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David Eugen · Ständerat · 2002-09-26

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Sie haben gestern - insbesondere beim Eintreten zum Finanzierungsbeschluss - darüber gesprochen, dass die IV tatsächlich unglaubliche Wachstumsraten hat. Diese sind wirklich darauf zurückzuführen, dass bei der Zusprache neuer Renten in den letzten fünf bis acht Jahren neue Vorstellungen entstanden sind. Diese haben sich ausserhalb der Gesetzgebung durchgesetzt, auch ohne Mitsprache jener, die letztlich dafür aufkommen müssen, d. h. der Bevölkerung, die das über die Mehrwertsteuer bezahlt, die wir erhöhen müssen. Ich finde, dass das so nicht richtig ist und dass die Kostenträger - das ist letztlich tatsächlich der Bund - den Hauptvorgang der Kostenentstehung über eine Bundesinstitution steuern können müssen. Das ist heute nicht der Fall; das ist ein Faktum und meines Erachtens die Hauptursache für das Wachstum.

Kollege Schmid beantragt ja nicht, dass wir den Kantonen die Organisation wegnehmen. Er beantragt nur, dass der Bundesrat die Verantwortung wahrnehmen muss, wie das geregelt wird. Wenn der Bundesrat diese Kompetenz und auch diese Verantwortung klar erhält, kann er nachher regeln, wie er das organisatorisch umsetzen will. Es ist auch ohne weiteres möglich, dass er damit nach wie vor kantonale Stellen und Organisationen als Hauptvollzugsorgane einsetzt; das finde ich richtig. Aber die Verantwortung für die Entwicklung dieser Angelegenheit liegt dann klar bei der Bundesexekutive, und es ist nicht mehr so, dass diese Verantwortung im ganzen Land auf IV-Stellen auf einer wie gesagt sehr tiefen Ebene verteilt und eine Steuerung praktisch unmöglich ist, wie wir das heute feststellen. Es geht dann darum, wieweit und in welcher Form der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch macht; das wird im Antrag Schmid Carlo nicht vorgeschrieben. Aber er sagt einmal ganz klar, wo die Verantwortung für die Regelung und die Organisation dieser Angelegenheit angesiedelt ist.

Daher ist es meines Erachtens richtig, diesem Antrag zuzustimmen. Man kann im Rahmen der Differenzbereinigung durchaus nochmals überdenken, ob er schon in allen Teilen das Optimum darstellt. Aber in der Sache ist er richtig, und ich werde ihn daher unterstützen.