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Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-02

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich möchte einfach auch noch für die Mehrheit einige Sachen festhalten.

Erstens, wir reden hier von Kurzarbeitsentschädigung. Das heisst, das Geld geht an die Firma, es geht nicht an die Personen - um einfach mal Klartext zu reden. Es ist ganz klar im Sozialversicherungswesen geregelt, dass der Lohn zu 80 Prozent weiterbezahlt wird, bei Versicherungsleistungen, bei Krankheit und so weiter und so fort. Das sind die Regeln, die wir haben. Das heisst, eine Firma müsste dann zuerst auch noch die Regeln im Arbeitsrecht ändern, sie hat ja[NB]Verträge[NB]mit[NB]den Angestellten. Das wäre mal die erste Bedingung.

Das Zweite ist, wir haben etwas gemacht: Es ist heute zulässig, dass man, auch wenn man in Kurzarbeit ist, einen Zusatzverdienst hat und dass dieser nicht an die Kurzarbeit angerechnet wird. Die wenigsten Arbeitnehmer haben zu[NB]100[NB]Prozent Kurzarbeit - und das hat die Antragstellerin im Kopf -, die meisten haben zu 40 oder 50 Prozent Kurzarbeit. Zum restlichen Pensum arbeiten sie noch in der Firma. Ein typischer Fall sind Restaurants; dort hat man Donnerstag, Freitag und Samstag noch offen und die restlichen Tage zu. Solche Dinge hat man ja am Laufmeter, das ist die typische Kurzarbeitsentschädigung. Diejenigen, die ganz geschlossen sind, haben Entlassungen vorgenommen. Dort gelten auch die 80 Prozent.

Das heisst, Sie würden mit Ihrem Minderheitsantrag Personen, die noch Arbeit haben, gegenüber denen besserstellen, die schon in der Arbeitslosigkeit sind. Ich finde das keinen guten Ansatz. Man könnte grundsätzlich darüber reden, ob man bei tieferen Löhnen in Zukunft eine höhere Entschädigung haben soll. Da müssen Sie aber das ganze Sozialrecht anschauen und auch prüfen, ob Sie damit negative Anreize kreieren. Ich würde in einer solchen Sondergesetzgebung wirklich davon abraten.

Wir haben es gesagt: Sie können Zusatzverdienste generieren, sie können in anderen Jobs einspringen usw. Es gibt auch eine sehr grosse Nachfrage nach solchen Tätigkeiten. Die Internetkuriere brauchen dringendst Leute. Arbeitnehmende in Kurzarbeit können alle Teilzeit dort arbeiten, ohne dass die Kurzarbeitsentschädigung eingestellt wird. Ich persönlich, auch als einer, der Verantwortung für die Arbeitnehmer übernehmen will, bin der Ansicht, Sie tun[NB]ihnen[NB]keinen[NB]Gefallen, wenn Sie hier der Minderheit zustimmen.

Bitte bleiben Sie bei der Mehrheit.