Lexipedia

Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-07

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07

Wortprotokoll

Der Voranschlag 2021 des Gesamtdepartementes weist keine speziell erwähnenswerten Punkte auf. Im WBF wird vor allem die Agrarpolitik 2022 plus bearbeitet. Die BFI-Botschaft 2021-2024 ist auch ein zentrales Thema. Ausserdem beschäftigt Erasmus plus das Departement. Auch das Thema Hochseeschifffahrt konnte noch nicht abgeschlossen werden. Gemäss dem Bericht zum Voranschlag 2021 gibt es 18 Schiffe mit ausstehenden Bürgschaften im Umfang von 340 Millionen Franken. Der Arbeitsmarkt stellt auch aufgrund von Asalfutur ein zentrales Thema dar.

Der Gesamtaufwand des WBF beträgt rund 12,9 Milliarden Franken, wobei 95 Prozent Transferkredite darstellen. Der Eigenaufwand beträgt ungefähr 0,65 Milliarden Franken. Der Ertrag wird mit 368 Millionen Franken budgetiert, was eine Reduktion um 2 Prozent darstellt.

Ich komme zum Generalsekretariat des WBF. Dort beträgt der Eigenbereich rund 30 Millionen Franken, während der Transferbereich 2,9 Milliarden Franken ausmacht, was rund 99 Prozent der gesamten Ausgaben im Generalsekretariat darstellt. Der Rückgang gegenüber dem Voranschlag 2020 beträgt ungefähr 0,8 Prozent, was namentlich auf eine Kreditverschiebung in den ETH-Bereich zugunsten des Investitionskredites beim BBL zurückzuführen ist. Die Preisüberwachung ist ebenfalls im Generalsekretariat enthalten. Hier ist der Personalbestand leicht angestiegen, was angesichts der zunehmenden Anzahl an Fällen als gerechtfertigt erscheint. Im Übrigen sind sowohl die Zahlen als auch die Aussichten relativ stabil.

Ich würde im Bereich des Generalsekretariates des WBF noch die ETH erwähnen. Für diese ist dort ja die Direktzahlung drin. Auf das SBFI werde ich später eingehen. Das Budget der ETH ist über die Jahre sehr konstant. Die Trägerfinanzierung des Bundes ist bei etwa 71 Prozent des Totalbudgets angesetzt. 15 Prozent sind als Forschungsbeiträge aus dem Nationalfonds, von der Innosuisse, der EU usw. vorgesehen. Weitere Drittmittel machen ungefähr 12 Prozent aus. Ein Kleinstbetrag von etwa 2 Prozent stammt aus Studiengebühren und Weiterbildungsbeiträgen der Studierenden. Die Zahl der Professorinnen und Professoren nimmt zu. Trotzdem ist das Verhältnis Professoren zu Studenten ein Dauerthema, weil uns da andere Spitzenuniversitäten voraus sind. Die Zahl des wissenschaftlichen Personals nimmt ebenfalls stark zu, nämlich um 348 Vollzeitstellen.

Zum Bauprogramm: Der Gesamtkredit für das Bauprogramm 2021 ist etwas höher als in den Vorjahren, was auf die[NB]Grossprojekte zurückzuführen ist, die in diesem Jahr startbereit sind. Der aktuelle Wert des gesamten Immobilienparks beträgt etwa 5 Milliarden Franken. Die Kontrolle und Steuerung von Projekten kann und soll noch weiterentwickelt werden. Die ETH plant die Sanierung eines Forschungs- und Werkstattgebäudes auf dem Hönggerberg. Zudem muss sie das Hauptgebäude im Zentrum, welches von 1855 bzw. 1864 datiert, teilweise sanieren. Am Paul-Scherrer-Institut ist der neue Bau eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung geplant. Diese Abfälle werden im Auftrag des Bundes dort zwischengelagert, bis ein Endlager gefunden wird und sie im Boden versenkt werden können. Erstaunlich ist, dass sich die ETH, die Architekten, Bauingenieure usw. ausbildet, bei der Kontrolle und Überwachung von Bauprojekten verbessern muss. Sie hat dieses Ziel in Angriff genommen.

