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AB 272513

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02

Wortprotokoll

Die Frage, die Frau Graf aufgreift und die auch den Anlass zur Diskussion gab, die im Nationalrat geführt wurde, war tatsächlich eines der Themen, die wir nach dem Lockdown mit den Kantonen erörtert haben.

Nun, wir gehen bei all diesen spezialgesetzlichen Regelungen davon aus, dass alles, was grundsätzlich gilt, in Kraft bleiben soll. Hier spielt vorab die Bundesverfassung, die den [PAGE 1179] Kantonen die Gesundheitsversorgung zuweist. Das heisst, die Kantone haben sicherzustellen, dass sie die entsprechenden Leistungen erbringen können.

In Absatz 4 schreibt der Bund nichts vor, sondern er ermächtigt die Kantone, allenfalls im eigenen Verantwortungsbereich Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Versorgung spielt. Der Kanton hat also zu entscheiden, ob er allenfalls Betten frei lässt und für Covid-19-Fälle reserviert oder nicht. Das ist in der Verantwortung der Kantone. Folglich haben diese dann auch die Kosten zu tragen, sofern solche entstehen. Das ist einmal die Situation gemäss Bundesverfassung und KVG.

Wir sind der Meinung, dass die beantragte Regelung nicht notwendig oder sogar falsch ist. Wir haben gerade auch auf die erste Phase verwiesen. Wir haben mit den Kantonen lange diskutiert und uns am Schluss sozusagen gütlich darauf geeinigt, dass die Kantone diese Kosten übernehmen. Sie haben Forderungen in der Grössenordnung von 1,3 Milliarden an den Bund gestellt. Die Lösung war, dass wir gesagt haben, dass wir dafür die Testkosten vollumfänglich übernehmen - da sprechen wir am Schluss des Tages von etwa 700 Millionen - und den Impfstoff besorgen.

Ich glaube, wir werden auch in Zukunft die Möglichkeit haben, je nach Fall mit den Kantonen eine Lösung zu finden, ohne dass wir am Grundsatz der Verantwortung gemäss Bundesverfassung etwas ändern. Ich glaube, das Commitment besteht; wir sind wirklich wöchentlich mit irgendwelchen Konferenzen der Kantone im Gespräch, um Lösungen zu suchen. Es braucht in einer solchen ausserordentlichen Situation auch das Gespräch und den Dialog. Das funktioniert, und es wäre meiner Meinung nach falsch, im Gesetz eine Abweichung vom Grundsatz der Bundesverfassung anzustreben. Wenn es notwendig sein sollte, Lösungen zu finden, dann werden wir sie finden.

Ich bitte Sie also, bei der Mehrheit zu bleiben und diesen Passus nicht aufzunehmen.

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