Walti Beat · Nationalrat · 2020-12-02
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
In Artikel 6a möchte die Minderheit I (Bertschy) in Absatz 1 Fristen und bezifferte Ziele in die Vorlage aufnehmen. Das wurde bereits im Ständerat mit 27 zu 14 Stimmen verworfen. Die Kommission hat dieses Minderheitsanliegen mit 14 zu 10 Stimmen gegenüber dem Antrag der Mehrheit und damit dem ständerätlichen Beschluss abgelehnt. Ein Grund liegt darin, dass die Zahlengrundlage beim Stickstoff für die bezifferten Ziele zu wenig geklärt und nicht wirklich belastbar ist. Weiter würde das Ziel einer Reduktion um 20 Prozent bis 2030 möglicherweise eine Reduktion der Tierbestände in erheblichem Umfang bedeuten; wir haben die Zahl von 40[NB]000 gehört. Das war auch in der ständerätlichen Diskussion ein grosser Punkt. Wenn Sie die Protokolle dazu lesen, sehen Sie, dass diese Tierreduktions-Frage ein eigentliches Schreckgespenst für die ganze Vorlage ist und auch ein hohes Absturzpotenzial in sich trägt.
Gestatten Sie mir einfach eine allgemeine realpolitische Bemerkung zu der ganzen Beratung dieser Vorlage: Hier ist kein Wunschkonzert für Maximalkonzepte in die eine oder die andere Richtung, sondern der Versuch, einen gangbaren Mittelweg zu definieren, um diese Anliegen einen Schritt weiter zu bringen. Wenn wir es nicht schaffen, in beiden Räten einen gleichlautenden Text durch die Schlussabstimmung zu bringen, werden wir nichts haben, genau so, wie die Initianten nichts haben werden, wenn sie am Abstimmungstag nicht ein Volks- und ein Ständemehr schaffen. Wie wir seit diesem Wochenende wissen, ist das einfach eine hohe Hürde und eine wichtige Anforderung. Deshalb ist auch die Kommission auf der Suche nach einem ausgewogenen, vielfach vielleicht auch pragmatischen Mittelweg.
In Artikel 6a Absatz 2 legt die Mehrheit der Kommission den Schwerpunkt, wie Sie gehört haben, beim Absenkpfad Nährstoffe sehr bewusst auf den Ersatz importierter Kunstdünger und auf die Förderung der Verwendung einheimischer Hofdünger bzw. Biomasse. Zudem soll der Bundesrat nochmals die betroffenen Organisationen zu diesem Absenkpfad anhören. Bei der Umsetzung soll der Bundesrat neben ökologischen eben auch ökonomische Rahmenbedingungen berücksichtigen. Das ist der Mehrheit wichtig. Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, die Minderheit in diesem Punkt abzulehnen.
In den Absätzen 3 bis 5 von Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes wählte die Mehrheit der Kommission einen sozusagen inklusiven Ansatz, indem sie den Branchenakteuren bei der Zielerreichung eine Schlüsselrolle zugewiesen hat. Das hat sich in vielen Bereichen bewährt und soll auch hier zum Erfolg führen. Die Mehrheit obsiegte hier mit 15 zu 10 Stimmen.
Die Lenkungsabgabe gemäss Minderheit II (Baumann) in Absatz 3bis lehnt die Mehrheit ab, weil die Schweizer Agrarpolitik grundsätzlich auf einem System der Förderung von gewünschten Betriebssystemen basiert. Darauf sind zum Beispiel die Direktzahlungsinstrumente ausgerichtet. Etwa 50 Prozent der Beiträge im Pflanzenbau haben infolgedessen eine produktions- und intensitätsdämpfende Wirkung. Der ökologische Leistungsnachweis macht hier ebenfalls klare Vorgaben. Im tierischen Bereich zielen Programme wie die graslandbasierte Fütterung ebenfalls in diese Richtung. In dieses Konzept passen Lenkungsabgaben ohne weitergehende Systemanpassungen einfach nicht hinein. Sie würden die [PAGE 2210] Produktion verteuern und Anreize schaffen, die an der Marktnachfrage vorbeizielen. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission diesen Minderheitsantrag II (Baumann) zur Ablehnung.
Die Minderheit III (Dettling) schliesslich verlangt genau das Gegenteil, nämlich die Streichung des gesamten Artikels 6a. Die Mehrheit der Kommission vertritt allerdings hier die Meinung, dass aufgrund der zu erwartenden Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus die Thematik der Nährstoffverluste in dieser parlamentarischen Initiative bereits aufgenommen werden sollte. Damit wird dieses ebenfalls wichtige Thema jetzt angepackt und nicht erst später, auch wenn die Überarbeitung der Agrarpolitik 2022 plus noch mehr Zeit beanspruchen sollte.
Der Minderheitsantrag Baumann zu Artikel 164a wurde zurückgezogen oder sozusagen durch den Einzelantrag Jauslin ersetzt. Zum Einzelantrag Jauslin kann ich nicht Stellung nehmen, weil er in der Kommissionsberatung nicht vorlag.
Der nun zurückgezogene Minderheitsantrag Baumann zu Artikel 164a und der Minderheitsantrag Bertschy zu Artikel 70a werden aus systemischen Gründen von der Mehrheit abgelehnt, eben weil sie Themen aufgreifen, die in der Gesamtsicht einer agrarpolitischen Reform beurteilt und entschieden werden sollen und nicht vorgezogen hier in dieser parlamentarischen Initiative des Ständerates. Artikel 70a zum Beispiel betrifft mit dem ökologischen Leistungsnachweis ein zentrales Element der Agrarreform. Den ökologischen Leistungsnachweis müssen die Landwirtinnen und Landwirte für den Bezug der Direktzahlungen erfüllen, wie Sie wissen. Jede Änderung bei den Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis hat potenziell eine hohe Bedeutung für die Ausgestaltung der Instrumente in Gesetz und Verordnung und hat eben auch direkte und unter Umständen massive Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Deshalb muss das solide abgeklärt und in der Gesamtschau entschieden werden. Entsprechend empfiehlt Ihnen die Kommission, den Minderheitsantrag Bertschy zu Artikel 70a abzulehnen.
Zum Einzelantrag Jauslin kann ich wie erwähnt keine Position der Kommission bekannt geben. Ich kann Ihnen immerhin sagen, dass der Einzelantrag im Vergleich zum ursprünglichen Minderheitsantrag Baumann die Sorge zunehmender Bürokratie auf Betriebsebene aufnimmt, weil diese Offenlegungs- und Analysepflichten sich auf die nationale und regionale Bilanz beziehen und sozusagen nicht unbedingt auf der Hofebene durchgeführt werden müssen; das einfach als Gedanke, aber wie gesagt, ich habe hier keine Empfehlung mitzuteilen. Gleiches gilt für den Einzelantrag Haab.
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung dieser Mehrheitsempfehlungen der Kommission.