Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-02
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Heute ist mein "Minderheitstag". (Heiterkeit) Es freut mich auch ein bisschen: Es sieht einmal ein bisschen anders aus. Bei Absatz 4 beantrage ich Ihnen mit einer starken Minderheit, die Variante des Nationalrates zu übernehmen.
Es geht hier darum, ab wann ein Unternehmen ein Unternehmen im Sinne der Härtefallverordnung ist. Gilt dies schon ab einem Umsatz von 50[NB]000 Franken oder erst ab 100[NB]000 Franken? In der Mehrheitsversion ist immerhin noch eingefügt, dass man in begründeten Fällen auch tiefere Umsätze geltend machen kann.
Man wird jetzt sagen, wenn jemand weniger als 100[NB]000 Franken Umsatz hat, dann hat er kein richtiges Unternehmen. Aber die Bedingungen für die Unternehmung sind doch da. Es muss ein Unternehmen mit einer UID-Nummer sein. Nicht jeder Nebenerwerb, nicht jeder Schafzüchter hat eine UID-Nummer. Das setzt voraus, dass man Steuern zahlen muss, dass man mehrwertsteuerpflichtig ist oder dass man einen Handelsregistereintrag hat. Sie können das beim UID-Gesetz nachsehen.
Dann muss man auch noch die Grössenordnungen ansehen: Wovon sprechen wir bei Härtefallmassnahmen? Wir geben Darlehen in der Höhe von maximal 25 Prozent des Umsatzes oder A-Fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von maximal 10 Prozent des Umsatzes. Wenn wir auf 50[NB]000 Franken gehen, [PAGE 1181] helfen wir hier mit Kleinbeträgen, aber wir helfen doch einem Unternehmen.
Jetzt noch zur Grössenordnung: Es kann natürlich sein, dass eine Unternehmung 90[NB]000 Franken Umsatz hat, also weniger als 100[NB]000 Franken. Ein Betrieb mit 90[NB]000 Franken Umsatz kann eine Einfrau- oder Einmanngesellschaft sein, die voll arbeitet und ihre Leistung veräussert. Ihr zu sagen, sie sei kein richtiges Unternehmen, ist vielleicht auch ein bisschen überheblich; das muss ich sagen. Auch wenn ein Teil der Kosten durch die EO gedeckt ist, deckt die EO bei einer solchen Unternehmung - ich nehme jetzt eine mit 90[NB]000 Franken Umsatz - nur einen Teil der Entschädigung auf einem relativ tiefen Niveau. Sie trägt nicht die Kosten, die diese Kleinunternehmung noch hat; das kann das Geschäftsfahrzeug sein, die EDV usw. Ich glaube, hier können wir bei Härtefällen, und nur um solche geht es, etwas machen. Der Kanton prüft ja zuerst: Ist es ein Unternehmen? Hat es einen genügend hohen Umsatz? Ist es ein Härtefall? Da wird der Kanton sicher auch prüfen, ob die EO-Entschädigung nicht ausreicht. Noch einmal: Bei A-Fonds-perdu-Beiträgen sind es nur 10 Prozent des Umsatzes, und das ist ja dann wirklich etwas, wo man mit wenig Geld viel erreichen kann.
Wenn man jetzt sagt, die Lösung der Mehrheit löst das Problem, weil man in begründeten Fällen auch einen tieferen Umsatz geltend machen kann, dann kann man da doch entgegnen, dass man das begründen muss. Es muss eine Prüfung gemacht werden, auch wenn das Unternehmen weniger als 100[NB]000 Franken Umsatz hat, und dann muss ein Entscheid gefällt werden. Ich glaube, wir könnten hier in diesen Fällen einfach ein bisschen Administration aus dem System nehmen. Ich habe von meinem Kanton gehört - und[NB]ich[NB]weiss, dass auch andere Kantone sich so geäussert haben -, dass die Abwicklung dieser Härtefallregelung einen grossen administrativen Aufwand gibt. Da würde ich doch hier das System vereinfachen: Unternehmen, die eine UID-Nummer haben und mehr als 50[NB]000 Franken Umsatz gemacht haben, haben Anspruch auf die Härtefalllösung und dürfen geprüft werden; es braucht keine Vorprüfung für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50[NB]000 und 100[NB]000 Franken.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.