Der Nationalrat hat mit 164 zu 18 Stimmen eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags an die ETH auf 2,377 Milliarden Franken angenommen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, hier beim Bundesrat zu bleiben.

Ich komme zum Staatssekretariat für Wirtschaft. Beim SECO geht es bezüglich der Zahlen vor allem um den[NB]Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung und um die Entwicklungszusammenarbeit. Natürlich hat das SECO weitere grosse Aufgaben, das haben wir ja in der Corona-Krise gesehen. Gegenüber dem Voranschlag 2020 gehen die [PAGE 1225] Ausgaben um ungefähr 34 Millionen Franken zurück. So werden beispielsweise die Erweiterungsbeiträge zugunsten von Bulgarien und Rumänien gegen Ende 2020 abgeschlossen. Im Jahr 2021 verbleiben nur noch Kredite im Umfang von ungefähr 13,7 Millionen Franken. Trotzdem sind die Kosten im Eigenaufwand etwas angestiegen. 800[NB]000 Franken wurden in sechs neue Stellen für die Aussenwirtschaftsstrategie investiert. Weiter in Vorbereitung ist ein Vorschlag für die Investitionskontrollen, wie ihn Kollege Rieder mit seiner Motion verlangt hat. An der Umsetzung der IZA-Botschaft 2021-2024 wird ebenfalls mit Hochdruck gearbeitet. Dies führt zu einer Kostenverschiebung. Bei der Arbeitsmarktpolitik will man die Evaluation der Stellenmeldepflicht vorantreiben.

Ebenfalls in die Zuständigkeit des SECO fallen die Bürgschaftsgenossenschaften. Auch hier kommt ein gewaltiger Aufwand auf das Amt zu. Die vier Bürgschaftsgenossenschaften gewährten zuvor ein paar hundert Bürgschaften oder Darlehen. Inzwischen sind ungefähr 136[NB]000 Bürgschaften für Covid-19-Kredite gewährt worden. Allein schon dieses Mengenverhältnis zeigt, welche Arbeitsflut noch auf das Amt zurollen wird. Beim Voranschlag 2021 wurde für den Ausfall der Covid-19-Kredite 1 Milliarde Franken vorgesehen. Man rechnet mit Ausfällen im Umfang von 15 Prozent. Bisher fielen Bürgschaftsverluste im Umfang von ungefähr 25 Millionen Franken an. Ungefähr 330 Bürgschaften haben bereits jetzt zu Verlusten geführt. Der durchschnittliche Verlust pro Fall betrug 78[NB]000 Franken. Dies alles sind Zahlen aus unserer Oktober-Diskussion mit dem SECO.

Es gibt aus dem SECO zwei Nachmeldungen zum Voranschlag 2021. Für 2021 sieht man, gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung des Exports, 2,6 Millionen Franken für die Exportförderung vor. Diese 2,6 Millionen Franken sollen an Switzerland Global Enterprise überwiesen und für die Stärkung der Kooperation mit Dritten - Verbänden, Aussenhandelskammern und privaten Experten - sowie die projektbezogene Unterstützung von exportorientierten Schweizer KMU eingesetzt werden. Damit wird der Bedarf der Exportwirtschaft nach verstärkter Unterstützung vor Ort in wichtigen Märkten zielgerichtet und wirkungsvoll adressiert; gleichzeitig werden die Absatzchancen erhöht. Ebenfalls unterstützt werden soll der Aufbau von digitalen Angeboten. Dadurch werden exportorientierte KMU bei der Wiederherstellung von Lieferketten, der Umsetzung von Wachstumsstrategien sowie beim Zugang zu Infrastruktur-Grossprojekten unterstützt. Ihre Kommission stimmte diesem Nachtrag einstimmig zu.

Ein zweiter Nachtrag betrifft die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen; dafür wurden an der Kommissionssitzung 200 Millionen Franken eingesetzt. Wir haben die Diskussion dazu geführt und dies auch unterstützt. Wir führten natürlich dann die Diskussion über die Höhe der Mittel und auch darüber, ob sie schon im Voranschlag eingesetzt werden sollten oder nicht. Da parallel zu unserer Kommissionssitzung auch in den anderen Kommissionen noch über die Mittel diskutiert wurde, verzichteten wir darauf; dies mit dem Anliegen, dass die FK-S hier beantragen wird, die Mittel aufzunehmen, sobald der Betrag klar ist. Sollte es keine Differenz geben, hätte der Präsident die Vollmacht, einen Einzelantrag zu stellen.

