Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-02
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, der Mehrheit zu folgen.
Es wurde gesagt: Nie wieder Solidarbürgschaften! Aber das ist ja nicht das Thema der Rückzahlung. Wir sind die Solidarbürgschaften eingegangen. Wir hätten sie allenfalls nicht eingehen dürfen, aber das haben wir gemacht. Und jetzt, wo wir sie schon eingegangen sind, geht es darum, dass wir die Rückzahlung möglichst grosszügig regeln, dass wir die beste Regelung treffen, damit möglichst viel zurückkommt und der Schaden klein bleibt. Das machen wir im Übrigen auch bei den Hochseeschiffen. Wir versuchen, möglichst wenig Schaden davonzutragen. Schadensminimierung ist das Ziel.
Man kann schon sagen, man sollte nicht mitten im Spiel die Regeln ändern. Aber wie es Kollege Levrat gesagt hat: Wir sind die Regeln eingegangen, wir hatten gar keine Wahl. Es ist ja sinnvoll, wenn man feststellt, dass man vielleicht etwas anpassen und den Unternehmen damit helfen könnte. Dann sollte man es machen. Fünf Jahre sind ja grundsätzlich schon okay, das ist eine gute Frist. Aber unter diesen Umständen ist sie eben sehr kurz. Die Unternehmen sind im März und April 2020 die Fünfjahresbedingung eingegangen. Und jetzt haben wir die zweite Welle. Wir sprechen davon, dass es 2021 eine Wirtschaftskrise gibt oder dass es schwieriger wird. Diese Unternehmen kämpfen alle. Sie haben ja nicht umsonst die Kredite geholt. Es wird Ende 2021 bzw. Anfang 2022 sein, bis sie sich vielleicht langsam erholen, und dann haben sie noch drei Jahre - noch drei Jahre! -, um das Geld zurückzuzahlen.
Sie müssen Absatz 2 der Bestimmung lesen: Die Kredite nach der Covid-19-SBüV sind innerhalb von fünf Jahren "vollständig" zu amortisieren. In der Phase, in der die Unternehmen probieren, in der Wirtschaft wieder Fuss zu fassen, haben sie im schlimmsten Fall noch drei Jahre, um die Kredite vollständig zu amortisieren. Das wird schon ein Problem. Dann müssen sie sagen: Okay, dann ist es halt so. Aber das Problem wird beim Bund bleiben. [PAGE 1170]
Lesen Sie Absatz 3 der Bestimmung. Man hat mir gesagt: Sie können ja dann auf zehn Jahre verlängern. Aber schauen Sie die Bedingungen für die Verlängerung an. Es muss eine erhebliche Härte vorliegen. Kann ein Kreditnehmer 2023 noch nicht amortisieren, muss er zeigen, dass eine Härte vorliegt. Vielleicht muss er erst 2025 zeigen, dass es eine Härte bedeutet. Die Bank beurteilt, ob eine Härte vorliegt, und kann dann - sie kann - mit Zustimmung der Bürgschaftsgenossenschaft die Frist verlängern. Es muss aber ein Amortisationsplan vorliegen. Dazu zwei Punkte:
1.[NB]Für die Unternehmungen gibt es in fünf bzw. jetzt noch in vier Jahren oder in drei Jahren, wenn sie vielleicht Fuss gefasst haben, einen Administrationsaufwand.
2.[NB]Wieso sollen die Banken hier flexibel sein? Sie ziehen nach fünf Jahren die Bürgschaft, weil sie kein Risiko tragen. Sie ziehen die Bürgschaft und sagen: Amortisationsplan hin oder her, Härte hin oder her, ich ziehe die Bürgschaft und bin damit sicher. Es hilft dem Unternehmen und, denke ich, auch dem Staat, dem Bund und den Bürgschaftsgenossenschaften, wenn wir die Frist verlängern, weil die Unternehmen dann mehr Zeit haben, ihre Risiken zu reduzieren, und weil sie dann mehr Zeit haben, um zu amortisieren. Ich würde mal schätzen, das kostet den Bund nichts. Im Gegenteil, wir geben den Unternehmen länger Zeit, um zurückzuzahlen. Und das ist in unser aller Interesse.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Wie Kollege Levrat gesagt hat, ist das Konzept, dass wir bei den Zinssätzen dann flexibel bleiben. Das macht dann auch Sinn.