AB 272606
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Das ist nun die letzte Entscheidung, die wir zu fällen haben. Die knappe Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantragt Ihnen, die Minderheit abzulehnen und beim Bundesrat und beim geltenden Recht zu bleiben. Der Nationalrat hat gleich entschieden, mit 124 zu 67 Stimmen. Ich war selber nicht in der Sitzung, als das beraten wurde. Ich habe das Kommissionsprotokoll erst heute bekommen, und die einzige Begründung, die ich dort gefunden habe, lese ich Ihnen vor; ich zitiere eine Äusserung der Verwaltung: "Hier steht natürlich schon, dass die Bestimmung gelten soll für Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten des ÜLG ausgesteuert werden. Voraussetzung für eine Überbrückungsleistung ist aber nicht nur die Aussteuerung, sondern da wird noch die Einkommens- und Vermögenssituation usw. der betreffenden Person [PAGE 1192] abgeklärt. Diesen Absatz 1bis, der von Herrn Rechsteiner übernommen wird, verstehe ich so, dass er die ausgesteuerten Personen betrifft. Diese Bestimmung ginge somit viel weiter als beabsichtigt." Mehr kann ich Ihnen als Begründung der Kommission nicht geben.