Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-12-03
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-12-03
Wortprotokoll
Anche questo oggetto, come il precedente, tocca un tema di grande attualità, quello dell'accordo quadro istituzionale. Come vi spiegherò nel mio intervento, le informazioni in merito che vi posso dare in questo momento sono volutamente molto ridotte in quanto il Consiglio federale, come sapete, sta discutendo con l'Unione europea sulle sue proposte.
Le Conseil fédéral partage l'avis selon lequel des clarifications sont nécessaires quant au projet d'accord-cadre institutionnel. Le 11 novembre, le Conseil fédéral a défini sa position en ce qui concerne les prochaines étapes pour l'accord institutionnel, y compris pour les domaines des aides d'Etat, de la protection des salaires des travailleurs et de la directive relative au droit des citoyens de l'Union européenne, connue en allemand sous le nom de "Unionsbürgerrichtlinie".
Le 12 novembre dernier, la présidente de la Confédération s'est entretenue par téléphone avec la présidente de la Commission européenne pour l'informer et pour lancer la reprise des discussions. Comme il est d'usage lors de négociations, le Conseil fédéral renonce à publier la position suisse en détail. Il s'agit de ménager la marge de manoeuvre de la Suisse dans les discussions avec l'Union européenne.
Zu Frage 2: Wie gesagt, ich kann nicht in die Details gehen. Die Unionsbürgerrichtlinie wird im Entwurf des institutionellen Abkommens von Dezember 2018 nicht erwähnt, sodass diese Frage klar gestellt werden muss.
Zu Frage 3: Die Souveränitätsfrage ist selbstverständlich[NB]auch für den Bundesrat bedeutsam. Der Souveränitätsaspekt war in den Verhandlungen von Anfang an ein[NB]wichtiges[NB]Anliegen der Schweiz. Die Souveränitätsfrage wurde in folgendem Sinne berücksichtigt: Der Streitfall wird immer vom Schiedsgericht selber entschieden. Das[NB]Schiedsgericht ist paritätisch zusammengesetzt. Wenn die Auslegung von EU-Recht vom Schiedsgericht als für die Lösung eines[NB]Streits relevant und notwendig erachtet wird, ruft das[NB]Schiedsgericht den Europäischen[NB]Gerichtshof an. Im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens beim institutionellen Abkommen kommt demzufolge dem Europäischen[NB]Gerichtshof ausschliesslich die Auslegungshoheit über das EU-Recht zu, genau wie dem Bundesgericht die Auslegungshoheit über das Schweizer Recht zukommt.
Zu Frage 4: Der Bundesrat unterstützt die verstärkte Mitsprache von Parlament, Volk und Kantonen. Wir haben[NB]soeben die von Ständerat Rieder übernommene Motion Lombardi diskutiert, und Sie haben diese Motion auch angenommen. Somit ist eine Stärkung der Mitsprache des Parlamentes entschieden; wie, werden wir zu gegebenem Zeitpunkt sehen.
Zu Frage 5: Der Bundesrat hat immer gesagt, dass Qualität vor Tempo kommt. Er wird zu gegebener Zeit eine Gesamtwürdigung des Verhandlungsergebnisses vornehmen. Er wird das Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen. In diesem Fall wird er gemäss dem Genehmigungsverfahren für Staatsverträge eine Botschaft zuhanden des Parlamentes ausarbeiten.
Zu den Fragen 6.1 und 6.2: Der Bundesrat erachtet es als verfrüht, sich zu Fragen des weiteren Vorgehens im Falle des Ausbleibens einer Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zu äussern. Er wird die Aussenpolitischen Kommissionen wie bislang regelmässig über den Stand der Situation informieren.