Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-02
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, hier beim Bundesrat zu bleiben und nicht einfach pauschal die Frist von fünf auf acht Jahre zu verlängern.
Ich möchte Sie daran erinnern, und ich glaube, da sind wir uns einig, das ist ein super Instrument, eingeführt in einer schwierigen Zeit, für ein Massengeschäft, mit welchem wir für die betroffenen Unternehmen die Liquidität sichern wollten. Das war das Hauptziel, und damit wollten wir auch das[NB]Signal aussenden, dass wir die Wirtschaft nicht hängenlassen, auch wenn der Staat massive Eingriffe in ihre Tätigkeiten vorgenommen hat. Es wurde schon gesagt, es gibt über 135[NB]000 Kredite nach Buchstabe a und über 1000 Kredite nach Buchstabe b.
Weshalb zeige ich das so explizit auf? Die Veränderungen, die der Nationalrat da vornimmt, machen eben auch einen materiellen Unterschied. Bei den Solidarbürgschaften nach Litera a haftet der Bund zu 100 Prozent, bei den Bürgschaften nach Litera b haftet der Bund nur zu 85 Prozent. Das heisst, wenn Sie hier diese Anpassung vornehmen, greifen Sie auch in Verträge zwischen Banken und Privaten ein. Es ist ein Verhältnis nicht nur zwischen dem Bund und den Bürgschaftsnehmern, sondern zwischen Bund, Bürgschaftsnehmern und Banken. Ich denke, auch aus dieser Sicht ist es falsch, hier eine Anpassung vorzunehmen. Während es im Frühjahr ein Massengeschäft war und wir möglichst schnell [PAGE 1169] Kredite zur Verfügung stellen wollten, ist es jetzt kein Massengeschäft mehr; der Bundesrat sieht ja vor, dass die Kreditverlängerungen individuell geprüft werden. Während es ursprünglich um eine Verlängerung auf maximal acht Jahre ging, geht es jetzt um zehn Jahre, und in Einzelfällen soll die Verlängerung gewährt werden. "Einzelfall" bedeutet für mich, dass das Unternehmen auch eine Zukunft hat, profitabel wirtschaftet und nach dem Vorübergehen dieser Corona-Krise weiter Bestand hat. Es bedeutet nicht, die Frist einfach so mal zu verlängern.
Die Konzeption gemäss Nationalrat passt dann irgendwo auch nicht mehr. Gemäss Bundesrat sind es fünf Jahre plus fünf Jahre, also zehn Jahre. Gemäss Nationalrat wären es acht Jahre generell plus zwei Jahre Verlängerung. Es wäre dann also eine sehr kurze Frist. Auch aus dieser Sicht macht es keinen Sinn.
Vielleicht der wichtigste Punkt: Sie können sich wahrscheinlich auch erinnern, wie Anita Fetz aus Basel damals bei den Solidarbürgschaften für die Hochseeschiffe hier im Saal mehrfach gesagt hat: Nie wieder Solidarbürgschaften, nie wieder Solidarbürgschaften! Kaum war dieser Spruch im Saal verhallt, liessen wir Solidarbürgschaften für Unternehmen in der Schweiz zu, und zwar in einem Umfang, der fast 40-mal grösser war als der Umfang der Solidarbürgschaften für die Hochseeschifffahrt. Ich finde, auch aus dieser Sicht ist es doch angebracht, dass man den Bund irgendwie wieder aus der Verpflichtung dieser Solidarbürgschaften zurückführt.
Nachdem im Frühling ja eine Liquiditätskrise bestand, bin ich überzeugt, dass das Kreditgeschäft heute wieder funktioniert. Die Banken gewähren Kredite, und damit ist es auch möglich, dass diese Solidarbürgschaften abgelöst und in normale Kredite überführt werden. Damit würden wir doch auch die Möglichkeit schaffen, dass der Bund wieder Reserven hat, dass er auch zukünftig Mittel zur Verfügung hat, dass er in weiteren Krisen finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um eben wieder zielgerichtet Massnahmen zu beschliessen. Ich bin überzeugt, dass aus dieser Corona-Krise, wenn dann das gesundheitliche Thema mal vorbei ist, wahrscheinlich noch ein wirtschaftliches Thema bestehen bleibt. Herr Maurer hat es im Zusammenhang mit Exporten schon angetönt, dass da wahrscheinlich noch grössere Probleme anstehen. Ich finde, wir sollten eben auch in Zukunft noch Mittel zur Verfügung haben, um diese dann zielgerichtet einzusetzen.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, diese Frist von fünf Jahren nicht im Nachgang abzuändern, sondern bei der Version des Bundesrates zu bleiben, meiner starken Minderheit zu folgen und ihrem Antrag zuzustimmen.