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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-30

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-30

Wortprotokoll

Wenn schon eine solche Arbeit der Geschäftsprüfungskommission auf unseren Pulten liegt, dann ist es, so glaube ich, angebracht, dass auch ein Nichtmitglied der Kommission zwei, drei Worte dazu sagt. Ich möchte vorausschicken, dass auch ich der GPK für diese grosse Arbeit danke und dass ich nicht mit der Absicht intervenieren möchte, an diesem Bericht irgendetwas zu kritisieren.

1. Dieser umfassende Bericht der Geschäftsprüfungskommission zeigt, dass die ordentlichen Instrumente, die wir uns in diesem Parlament gegeben haben, üblicherweise ausreichen, um auch Fälle von grosser Tragweite zu bearbeiten. Wir haben es noch in unseren Köpfen: Der Ruf nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission hallte laut durch die Gemächer dieses Hauses. Damals haben wir in diesem Rat den Standpunkt vertreten, die Geschäftsprüfungskommission sei durchaus in der Lage, diese Arbeit zu erledigen. Auch im Büro wurde diese Auffassung vertreten, und ich darf nachträglich mit Genugtuung feststellen, dass sich das Vertrauen des Büros, aber auch des ganzen Rates in die Fähigkeiten der Geschäftsprüfungskommission, in die Fähigkeiten der Subkommission und insbesondere auch in die Fähigkeiten des Präsidenten der Subkommission als richtig erwiesen hat. Wir haben in einem Gespräch mit Kollege Stadler die Frage aufgeworfen, ob es Punkte gebe, die in einer Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission nicht ausgeleuchtet werden könnten. Damals wurde uns, dem Büro, gesagt, das sei nicht der Fall, und ich glaube, es hat sich als richtig erwiesen. Die Geschäftsprüfungskommission hat ihre Arbeit mit den herkömmlichen Instrumentarien so ausführen können, wie wir das erwartet haben.

2. Ich bin aufgrund dieses Berichtes der Auffassung, dass die Kommission ihren Auftrag sinnvoll begrenzt und diese Begrenzung eingehalten hat. Sie hat nicht "übermarcht", wie man sagt, sondern sie hat, wie es sich gehört, diesen Auftrag klar und sachlich erfüllt und hat der Versuchung widerstanden, auf Gebiete überzugreifen, die nicht in den Untersuchungsbereich des Parlamentes gehören, sondern Sache des Sachwalters oder anderer zivil- oder strafrechtlicher Instanzen sind.

Ich meine, auch das verdiene Anerkennung und dürfe herausgestrichen werden. Denn ich kann mir vorstellen, dass da und dort von aussen Druck vorhanden war, die Kommission zu einer Aussage zu zwingen, die nicht von ihr gemacht werden muss, sondern in einem Rechtsstaat anderen Institutionen bzw. anderen Behörden obliegt. Ich glaube auch, [PAGE 820] dass dieser Bericht hier aufzeigt, dass man in einer nüchtern-sachlichen und zurückhaltenden Art ein Problem von grosser Tragweite aufarbeiten kann, wie es sich gehört.

3. Aufgrund der Feststellungen der Kommission gehe ich davon aus, dass sich auch das Parlament - und das sind wir - vielleicht die eine oder andere Frage stellen muss. Wir erörterten soeben die Früherkennung und - man könnte weitergehen - allgemein die Voraussehbarkeit solcher Ereignisse; denn Gesetzgebung ist ja immer auch vorausschauende Tätigkeit. Wenn ich an die Revision des Luftfahrtgesetzes denke, so komme ich zum Schluss, dass wir damals vielleicht auch nicht so weit gedacht haben, wie man das heute nun wünschen würde. Auch wir als Gesetzgeber sind in dem Sinne gefordert, dass wir aufgrund dieses Berichtes aufarbeiten müssen, was man schon vorher hätte tun müssen, es aber in guten Treuen nicht so wahrgenommen hat. Deshalb meine ich, wir müssten den Finger auch auf diesen Punkt legen und dazu stehen. Es ist richtig, im Nachhinein eine vorausschauende Haltung zu fordern. Sie aber im richtigen Moment zu haben ist ausserordentlich schwierig.

