Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-03-20
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Bei diesem Minderheitsantrag geht es um die Übergangsfrist, um die Tarife, die die festen Kunden während der Übergangsfrist bezahlen müssen, die wir vorhin bis zur Öffnung auf sechs Jahre festgelegt haben. Hier ist es besonders wichtig, dass Transparenz bei den Preisen herrscht. Generell bin ich der Meinung, dass die Tarifierung grundsätzlich einheitlich und transparent gestaltet sein soll; das hat auch die Verwaltung in ihren diversen Berichten, die wir erhalten haben, immer wieder betont.
[PAGE 348] Bezüglich Einheitlichkeit ist es nötig, dass der Bundesrat in der Übergangsfrist die Preise festlegt und nicht die Kantone, denn sonst haben wir für die sechs Jahre bis zur vollständigen Marktöffnung 26 Varianten der Tarifierung.
Es ist auch nicht einsichtig, warum z. B. einem festen Kunden der BKW im Kanton Bern ein fixer Preis verrechnet wird, und im Kanton Freiburg ein ähnlicher fester Kunde einen ganz anderen Preis bezahlt.
Neben dieser Forderung nach Einheitlichkeit der Tarife ist auch die Forderung nach Transparenz der Tarife in der Übergangsfrist sehr wichtig. Der feste Kunde hat ein Anrecht, zu wissen, was ihm geliefert wird und wie sich dieser Preis zusammensetzt.
Mit der Bundeskompetenz für die einheitlichen und transparenten Tarife während der Übergangszeit haben wir wenigstens ein bisschen Gewähr, dass die Werke nicht einfach alle ihre nicht amortisierbaren Kosten undurchsichtig auf die Kleinkonsumentinnen und Kleinkonsumenten überwälzen können.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit, diese Kompetenzen dem Bundesrat zu geben.