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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-12-02

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auch hier dem Bundesrat zu folgen.

Der Minderheitsantrag Noser schafft Probleme. Gemäss diesem Antrag wäre plötzlich primär eine Revisionsstelle für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Den Vertrag hat aber die Gesellschaftsleitung unterschrieben, sie hat die Bedingungen akzeptiert, und wenn sie diese nicht einhält, dann ist letztlich die Staatsanwaltschaft zuständig.

Wie funktioniert das Kontrollwesen heute? Das WBF überprüft die Einhaltung der Vorgaben mit der Bürgschaftsgenossenschaft und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Wir haben also Prüfmechanismen, die die Kontrolle sicherstellen. Mit der Lösung der Minderheit Noser besteht die Gefahr, dass dort die Revisionsstelle eingeschaltet wird, wo die Verantwortung eigentlich völlig klar ist, nämlich dort, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Revisionsstelle wird in ihrem Bericht ohnehin sagen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden oder nicht. Sie wird also bei Verstössen auch darauf kommen, dass etwas allenfalls nicht eingehalten wurde, und wir werden das entsprechend anschauen. Wir sind nicht der Meinung, dass hier eine zusätzliche Kontrolle oder ein neues Organ geschaffen werden sollte.

Rein praktisch gesehen, wenn wir an die Durchführung und die Kredite denken, müssen wir uns bewusst sein, dass im Durchschnitt 105[NB]000 Franken verbürgt sind. Das heisst, im Durchschnitt sind es Unternehmen, die einen Umsatz von einer Million Franken erzielen. Und wenn Sie einen Durchschnitt von einer Million haben, dann sind sehr viele Unternehmen darunter, die keine Revisionsstelle haben, bei denen also auch das Fachliche fehlt. Dann muss eine Revisionsstelle beauftragt werden, dies anzuschauen, und zwar in Zehntausenden von Fällen. Damit besteht die Gefahr, dass wir hier eine Bürokratie aufbauen für etwas, was wir heute mit einfachen Mitteln selbst machen.

Die Verantwortung kann nicht geteilt werden. Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat, ist für dessen Einhaltung verantwortlich. Wenn er die Verantwortung nicht wahrnimmt, geht der Fall zur Staatsanwaltschaft. Die Revisionsstelle hat hier keine zusätzlichen Aufgaben und soll auch nicht zusätzlich beauftragt werden. Das, was wir machen, die Art[NB]und[NB]Weise, wie die Einhaltung der Vorgaben heute überprüft wird - mit der Finanzkontrolle und der Bürgschaftsorganisation -, bietet genügend Möglichkeiten, auf Probleme aufmerksam zu werden. Bei den relativ vielen sehr kleinen Betrieben, die keine Revisionsstelle haben - es sind Zehntausende an der Zahl -, bei Unternehmen, die von jemandem allein geführt werden oder noch zwei, drei Leute [PAGE 1168] haben, besteht das grosse Problem darin, dass es zusätzliches Geld kostet, eine Revisionsstelle damit zu beauftragen, das anzuschauen. Das führte zu einer Bürokratisierung, und das möchten wir nicht.

Also, zusammengefasst: Wir sind der Meinung, dass die Lösung, so, wie wir sie heute haben, mit Bürgschaftsorganisation und Finanzkontrolle, genügt, um Missstände festzustellen. Wenn solche festgestellt werden, gibt es ein Strafverfahren.