Der Nationalrat hat nun in der Fahne 680 Millionen Franken eingesetzt. Das ist gemäss Programm für die Härtefallmassnahmen des Bundes vorgesehen; es entspricht der einen Milliarde Franken, die wir mitgeteilt bekommen haben. Damit können wir über diese Differenz befinden, und der Präsident der Finanzkommission, so nehme ich an, wird im Namen der Kommission den Antrag stellen, hier dem Nationalrat zu folgen.

Ich komme zum Bundesamt für Landwirtschaft: Die Planung[NB]des BLW für das kommende Jahr ist von der durch die WAK-S beantragten Sistierung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 wesentlich betroffen. Je nach Entscheid des Ständerates resultiert daraus eine kürzere oder längere Verzögerung, welche auch die Ausarbeitung des Verordnungspakets zur Umsetzung der Agrarpolitik 2022 plus betrifft. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst auf der Ebene der Finanzplanung. Der Voranschlag 2021 bewegt sich im Rahmen der Vorjahre, mit einem Gesamtaufwand von 3,625 Milliarden Franken und Erträgen von total 331 Millionen Franken. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 88,5 Millionen Franken. Wichtigster Teil der Ausgaben sind natürlich die Direktzahlungen, für die vom Bundesrat 2,795 Milliarden eingesetzt worden sind, während sie im Jahr 2019 noch 2,815 Milliarden betrugen - also mehr, als jetzt vorgesehen wird. Da beim BLW praktisch ein Nullwachstum herrscht, gibt es zu den Einzelpositionen auch nichts Wesentliches zu berichten. Es gibt einige Minderheits- und Mehrheitsanträge. Diese wird dann aber der Kommissionspräsident erläutern, bzw. ich werde bei den Minderheitsanträgen wieder das Wort führen.

Zu Agroscope: Gemäss Voranschlag 2021 gehen die Ausgaben von Acroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für Forschung und Entwicklung im Agrar-, Ernährungs- und Umweltbereich, gegenüber dem Voranschlag 2020 um 5,9 Millionen Franken oder 3,2 Prozent auf 178,8 Millionen Franken zurück. Dies ist vor allem auf den Effizienzgewinn aus der Umsetzung der neuen Standortstrategie von Acroscope zurückzuführen. Ihre Kommission stellte fest, dass dieser Voranschlag dem von beiden Räten gutgeheissenen Motionsauftrag widerspricht, wonach die Effizienzgewinne vollständig für die landwirtschaftliche Forschung zu verwenden sind. Sie stellt deshalb einstimmig den Antrag, sowohl im Voranschlag als auch im Finanzplan den gesamten Effizienzgewinn als Ausgabe vorzusehen. Es ergeben sich dadurch folgende Erhöhungen bei der Position 710.A200.0001: im Voranschlag 2021 plus 4,092 Millionen Franken, im IAFP für 2022 plus 1,2 Millionen, für 2023 plus 2,3 Millionen und für 2024 plus 3,3 Millionen.

Ihre Kommission hat dem Erhöhungsantrag oppositionslos zugestimmt. Sie beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.

Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Hier ist ein Nachtrag zum Voranschlag von 465[NB]000 Franken für die Lagerhaltung von Ethanol enthalten; er ist unbestritten geblieben.

Das Thema der Hochseeschifffahrt beschäftigt das Amt weiterhin. Daneben wurde zusammen mit dem BAG auch das Arzneimittelmonitoring erweitert. Auch hier haben sich durch die Covid-19-Krise Fragen und Aufträge für das BWL ergeben. Dies wird auch weiterhin so bleiben.

Bei den Schutzmaterialien, insbesondere bei Handschuhen, Schutzkitteln und Masken, ist man gut aufgestellt; es sollte also ausreichend Material vorhanden sein. Auch die Situation beim Ethanol wurde besprochen. Mittels einer vertraglich gesicherten Pflichtlagerhaltung hat man sich so gut wie möglich abgesichert. Generell soll eine Überprüfung der Pflichtlagerhaltung auch im Hinblick auf die Erfahrung von Covid-19 gemacht werden. Lebensmittel waren auch während des Lockdowns stets ausreichend vorhanden. Die Menge der Lebensmittel war kein Problem; wenn es Engpässe gab, lag dies eher an der Distribution der Ware.

