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Herzog Eva · Ständerat · 2020-12-02

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Zu Buchstabe h: Hier geht es um ein Thema, das eigentlich schon lange im Raum steht, das aber umso akuter wird, je länger die Krise dauert. Beim Lockdown im März hofften wir ja alle noch und dachten wahrscheinlich auch, dass es um eine begrenzte Zeit geht. Wir mussten diese Krise überwinden und dafür Instrumente zur Verfügung stellen. Wir haben dafür gute Instrumente mit unseren Sozialversicherungen, mit der Arbeitslosenversicherung und insbesondere mit der Kurzarbeit, die auf weitere Kreise ausgedehnt wurde - das sind alles gute Massnahmen.

In der ersten Zeit war es auch so, dass viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die 80 Prozent, die sie erhielten, auf 100 Prozent aufstockten - also eigentlich eine gute Situation. Aber das ist natürlich inzwischen nicht mehr so. Wer heute Kurzarbeit macht, hat in der Regel nur 80 Prozent seines Lohns. Das ist für höhere Einkommen weniger ein Problem. Es gilt hier wieder das, was wir schon mehrfach diskutiert haben: Für tiefere Einkommen ist das ein Problem. Deshalb hier mein Antrag: Die Minderheit Herzog Eva beantragt, eine Bestimmung einzuführen, wonach man die Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Einkommen über den Verordnungsweg erhöhen kann. Diese Bestimmung würde dann auf Verordnungsebene ausformuliert.

Zur Begründung: Erhebungen zeigen, dass die Corona-Krise Menschen mit tiefen Einkommen besonders hart trifft. Betroffen sind insbesondere - Sie wissen es alle, ich muss es trotzdem nochmals sagen - Angestellte von Restaurants, von Hotels, im Kultur- und im Eventbereich, im Detailhandel oder auch im Bereich der sogenannten persönlichen Dienstleistungen, also Coiffeure, Kosmetikerinnen usw.

Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamts für Statistik haben Dienstleistungs- und Verkaufsberufe einen durchschnittlichen Monatslohn von 3370 Franken. Rechnen Sie das mal dreizehn. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind in den Branchen mit diesen Löhnen besonders stark gestiegen. Wenn die Betroffenen nur noch 70 bis 80 Prozent ihres Lohnes zur Verfügung haben - bei einem Monatslohn von 3370 Franken und bei 80 Prozent sind es noch 2700 Franken -, dann ist dies über längere Zeit wirklich ein Problem.

Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass man hier differenziert vorgehen kann, dass der Bundesrat es über die Verordnung machen kann. Es sind degressive Lösungen denkbar, abgestufte Lösungen. Ich möchte es gar nicht auf Gesetzesebene festschreiben, möchte dem Bundesrat aber die Kompetenz geben, hier Massnahmen zu ergreifen, um die Kurzarbeitsentschädigung vielleicht auf 90 oder 100 Prozent, je nach Einkommenshöhe, steigern zu können.