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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche natürlich für die Minderheit. Es ist so, dass ich jetzt einen letzten Versuch unternehme für die Ausgesteuerten oder jene, die ausgesteuert werden und die berechtigt wären, Überbrückungsleistungen zu beziehen. Dazu wurde in diesem Parlament gesagt: "Es ist eine unerträgliche Härte, wir wollen etwas für diese Menschen tun." Jetzt wissen wir, dass sich die Inkraftsetzung um einige Monate verzögert, weil das Referendum ergriffen wurde. Es ist dann aber nicht zustande gekommen. Das Problem ist, dass die Leute, die das Pech haben, ab dem 1. Januar 2021 ausgesteuert zu werden, einfach zwischen Stuhl und Bänke fallen. Das erwähnte Gesetz ist dann noch nicht in Kraft.

Was dieser Antrag der Kommissionsminderheit will, Sie finden den betreffenden Absatz 1bis in der Fahne auf Seite 18, ist einfach, dass sie, wie es auch bei anderen Gesetzen geschehen ist, wenn es in Kraft tritt, auch unter diese Härtefalllösung fallen - natürlich nicht rückwirkend -, dass sie also auch Überbrückungsleistungen beziehen können.

Ich möchte Sie bitten, auch noch zu berücksichtigen, dass wir genau diese Lösung in einem anderen wichtigen Erlass auch getroffen haben. Wir haben ja im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen die neue Regel eingeführt, dass Menschen, denen gekündigt wird und die die Stelle verlieren, nicht zwangsweise aus der Pensionskassen ausgeschlossen werden, sondern dass sie drinbleiben können, ohne dass der Arbeitgeber noch Beiträge für sie zahlt. Diese Bestimmung ist jetzt auch nicht in Kraft, weil sie bis zum 1. Januar warten muss, bis die Ergänzungsleistungsgesetzgebung in Kraft tritt. Trotzdem haben wir im September mit der Covid-Gesetzgebung gesagt, dass auch sie mit dem Inkrafttreten der Bestimmung dann unter diese Regelung fallen werde, obschon die Bestimmung noch nicht in Kraft ist. Wir haben genau das gemacht, was ich Ihnen jetzt vorschlage.

Es ist eine Auffanglösung für diese Härtefälle, bis zum Inkrafttreten dieser Gesetzgebung, die in Bälde kommt, was aber einfach erst irgendwann in den ersten Monaten des nächsten Jahres der Fall sein wird. Es ist etwas Einfaches, was wir Ihnen hier vorschlagen. Falls Sie noch zweifeln sollten - ich weiss, es wird von der Verwaltung bekämpft, ohne dass darauf eingegangen worden ist -, dann wäre auch noch das folgende Zusatzargument zu berücksichtigen: Wenn Sie hier der Minderheit zustimmen, dann haben Sie eine Differenz geschaffen. Sie geben dann auch dem Nationalrat - oder im Differenzbereinigungsverfahren uns hier - die Möglichkeit, diese Regelung zu bestätigen. Wenn wir als Ständerat jetzt aber nichts machen, dann ist es für diese Menschen gelaufen.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zuzustimmen, erstens, weil es gerecht ist, und zweitens, weil es richtig ist, eine Differenz zu schaffen, wenn Sie es noch nicht abschliessend beurteilen können.