Engler Stefan · Ständerat · 2020-12-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Minderheit Ettlin Erich. Es kann ja wohl kaum sein, dass der Bearbeitungsaufwand das Kriterium dafür ist, ob jemandem in einer existenziellen Notsituation geholfen wird oder nicht. Wenn das Ziel der Härtefallregel tatsächlich darin besteht, Unternehmungen durch eine schwierige Zeit zu bringen, so sehe ich keinen Grund dafür, grosse von kleinen Unternehmungen zu unterscheiden. Für mich ist die Begründung nicht überzeugend.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage an Sie, Herr Bundesrat: Sie verweisen auf die Verordnung, die bereits in Kraft gesetzt worden ist und in welcher unter anderem auch die Anspruchsvoraussetzungen, die Anspruchsberechtigungen definiert sind. Unter anderem sehen Sie dort vor, dass Unternehmungen, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 10 Prozent beteiligt ist, aus der Anspruchsberechtigung herausfallen. Rechtlich betrachtet, halte ich es für eine schwache gesetzliche Grundlage, wenn diese Anspruchsberechtigung in der Verordnung geregelt ist beziehungsweise wenn Sie in der Verordnung sagen, solche Unternehmungen hätten keinen Anspruch auf Hilfe, wenn sie in eine entsprechende Härtefallsituation kommen.
Ich möchte das an einem Beispiel dokumentieren: Sollte es so weit kommen, dass es zu Schliessungen von Skigebieten kommt, was ich natürlich nicht hoffe, dann ist es durchaus möglich, dass Bergbahnunternehmungen, an denen Gemeinden mit 10, 15 oder 20 Prozent beteiligt sind, in eine ganz schwierige Situation geraten. Sie wären aufgrund der Verordnung von der Beitragsberechtigung ausgeschlossen, obwohl im Gesetz kein Wort davon steht, dass Unternehmungen, an denen die Öffentlichkeit beteiligt ist, grundsätzlich vom Härtefallanspruch ausgeschlossen sind. Meine Frage, Herr Bundesrat: Worauf stützen Sie diese Bestimmung in Artikel 1 Absatz 2 Litera a der Verordnung?