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Walti Beat · Nationalrat · 2020-12-02

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde vom Ständerat bereits im dritten Quartal 2019 im Zusammenhang mit der Beratung der Volksinitiative "für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung" und der Volksinitiative "für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" lanciert. Es handelt sich nicht um einen indirekten Gegenentwurf, aber es sollte und soll der gesetzgeberische Wille verbindlich dokumentiert werden, die in den Volksinitiativen aufgegriffenen Themen zeitnah anzugehen.

Der Geltungsbereich der parlamentarischen Initiative wurde im Zuge der Beratungen in der WAK-S kontinuierlich ausgeweitet. Wollte die WAK-S am Anfang nur den Bereich der Pestizide regeln, so kamen nachfolgend auch die Nährstoffe aus der Landwirtschaft dazu. Dies ist auch ein wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik 2022 plus, für die die Mehrheit der WAK-S am 20. August 2020 zuhanden des Ständerates eine Sistierung beantragte. Der Ständerat wird darüber am 14. Dezember entscheiden. Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet nun Gesetzesrevisionen des Landwirtschaftsgesetzes, des Chemikaliengesetzes und des Gewässerschutzgesetzes. Sie nimmt mit diesen Bestimmungen die Kernanliegen der beiden Volksinitiativen auf, regelt die einzelnen Themen aber zielgenauer, ohne dabei, so die Meinung der Kommissionsmehrheit, die erheblichen Mängel der Initiativen zu übernehmen.

Im Chemikaliengesetz werden die Biozidprodukte geregelt. Neu müssen Biozidprodukte von demjenigen, der sie in Verkehr bringt, systematisch erfasst werden. Die beruflichen und gewerblichen Anwender von Biozidprodukten müssen den Einsatz und die Verwendung ebenfalls in einer Datenbank erfassen. In Artikel 25a wird sodann die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Biozidprodukten geregelt.

Im Landwirtschaftsgesetz wird mit einem neuen Artikel 6a der Absenkpfad für Nährstoffe oder Dünger, wie wir das umgangssprachlich benennen, aus der Agrarpolitik 2022 plus eingefügt. Dazu wird heute in der Detailberatung, bei Block[NB]1, noch eine intensive Diskussion stattfinden. Mit dem neuen Artikel 6b wird die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf die gesetzliche Ebene gehoben. Schon heute gibt es dazu einen Aktionsplan des Bundesrates, in dessen Umsetzung auch die Anwender einbezogen sind. Die Risiken für Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Räume durch den Einsatz von Pestiziden sollen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Für die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln besteht eine Offenlegungspflicht. Die gewerblichen und beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen den Einsatz und die Verwendung derselben via eine Datenbank deklarieren.

Im Gewässerschutzgesetz schliesslich werden die Überprüfung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Grenzwerte in den Zuströmbereichen von Grundwasserfassungen neu geregelt. Auch dazu wird heute eine Debatte stattfinden.

Für die heutige Beratung im Nationalrat liegt eine Reihe von Minderheitsanträgen vor. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass die Vorlage nicht überladen werden darf, weshalb sie in den wesentlichen Teilen auf der Linie des Ständerates geblieben ist. Die Mehrheit vertritt zudem die Auffassung, dass die Beratung einer künftigen Agrarpolitik nicht via diese parlamentarische Initiative vorgezogen werden kann. Noch weitere Themen aus dem Kontext einer nächsten Agrarpolitik zu zerren, verhindert eine Gesamtbetrachtung bezüglich Massnahmen, Instrumenten und Wirkung, eine Gesamtbetrachtung, die wichtig ist. Zudem erachtete es die Mehrheit der Kommission als wichtig, dass diese parlamentarische Initiative vor der Volksabstimmung zu den beiden erwähnten Volksinitiativen definitiv durch das Parlament verabschiedet werden kann. Auch deshalb möchte sich die Kommissionsmehrheit auf das Wesentliche beschränken.

Die Kommission hat die vorliegende parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 13. Oktober beraten. Eintreten war nicht bestritten und wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage nach der Beratung mit 14 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen. Ich bitte Sie, diesem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Zu den Minderheitsanträgen werde ich mich im Rahmen der blockweisen Detailberatung äussern.

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