morgen oder in einem Jahr sein werden. Klar ist aber, dass die Armee auch in den kommenden Jahren über Reserven verfügen muss.

Nun, was mir noch wichtig ist: Ich möchte Ihnen noch kurz eine Statistik präsentieren. Ich deklariere jetzt auch gleich meine Interessen als Präsidentin des Schweizerischen Zivilschutzverbandes. Ich erhalte jede Woche eine Statistik, welche aussagt, wie viele Zivilschützer wirklich im Einsatz sind. Ich muss Ihnen einfach sagen: Wir haben aktuell dreizehn Kantone, die noch ganz viele verfügbare Zivilschutzleistende haben, die noch nicht im Einsatz stehen. Gemäss der Subsidiaritätsanwendung müssten diese zuerst abgeholt werden. Es gibt weiter zehn Kantone, die noch keine Zivilschützer in Alters- und Pflegeheimen im Einsatz haben. Da muss ich schon sagen: Wir müssen hier wirklich dem kaskadenartigen Vorgang, der jetzt erarbeitet und vom Bundesrat erlassen wurde, Folge leisten - dieser muss beachtet werden.

Ich schliesse mein Votum: Ich bitte Sie zusammen mit meiner Fraktion, dieser Botschaft, dem Armee-Einsatz zuzustimmen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.