Der Voranschlag 2021 ist nicht spektakulär. Es wird ein Aufwand von 7,6 Millionen Franken veranschlagt und ein Ertrag von 0,1 Millionen Franken erwartet. Der Aufwand liegt damit etwas tiefer als im Voranschlag 2020. Wir empfehlen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Auch hier empfehlen wir Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Hier ist eine Nachmeldung zum Voranschlag 2021 enthalten, das betrifft die 20 Millionen Franken Härtefallentschädigung für Vermieter. Ich glaube, der Präsident hat es schon erwähnt, und sonst würde er es noch sagen: Das ist ja jetzt nicht mehr nötig, da das Geschäftsmietegesetz nicht angenommen worden ist. Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" vom 9. Februar 2020 trat der Gegenvorschlag in Kraft. Konkret geht es um den Bundesbeschluss zur Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken. Diese Mittel stehen nun bereits im Jahr 2020 zur Verfügung, sie sind aber im Voranschlag 2021 einberechnet.

Im Rahmen seiner Strukturreform wird das BWO bis spätestens Ende 2021 von Grenchen ins Gebäude der Wettbewerbskommission an der Hallwylstrasse 4 in Bern umziehen. Mit gemeinsamen Querschnittdiensten können Kosten eingespart werden, die jedoch erst ab 2022 zum Tragen kommen. Das ursprüngliche, vom Bundesrat formulierte Ziel von [PAGE 1226] Einsparungen bis zu 25 Prozent war sehr ambitioniert. Der neue Amtsdirektor rechnet beim Personalaufwand mit einem Einsparungspotenzial von 1,3 bis 1,5 Millionen Franken, was ungefähr 20 Prozent der Personalkosten entspricht. Die Miete von bisher 700[NB]000 Franken in Grenchen dürfte sich in Bern jedoch deutlich reduzieren.

Nun komme ich noch zur Wettbewerbskommission. Bei der Weko fällt der Eigenaufwand gegenüber dem Vorjahr um rund 1 Million Franken höher aus. Die Personalausgaben machen mehr als 80 Prozent davon aus. Diese Erhöhung geht hauptsächlich auf die Entscheidung aus dem Jahr 2018 zurück, wonach die Weko Querschnittfunktionen für das BWO und das BWL übernommen hat. Die Übernahme dieser Querschnittfunktionen wurde departementsintern kompensiert. Im Moment übernimmt das Amt Personalführung, Finanzen, Logistik und IT noch nicht komplett. Im Jahr 2021 werden jedoch alle Querschnittfunktionen vollständig übernommen. Mit dieser Zusammenlegung können auf Departementsstufe Einsparungen im Umfang von 3,5 Stellen erzielt werden. Wir empfehlen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates für den Voranschlag der Weko zuzustimmen.

Zum Bundesamt für Zivildienst: Auch hier empfehlen wir Ihnen Zustimmung. Die Zahlen bewegen sich in der Höhe der Vorjahre. Herausfordernd ist die Aufgabe, nach der gescheiterten Gesetzesrevision zu prüfen, welche Anpassungen auf Verordnungsstufe sinnvoll und möglich sind, um die Zahl der Zulassungen von Militärdienstpflichtigen nach absolvierter Rekrutenschule zu senken. Der Direktor versicherte glaubhaft, dass die Motivation des Amtes dafür intakt sei, obwohl mit diesen Anpassungen eine Abnahme der Zahl der Zulassungen bzw. der Zivildienstleistenden verbunden wäre.

Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle: Das Budget bewegt sich im Rahmen der Rechnung. Wir befinden uns wiederum in einer Grössenordnung von ungefähr 11 Millionen Franken. Es wird mit zusätzlichen Akkreditierungsmandaten und Aufträgen gerechnet; aus diesem Grund will man die Möglichkeit nutzen, zusätzliches Personal im Umfang von bis zu vier Stellen zu beschaffen. Dabei ist zu bedenken, dass mit den Akkreditierungsmandaten auch neue Erträge generiert werden können. Wir empfehlen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zur SAS zuzustimmen.

Zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Die BFI-Botschaft wurde im Parlament noch nicht verabschiedet. Zusätzlich zur Streichung der Kreditsperre gibt es Aufstockungsanträge im Umfang von ungefähr 240 Millionen Franken. Die Ausgaben für die nächsten vier Jahre betragen ungefähr 28 Milliarden Franken, was einem Wachstum von 2,2 Prozent entspricht. In dieser BFI-Botschaft ist Horizon nicht enthalten; auch hierzu gibt es im Parlament einen Beschluss. Diskutiert wurde auch über die Finanzierung der schweizerischen Lösung im Rahmen des Erasmus-Programms.

Der Voranschlag 2021 enthält drei neue Kredite: Zugunsten von Switzerland Innovation gibt es einen jährlichen Bundesbeitrag in der Höhe von rund 1 Million Franken an die Geschäftsstelle der Stiftung. Bisher wurde dieser Betriebsaufwand der Geschäftsstelle durch private Gönner finanziert. Ein neuer Kredit soll für ein Radioteleskop im Sinne einer internationalen Forschungsinfrastruktur gesprochen werden. Schliesslich soll die Ausbildung zum Pflegeberuf gefördert werden. Diesbezüglich haben die Kommissionen einen Bericht erhalten, der von der Schwesterkommission verlangt wurde. Es geht dabei um die Beiträge, die für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vorgesehen sind. Die Beiträge hängen selbstverständlich von den Entscheidungen zum Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative ab, der in unseren Räten hängig ist. Gemäss dem Kurzbericht ist vorgesehen, dass die Beiträge 2022 auf 2 Millionen Franken, 2023 auf 5 Millionen Franken und 2024 auf 9,1 Millionen Franken gesetzt werden.

Der Bundesrat führt in seiner zweiten Nachmeldung zum Voranschlag 2021 aus, dass noch Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen. Wir haben in der Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung vorsorglich einem Antrag zur Aufnahme der Nachmeldungen zugestimmt, um sie damit in der Beratung zu behalten. Nun sehen Sie auf der Fahne, dass die Nachmeldung im Nationalrat aufgenommen wird. Die Beträge sind in unserer WBK noch in Diskussion. Um sie definitiv aufzunehmen, brauchen wir noch die entsprechenden Anträge. Ich denke, der Präsident der Kommission wird noch Ausführungen machen, wie wir damit umgehen, wenn er Anträge stellt. Es ist etwas speziell in der Abwicklung, Sie sehen es auf der Fahne. Die Finanzkommission unseres Rates hat keine Beträge eingesetzt, es sind dann die Beträge des Nationalrates. Wir hatten eigentlich eine Carte blanche, wir wollten einfach eine Differenz haben, damit wir es noch diskutieren können, nachdem die beiden WBK abgeschlossen haben.

Zum Information Service Center WBF, dem ISC Eco: Aufwand und Ertrag bewegen sich ungefähr im Rahmen der Rechnung 2019 und sind deutlich - um 16,8 Prozent bzw. 16,4 Prozent - höher als im Voranschlag 2020. In den Finanzplanjahren sollen sie auf diesem Niveau verharren. Dies hängt vor allem mit dem Betrieb von Gever und dem Ausbau des Geschäftsfeldes Software-Entwicklung zusammen, die denn auch die beiden Jahresschwerpunkte des Amtes bilden. Erstens geht es um eine Übernahme der Betriebsverantwortung für den IKT-Standarddienst Gever. Damit wird das ISC Eco erstmals zum bundesweiten IKT-Leistungserbringer innerhalb der ganzen Bundesverwaltung. Das Rollout wird im Sommer 2021 beendet. Danach werden rund 26[NB]000 User in sieben Departementen sowie die Bundeskanzlei das neue Gever nutzen. Zweitens geht es um den weiteren Kapazitätsausbau für Software-Entwicklung und Wartung im Geschäftsbereich der WBF-Fachanwendungen. Die Nachfrage der Kunden scheint hoch zu sein. Auch hier empfehlen wir Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Damit hätte ich die Berichterstattung zum WBF beendet.

[VS]