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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Es ist so, dass die ganzen Vorlagen unbestritten sind, was das Eintreten betrifft. Es ist richtig dargelegt worden: Wir sind in einer rollenden Gesetzgebung. Kaum ist etwas fertig beschlossen, muss man bereits wieder weiterschauen. Das ist aber auch der ausserordentlichen Situation geschuldet, in welcher zu hoffen ist, dass auf der gesundheitspolitischen Ebene - gemäss Epidemiengesetz ist ja hier in der besonderen Lage der Bundesrat zusammen mit den Kantonen in der Pflicht - die richtigen Entscheide getroffen werden, verbunden mit den wirtschaftspolitischen Massnahmen, für die es diese Bundesgesetze braucht. Diese werden jetzt einerseits mit dem Solidarbürgschaftsgesetz und andererseits mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes aufgegleist.

Insgesamt meine ich, dass der schweizerische Staat in dieser Krise seine Handlungsfähigkeit beweist. Wir sind ja nicht in einer Phase, in welcher ordnungspolitisch der Neoliberalismus noch gefragt wäre, sondern es braucht einen robusten, handlungsfähigen Krisen-Keynesianismus. Der Staat muss, so wie es auch Artikel 100 der Bundesverfassung vorsieht, dafür sorgen, dass die Wirtschaft, soweit es möglich ist, weiter funktioniert, dass wir keine Massenarbeitslosigkeit bekommen, dass die gesellschaftlichen Interessen gewahrt bleiben und eine Wirtschaftskrise jetzt, so gut es möglich ist, verhindert wird. Die Programme im Bereich der Kurzarbeit, wie jetzt auch die Kreditprogramme zugunsten von Massnahmen im Bereich der EO und neu diese Härtefallmassnahmen zugunsten der Wirtschaft, müssen ihre Wirkung entfalten. Wir müssen auch dazu bereit sein - das ist vor allem im Hinblick auf die Zukunft wichtig, und dafür wird extra im Solidarbürgschaftsgesetz eine Kompetenzbestimmung eingefügt -, wieder mit einem neuen Kreditprogramm zu beginnen, wenn es nötig wird, wenn sich wieder eine Kreditklemme für die Unternehmen abzeichnet. Es muss, wenn immer möglich, dafür gesorgt werden, dass wir keine oder so wenige Entlassungen wie möglich haben, dass insgesamt für die Menschen gesorgt wird. Ich meine, dass diese Beschlüsse, die jetzt aufgegleist sind, in die richtige Richtung weisen und beweisen, dass sowohl Bundesrat als auch Parlament auf der Höhe der Aufgabe sind.

Es gibt ein paar Punkte, die in der Detailberatung noch genau angeschaut werden müssen. Es wäre zu hoffen, dass die Problematik der Langzeitarbeitslosen gelöst wird und diese nach dem Auslaufen der ersten Programme mit dem Covid-19-Gesetz nicht ins Leere fallen, dass hier also eine so grosse Sensibilität wie bei den Sportvereinen herrscht. Das wird [PAGE 1162] aber in der Detailberatung geprüft werden können, geprüft werden müssen. Insgesamt ist es ein Testfall für die Leistungsfähigkeit unserer Institutionen. Die Krise ist noch bei Weitem nicht überwunden.

In diesem Sinne meine ich, dass es hier gar nicht anders gemacht werden kann, als dass diese Massnahmen sicher so aufgegleist werden, wie sie nun mit der Ergänzung vorgesehen sind, dass wir allenfalls und nötigenfalls bereit sein müssen, schon recht schnell wieder nachzubessern, und zwar so, wie es halt auch in den letzten Monaten der Fall war. Ende September konnten wir noch nicht voraussehen, dass bereits jetzt diese Massnahmen in diesem Ausmass wieder nötig sind. Es ist zu hoffen, dass die Covid-19-Krise irgendwann in absehbarer Zeit zu Ende geht. Aber wir wissen es nicht. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Interessen von Wirtschaft und Gesellschaft gewahrt werden, wie es die Verfassung von uns verlangt.