Baumann Kilian · Nationalrat · 2020-12-02
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich begründe zuerst den Antrag meiner Minderheit II bei Artikel 6a. Der Antrag ist in weiten Teilen identisch mit jenem der Minderheit I (Bertschy). Wir möchten klare Ziele formulieren, bis wann und in welchem Ausmass die Stickstoff- und Phosphorverluste reduziert werden. Der Antrag der Mehrheit der WAK-N ist unverbindlich und taugt nicht als Antwort auf die Trinkwasser-Initiative. Ein zentrales Anliegen der Trinkwasser-Initiative sind die geschlossenen Nährstoffkreisläufe.
Wenn Sie diese parlamentarische Initiative als Antwort auf die Pestizid- und auch auf die Trinkwasser-Initiative verkaufen wollen, müssen Sie die parlamentarische Initiative zwingend mit mehr Inhalt füllen. Die Leute sind besorgt über den Zustand ihres Trinkwassers. Mit Worthülsen lässt sich die Bevölkerung bei diesem sensiblen Thema nicht überzeugen. Darum enthält der Antrag der Minderheit II noch die Möglichkeit für den Bund, Lenkungsabgaben auf Mineraldünger und Futtermittelimporte einzuführen. Der Bundesrat kann dies tun, falls die übrigen Massnahmen nicht greifen würden; es ist also eine Kann-Formulierung. Lenkungsabgaben sind ein bewährtes Instrument, das ja auch von Agrarökonomen der ETH stark propagiert wird. Das Geld bleibt innerhalb der Landwirtschaft und schafft budgetneutral Anreize, nachhaltiger zu produzieren. Lenkungsabgaben sind also ein sehr liberales Instrument, das in anderen Ländern angewendet wird. In Dänemark wird es im Zusammenhang mit Pestiziden angewendet und hat sich sehr bewährt.
Noch eine kleine Anmerkung: Bereits 1994 wurde hier im Nationalrat und auch vom Ständerat die Kommissionsmotion 94.3005 der UREK angenommen, die verlangt hat, Lenkungsabgaben auf Mineraldünger einzuführen, wenn die Umweltziele in fünf Jahren nicht erreicht werden. Das war vor 26 Jahren. Der Bundesrat hat leider nichts unternommen, und die Umweltziele sind immer noch nicht erreicht. Wir haben immer noch Nährstoffüberschüsse. Das sollte uns zu denken geben.
Es ist zu befürchten, dass der Ständerat in dieser Session die Agrarpolitik 2022 plus sistieren wird. Diese parlamentarische Initiative ist also die einzige Antwort auf die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative. Nun stehen wir vor der Frage: Ziehen wir einer schon fast zahnlosen parlamentarischen Initiative noch die letzten Zähne, oder versuchen wir, noch etwas zu retten, und bringen eine Füllung in den bereits etwas faulen Zähnen an? Mit den Minderheiten I und II haben Sie die Möglichkeit, faule Zähne zu flicken, bildlich gesprochen. Ich bitte Sie, diese beiden Minderheiten zu unterstützen.
Jetzt komme ich noch zu Artikel 164a. Hier geht es um die Offenlegungspflicht für Nährstoffe. Wer Futtermittel und Dünger verkauft, soll verpflichtet werden, die entsprechenden Daten zu melden. Der Bund hat das in der Agrarpolitik 2022 plus so vorgeschlagen. Wieso hat der Bundesrat das vorgeschlagen? Ganz einfach: Wenn wir die Nährstoffüberschüsse senken möchten, müssen wir zuerst wissen, wie viele Nährstoffe überhaupt im Umlauf sind. Wenn Sie nicht wissen, wie viele Mineraldünger in Verkehr gebracht wurde, wenn Sie nicht wissen, wie viele Futtermittel verkauft und in Verkehr gebracht wurden, ist es fast nicht möglich, zu überprüfen, ob Überschüsse gesenkt wurden. Die Offenlegungspflicht ist zentral, um die Reduktionsziele überhaupt überprüfen zu können. Aus diesem Grund führen wir ja diese Offenlegungspflicht auch bei den Pestiziden ein. Wir müssen wissen, wie viele Pestizide und Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen eingesetzt werden. Da der Einzelantrag Jauslin dieses Anliegen aufgenommen hat, ziehe ich meinen Antrag zur Offenlegungspflicht zugunsten des Antrages Jauslin zurück.
Ich bitte Sie also, die Minderheit II bei Artikel 6a mit der Ergänzung betreffend Lenkungsabgaben sowie den Antrag Jauslin zu unterstützen.