4. Hier handelt es sich um einen materiellen Punkt. Die Kommission fordert eine bessere Kontrolle der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Luftfahrtgesellschaften. Das ist eine Anforderung, die als solche im Luftfahrtgesetz enthalten ist. Die Kommission erklärt, dass die Anforderungen im schweizerischen Recht nicht derart konkretisiert sind, wie sie sich aus der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union ergeben. Ich bin durchaus damit einverstanden, dass man die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit inskünftig genauer unter die Lupe nimmt. Aber man muss sich vielleicht einmal überlegen, was es geheissen hätte, wenn das Bazl im Dezember 2000, als die SAir Group nach den Unterlagen noch über ein Triple-A verfügte, festgestellt hätte, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma sei nicht mehr gegeben; man muss sich einmal vorstellen, was das politisch, wirtschaftlich und von den Auswirkungen her geheissen hätte! Ich möchte einfach im Sinne einer Relativierung darauf hinweisen, dass es für eine Aufsichtsinstanz nicht ganz einfach sein dürfte festzustellen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sei nicht mehr gegeben.

5. Es kommt ein Punkt hinzu, auf den ich im Hinblick auf die Gesetzgebungstätigkeit hinweisen möchte: Wenn der Staat mit seiner Aufsichtsbehörde feststellt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines solchen Unternehmens sei weiterhin gegeben, stellt sich natürlich auch folgende Frage: Wie weit lässt sich der Staat im Zusammenhang mit der Frage über Verantwortlichkeit und Staatshaftung auf etwas ein, was ihn teuer zu stehen kommen könnte, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr gegeben sein sollte und die Aufsichtsbehörde das nicht oder zu spät erkennt? Der Ausbau der Aufsichtstätigkeit in diesem Bereich ist gut und recht, aber ich frage mich, ob man hier nicht ein System einführen müsste, wie man es andernorts hat: Bei Banken oder Finanzgesellschaften setzt man qualifizierte Dritte ein und überprüft von Staates wegen, ob diese qualifizierten Dritten ihre Aufgabe richtig erfüllen oder nicht. Ich möchte das einfach in den Raum gestellt haben, und zwar einfach deswegen, weil es hier um sehr grosse Beträge gehen kann.

6. Ein letzter, auch materieller Punkt: Ich habe aus dem Bericht der GPK gelernt, dass auch bei der Rechnungslegung in unserem Recht offenbar nicht alles so ist, wie es sein sollte, wenn Minderheitsbeteiligungen nicht in die Konsolidierung einbezogen werden müssen, Minderheitsbeteiligungen, die im Rahmen der verhängnisvollen Hunter-Strategie eine wichtige Rolle gespielt haben. Auch diese Erkenntnis müsste in entsprechende Änderungen im Recht über die Rechnungslegung ausmünden.

Das waren die sechs Bemerkungen, die ich machen wollte. Zum Abschluss möchte ich der Kommission, dem Kommissionspräsidenten und dem Subkommissionspräsidenten danken. Ich bin der Auffassung, dass das, was hier vorliegt, der Art und Weise, wie in diesem Rat gearbeitet wird, entspricht: nüchtern, sachlich, ohne politische Schaumschlägerei, ohne irgendwelches Brimborium, aber solid. Auf diesem soliden Fundament kann man aufbauen. Es hilft, ein Ereignis zu bewältigen, das uns vor einem Jahr nicht nur in diesem Haus, sondern auch ausserhalb sehr stark beschäftigt hat. Die Kommission hat einen wesentlichen Beitrag zur Verarbeitung dieses Ereignisses und seiner Folgen geleistet.