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preparatory:AB 272683

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-03

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 111g AIG, 102d des Asylgesetzes und 8b BPI geht es um eine Verbesserung des Datenschutzes, was ja eben auch ein wichtiges Anliegen des Nationalrates war.

Zum einen soll die Überwachungsfunktion des Edöb bei der Ausgestaltung und beim Betrieb der IT-Systeme für Schengen/Dublin gestärkt werden. Heute findet sich eine solche Regelung lediglich in Artikel 37 der Visa-Informationssystem-Verordnung. Die Überwachungsfunktion soll auch im AIG und im BPI verankert werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Edöb, den kantonalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten soll gesetzlich verankert werden. So kann der Datenschutz in einer mit dem SIS und der Ausführungsgesetzgebung konformen Art gestärkt werden.

Die Bestimmungen würden für alle IT-Systeme von Schengen/Dublin gelten, nicht nur für das SIS, sondern auch für[NB]das Visa-Informationssystem, Eurodac, das Einreise-Ausreise-System sowie das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Der Bundesrat ist mit der Änderung einverstanden. In unserer Kommission fand sie eine einstimmige Zustimmung.

Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen, wie es Ihre Kommission beantragt.