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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-12-03

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-03

Wortprotokoll

Ich vertrete hier zwei Minderheiten zu den Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Diese beiden Minderheiten haben aber nichts miteinander zu tun, sie werden also nicht gegeneinander ausgemehrt.

Bei der Minderheit II geht es um die Berücksichtigung der Teuerungskorrektur. Die Minderheit II unterstützt die Haltung des Bundesrates, der hier den parlamentarischen Auftrag der Motion Dittli 16.3705, "Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt", umsetzt und die Direktzahlungen um 16,8 Millionen Franken kürzt. Der Bundesrat schlägt also vor, die Teuerungskorrektur auch bei den Direktzahlungen zu berücksichtigen und den Betrag entsprechend zu reduzieren.

Es geht der Minderheit hier keineswegs darum, die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte zu kürzen. Gerade diejenigen, die in Berggebieten arbeiten, sind auf ein genügendes Einkommen angewiesen. Es trifft aber nicht zu, wie teilweise gesagt wurde, dass bei den Direktzahlungen keine Teuerung vorgesehen wäre, also nichts korrigiert werden dürfe. Aus der Botschaft zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 geht hervor, dass bereits mehrmals vorgesehene [PAGE 2223] Teuerungskorrekturen vom Parlament jeweils wieder rückgängig gemacht wurden.

Mit dem Minderheitsantrag vertreten wir die Meinung, dass die Teuerungskorrektur auch hier vorgenommen werden muss. Will man die Direktzahlungen erhöhen, wozu wir nicht per se abgeneigt sind, so müssen die zusätzlichen Mittel aber zielgerichtet für eine nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft eingesetzt werden.

Da die Vorlage AP 2022 plus vom Ständerat sistiert worden ist, kommen wir aber auch hier leider nicht vorwärts. Wenn also mehr Direktzahlungen geleistet werden sollen, so müssen diese, wenn schon, in den Bereichen Kulturlandschaft, Biodiversität oder Landschaftsqualität oder zumindest für eine direkte Unterstützung derjenigen Bauernbetriebe, die es finanziell am nötigsten haben, eingesetzt werden.

Nun zur Minderheit I (Schneider Schüttel): Mit dieser Minderheit möchte ich die Mittel für Schafhalterinnen und Schafhalter um 1,8 Millionen Franken erhöhen. Die Aufwendungen der Schafhalterinnen und Schafhalter bei der Behirtung, namentlich bei kleinen Herden, sollen besser abgegolten werden. Diese Mittel kommen also direkt Schafhalterinnen und Schafhaltern zugute. Denn mit der Direktzahlungsverordnung wird die Sömmerung von Nutztieren gefördert, indem für behirtete Schafe oder Schafe auf Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen ein höherer Sömmerungsbeitrag als Teil der Kulturlandschaftsbeiträge der Direktzahlungen ausgerichtet wird.

Die Aufwendungen von Schafhalterinnen und Schafhaltern bei der Behirtung, namentlich auch bei kleinen Herden, können so besser abgegolten werden. Denn der Mehraufwand, der durch den Schutz von Herden für Schafhalter in finanzieller und personeller Hinsicht entsteht, wird mit dem heutigen Beitragssystem nur zu rund 50 Prozent abgedeckt, wie dies eine Studie von 2019 im Auftrag der Kantone Uri und Wallis zeigt. Ein Teil, aber eben nur ein Teil, wird über die Kosten des Herdenschutzes im Budget des BAFU abgedeckt.

Hier, an dieser Stelle, geht es aber wie gesagt um die Sömmerungsbeiträge und somit um die Direktzahlungen. Der Bundesrat hätte es sogar in der Hand, mit einer Änderung der Verordnung höhere Sömmerungsbeiträge vorzusehen. Der Antrag der Minderheit I ist ein wichtiges Zeichen an die Bergbevölkerung, dass ihre Anliegen ernst genommen werden.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.